- Maleficium
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Der Begriff Maleficium (lat. "übles Werk") war in der juristischen Sprache des Mittelalters und der Frühen Neuzeit der Gattungsbegriff für Magie und Zauberei, zunächst nur für solche, die angewendet wurde, um anderen Menschen Schaden zuzufügen (Schadenszauber), später für jegliche Form der Magie.
Hintergrund
Fast das gesamte Mittelalter hindurch war das Maleficium die einzige Form der Magie, die unter Strafe stand. Es wurde anderen Formen von Verbrechen gleichgestellt. So schrieb das Salische Gesetz des sechsten Jahrhunderts für einen Mord mit Hilfe von magischen Mitteln dieselbe Geldstrafe als Wiedergutmachung an die Angehörigen des Getöteten vor wie bei einem Mord durch das Schwert oder mit Gift.
König Aethelstan von England (Regierungszeit von 925 - 940 n.Chr) verfügte, dass ein Mord mit Hilfe eines Maleficium durch Hinrichtung zu bestrafen sei, wenn der Täter sich schuldig bekenne. Bekannte sich die des Maleficium verdächtige Person nicht, so musste sie ein Wehrgeld bezahlen und wurde freigelassen, wenn eines der Familienangehörigen der verdächtigten Person als Leumund für sie den Eid leistete, dass die beschuldigte Person sich künftig gut verhalten werde.
Problematischer war das Maleficium in den Augen der kirchlichen Theologen, da in ihren Augen ein Maleficium durch die Mittäterschaft von Dämonen verübt wurde. Da die Dämonen mit den heidnischen Göttern gleichgesetzt wurden, waren in den Augen der kirchlichen Theoretiker alle Arten der magisch-heidnischen Praxis Maleficia.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich diese Ansicht verhärtet, so dass nun jegliche Form von Magie als Dämonenanbetung oder Maleficium, und somit als Häresie galt, was Papst Johannes XXII. dazu veranlasste, die Verfolgung der Magie der Inquisition zu überantworten.
Siehe auch
Literatur
- John Michael Greer: Enzyklopädie der Geheimlehren, bearbeitet und ergänzt von Frater V.D., Ansata Verlag 2005, ISBN 3778772708
- Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum, dtv, München ³2003, ISBN 3-423-30780-3 (Kommentierte Neuübersetzung von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer)
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