Hexenhammer

Hexenhammer
Titelseite des „Malleus maleficarum”, Lyon 1669

Der Hexenhammer (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Werk zur Legitimation der Hexenverfolgung, das der Dominikaner Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) nach heutigem Forschungsstand im Jahre 1486 in Speyer veröffentlichte und das bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen erschien. Auf den Titelblättern der meisten älteren Ausgaben wird auch Jakob Sprenger als Mitautor genannt, das wird aber von der neueren Forschung teilweise bestritten[1].

Inhaltsverzeichnis

Entstehungsgeschichte

Der Hexenhammer muss in engem Zusammenhang mit der sogenannten Hexenbulle des Papstes Innozenz VIII. vom 5. Dezember 1484 gesehen werden. Die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus markierte zwar nicht den Beginn der Hexenverfolgungen in Europa, jedoch erreichte sie nun mit offizieller Beglaubigung durch das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche eine völlig neue Dimension.

Kramer sammelt mit seinem Gehilfe Dr. theol. Johannes Gremper in seinem Buch weit verbreitete Ansichten über die Hexen und Zauberer. Im Hexenhammer werden die bestehenden Vorurteile übersichtlich präsentiert und mit einer vermeintlich wissenschaftlichen Argumentation begründet. Durch klare Regeln wird eine systematische Verfolgung und Vernichtung der vermeintlichen Hexen gefordert.

Der Hexenhammer entstand, als Kramer mit einer Inquisition in Innsbruck in der Diözese Brixen scheiterte. Als Reaktion auf diese Niederlage verfasste er sein Traktat, um seine Position zu stärken und die Hexenverfolgung vor deren Gegnern zu rechtfertigen. Er stand dabei unter Zeitdruck, was durch zahlreiche Fehler bei den Nummerierungen der Kapitel, bei Fragestellungen und Querverweisen deutlich wird.

Rechtfertigung und Gegnerschaft

Um seine Aussagen zu rechtfertigen, berief sich Kramer auf anerkannte Autoritäten. Er stellte seinem Werk die von Papst Innozenz VIII. 1484 unterzeichnete apostolische Bulle Summis desiderantes affectibus voran. Um die Echtheit des kirchlichen Dokuments zu bestätigen, fügte er 1487 eine Approbation des Notariats der Universität zu Köln hinzu, deren Echtheit jedoch in Frage gestellt wird, weil diese Approbation des Notariats der Universität zu Köln nur außerhalb des Kölner Bistums verbreitet wurde. Außerdem zitierte er bedeutende Persönlichkeiten wie z. B. Thomas von Aquin mit seiner Superstitionentheorie (= Theorie vom Aberglauben) sowie Augustinus und Johannes Nider, den Autor der Schrift Formicarius. Er verwies auch oft auf die Bibel. Mit mehreren dutzend Exempla illustrierte er seine Thesen, um zu verdeutlichen, wie verbreitet und gefährlich das Wirken der (vermeintlichen) Hexen sei. Er verfasste sein Werk in lateinischer Sprache. Die große Verbreitung der Abhandlung Hexenhammer wurde auch durch die Erfindung des Buchdrucks ermöglicht.

Um dem Werk mehr Autorität zu verleihen, soll Kramer auch seinen Mitbruder Jakob Sprenger als Mitautor benannt haben. Sprenger war jedoch schon in damaliger Zeit als Gegner der Hexenverfolgung bekannt und versuchte vergeblich, der Verleumdung, er sei Mitautor des Hexenhammers gewesen, entgegenzutreten. Ein Indiz für den Namensmissbrauch ist, dass Kramer den Hexenhammer im Wirkungsbereich Sprengers nur unter seinem eigenen Namen herausgeben ließ, im Rest Deutschlands jedoch unter Verwendung auch des Namens Sprengers. So sollte Sprenger möglichst spät Kenntnis des Missbrauches erlangen. So spricht der Drucker-Verleger Koberger in seinen Drucken nur von einem Autor im Singular, jedoch nicht von den Autoren. In der Nürnberger Ausgabe des Druckers Friedrich Peypus (1485–1534) von 1519 werden Heinrich Institoris und Jakob Sprenger gleichberechtigt als Autoren genannt, zu einem Zeitpunkt, da beide längst tot waren.[2] Laien und Kleriker, die die Hexenjagd ablehnten, wurden im Hexenhammer zu Häretikern erklärt und mithin der Verfolgung preisgegeben: „Hairesis maxima est opera maleficarum non credere“ (Es ist die größte Häresie, nicht an das Wirken von Hexen zu glauben). Bei einigen Autoren regte sich deutlicher Widerstand gegen diese Schrift. 1631 veröffentlichte einer der bekanntesten Gegner der Hexenprozesse, der Jesuit Friedrich Spee, anonym die Cautio Criminalis, in der er vor allem die juristischen Methoden, die bei diesen Prozessen angewandt wurden, allen voran die Folter, kritisierte. Der Jurist und Aufklärer Thomasius verwies in seiner Dissertatio de crimine magiae 1701 auf fehlende Beweise für die Existenz von Hexen und ihren Teufelspakt.

