- Manövermunition
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Unter einer Platzpatrone versteht man eine Patrone, die beim Auslösen des Schusses kein Geschoss freisetzt und abfeuert. Lediglich der Knall der Explosion der Treibladung simuliert einen tatsächlich gefeuerten scharfen Schuss. Alternative Bezeichnungen sind Knall-, Manöver-, Salut- oder Übungspatrone, in der Schweizer Armee auch Markiermunition.
Platzpatronen dienen aus Sicherheits- oder Kostengründen bei militärischen Gefechtsübungen als Ersatz für scharfe Munition und können zusammen mit dem Lasersimulator (z. B. Ausbildungsgerät Duellsimulator oder Multiple Integrated Laser Engagement System) verwendet werden. Im militärischen Zeremoniell werden Platzpatronen bei Salutschüssen oder Ehrensalven verwendet.
Im Sport dienen sie als Startsignal. In Schreckschusspistolen dienen sie auch zum Verschießen von Leuchtmunition.
Im Aufbau unterscheidet sich eine Platzpatrone von einer scharfen Patrone durch das Fehlen eines Geschosses und die dadurch notwendigen Modifikationen: Viele Platzpatronen haben einen gekrimpten Hülsenmund (z. B. 7,62 x 51 mm oder 9 mm Platzrand für Revolver), also eine oben zusammengefaltete Hülse. Andere Patronen wie z. B. 9 mm Platz P.A.K für Pistolen haben eine Plastikkappe, die, wie die Krimpung auch, dem Fixieren des Pulvers und dem Druckaufbau dient. Ein weiteres Merkmal bei Kalibern, die aus scharfen Waffen verschossen werden, ist meist eine Tastsicherung, um ein Verwechseln mit scharfer Munition auszuschließen (Zusätzliche Tastmerkmale wie Rillen o. ä.). Munition, die ausschließlich für Salutwaffen vorgesehen ist, hat meist keine zusätzliche Kennzeichnung, da konstruktive Merkmale an Waffen und Munition ein Verschießen von scharfer Munition aus Salutwaffen verhindern.
Bei Gasdruck- und Rückstoßladern, wie zum Beispiel dem Gewehr G36, muss oft ein Manöverpatronengerät auf die Laufmündung geschraubt werden, um einen ausreichenden Druck zum selbsttätigen Laden der Waffe zu erzeugen. Außerdem vermindert das Manöverpatronengerät die Verletzungsgefahr.
Platzpatronen sind jedoch nicht gefahrlos. Durch die Pulvergase, mitgerissene Patronenteile oder Fremdkörper sowie durch den Druck der austretenden Gase können bei aufgesetzten Schüssen bzw. zu kurzem Abstand zu Personen schwere Verletzungen (vor allem an den Augen) oder gar der Tod verursacht werden. Beim Sturmgewehr 90 beträgt der Sicherheitsabstand mit Manöverpatronengerät 5 m; ohne den Aufsatz, also bei offenem Lauf sogar 30 m.
Nach dem deutschen Waffengesetz ist jegliche Munition, die kein Geschoss enthält, also auch die Knallpatrone, als Kartusche definiert. [1]
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