Inhalt

Der Hexenhammer ist als scholastische Abhandlung verfasst und in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil definiert Kramer, was unter einer Hexe zu verstehen sei. Gelegentlich spricht er zwar von männlichen Zauberern, bezieht sich aber hauptsächlich auf das weibliche Geschlecht. Seiner Meinung nach sind Frauen für die schwarze Magie anfälliger als Männer. Sie seien schon bei der Schöpfung benachteiligt gewesen, weil Gott Eva aus Adams Rippe schuf. Außerdem warf er den Frauen, die er als „Feind der Freundschaft, eine unausweichliche Strafe, ein notwendiges Übel, eine natürliche Versuchung, eine begehrenswerte Katastrophe, eine häusliche Gefahr, einen erfreulichen Schaden, ein Übel der Natur“ bezeichnet, Defizite im Glauben vor. Dies begründete er mit einer eigenwilligen Etymologie des lateinischen Wortes femina, das er aus lat. fides „Glauben“ und minus „weniger“ ableitete. Er unterstellte den Frauen sexuelle Unersättlichkeit. Deshalb hätten sie auch intimen Kontakt mit speziellen Dämonen (Incubi). Der Teufelspakt bilde zusammen mit der schlechten Veranlagung der Frauen und der göttlichen Zulassung die Grundlage für das gefürchtete Phänomen der Hexe. Die Männer fielen dem Zauber der Frauen zum Opfer.

Nicht zufällig dominieren im zweiten Teil des Werkes die magischen Praktiken, die sich auf den Geschlechtsverkehr und die männliche Impotenz (durch Wegzaubern des Glieds) beziehen. Die Diskrepanz der Geschlechter zeige sich auch bei der Rollenverteilung im Verhältnis von Magie und Wissenschaft. Die Männer befänden sich in Positionen, die sie aufgrund ihres Wissens einnähmen, während sich die Frauen der Magie bedienten und Schaden anrichteten. Kramer beschreibt im zweiten Teil auch, wie man sich vor Schadenszauber (maleficium) schützen und diesen aufheben könne.

Im dritten Teil präsentiert er die von Spee kritisierten detaillierten Regeln für die Hexenprozesse und beschreibt verschiedene Fälle.

Einfluss

Kramer legitimierte die Hexenverfolgungen, sein Werk fand jedoch offiziell weder kirchliche noch weltliche Anerkennung. Er stellte völlig unberechtigt seinem Buch die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus voran. Die Verfolgungen verbreiteten sich unabhängig von diesem Werk, in den durch die Reformation differenzierten Konfessionen. Zu Lebzeiten Kramers gab es Hunderte von Hinrichtungen. Der Canon episcopi, ein auf unbekannte Vorlage zurückgehendes kirchenrechtliches Dokument, das zur Zeit der Abfassung des Hexenhammers bereits über 500 Jahre alt war und Eingang in die bedeutendsten Sammlungen des Kirchenrechts gefunden hatte, verurteilte den Glauben an Hexenflüge in Gefolgschaft heidnischer Göttinnen als Einbildung teuflischen Ursprungs und Häresie. Kramer reagierte mit seinem Buch auf den bereits entgegen dieser Lehre bestehenden Hexenwahn. Er sah sich gezwungen, den Canon episcopi so zu interpretieren, dass jeder, der nicht an Hexen glaubte, zum Häretiker wurde. Parallelen zum Antijudaismus lassen sich bei dem im Hexenhammer geprägten Begriff des Hexensabbats erkennen (siehe auch: Sabbat).

Siehe auch

Literatur

  • Elmar Bereuter: Hexenhammer. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2341-1, (Die Anfänge der Hexenverfolgung und Entstehungsgeschichte des gleichnamigen Buches in Romanform).
  • Günter Jerouschek (Hrsg.): Nürnberger Hexenhammer 1491. Faksimile der Handschrift von 1491 aus dem Stadtarchiv Nürnberg, Nr. D 251 von Heinrich Kramer (Institoris). Olms, Hildesheim 1992, ISBN 3-487-09380-4
  • Heinrich Kramer (Institoris): Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. 3. revidierte Auflage. Dtv, München 2003, ISBN 3-423-30780-3, (Kommentierte Neuübersetzung von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer)
  • Peter Segl: Der Hexenhammer. Entstehung und Umfeld des Malleus maleficarum von 1487. Böhlau, Köln 1988, ISBN 3-412-03587-4, (Bayreuther historische Kolloquien 2).
  • Jakob Sprenger und Heinrich Institoris: Der Hexenhammer. Zum ersten Mal ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J. W. R. Schmidt. Area Verlag, Erftstadt 2004, ISBN 3-89996-069-6

Weblinks

 Commons: Malleus Maleficarum – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Hexenhammer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Werner Tschacher: Malleus Maleficarum (Hexenhammer), im Internet: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/5937/
  2. Heinrich Kramer (Institoris) Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum, Neu aus dem Lateinischen übertragen von Wolfgang Behringer, Günter Jerouschek und Werner Tschacher. Herausgegeben und eingeleitet von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer, München 2000, S. 31f.

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