Schweizer Armee

Schweizer Armee
Flag of Switzerland.svg Schweizer Armee
Armée suisse (frz.)
Esercito svizzero (ital.)
Armada svizra (rät.)

Logo der Schweizer Armee

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Führung
Oberbefehlshaber
de jure:
Der Bundesrat (Frieden)

Ein von der Bundesversammlung gewählter Oberbefehlshaber = General (Krieg)

Oberbefehlshaber de facto: André Blattmann, Chef der Armee
Verteidigungsminister: Ueli Maurer, Chef VBS
Militärischer Befehlshaber: Chef der Armee André Blattmann
Militärische Stärke
Aktive Soldaten: 174'299[1] (Stand 2010)
Reservisten: 19'535[1] (Stand 2010)
Wehrpflicht: 18–21 Wochen Grundausbildung, insgesamt 260 Tage (für Soldaten)[2][3]
Wehrtaugliche Bevölkerung: Alter 18–49 Jahre:
1'852'580 Männer
1'807'667 Frauen[4]
Wehrtauglichkeitsalter: 18–33 Jahre
Haushalt
Militärbudget: 3'737 Mio. CHF[5][6] (Stand 2010)
Ausgabenanteil vom Steueraufkommen: 7,4 %[6]
Anteil am Bruttonationaleinkommen: 1 %
Geschichte

Die Schweizer Armee (französisch Armée suisse, italienisch Esercito svizzero, rätoromanisch Armada svizra) ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Die Schweiz verfügt als Binnenstaat über keine Marine, die Patrouillenboote auf den (Grenz-)seen werden von Genietruppen betrieben. Eine Besonderheit der Schweizer Armee ist das Milizsystem. Chef der Armee ist seit dem 1. März 2009 Korpskommandant André Blattmann, der die Funktion bereits seit 21. Juli 2008 ad interim ausübte.

Inhaltsverzeichnis

Offizielle Bezeichnungen

Bis zum Ende des Jahres 2003 (Armee 61 und Armee 95) wurde von der Schweizerischen Armee gesprochen. Seither ist Schweizer Armee die offizielle Bezeichnung. In den anderen drei Landessprachen hat sich die Bezeichnung nicht verändert. Auf Französisch heisst sie Armée suisse, auf Italienisch Esercito svizzero und auf Rätoromanisch Armada svizra. Auf Englisch tritt die Armee als Swiss Armed Forces auf.

Deutsch, Französisch und Italienisch sind die drei gleichberechtigten Kommandosprachen der Schweizer Armee.

Auftrag

Folgende Aufgaben sind der Schweizer Armee durch die Bundesverfassung und das Militärgesetz übertragen:[7][8]

Die Armee hat den Auftrag:

a. zur Verhinderung von Kriegen und Erhaltung des Friedens beizutragen;
b. die Schweiz zu verteidigen und ihre Bevölkerung zu schützen;
c. zur Friedensförderung im internationalen Rahmen Beiträge zu leisten;
d. bei schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit sowie insbesondere bei der Bewältigung von Katastrophen im In- und Ausland die zivilen Behörden zu unterstützen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.

Raumsicherung und Verteidigung[9] ist der Kernauftrag der Armee. Die Armee soll das Territorium der Schweiz sichern und verteidigen. Dazu setzt die Schweiz auf die abschreckende Wirkung der ständigen Kampfbereitschaft der Schweizer Armee. In diesem Zusammenhang wird der Begriff des „hohen Eintrittspreises“ verwendet, den ein potentieller Angreifer zahlen müsse, wenn er die Schweiz angreife, das Territorium zu besetzen oder den Durchmarsch zu erzwingen versuche.

Subsidiäre Einsätze[9] bilden den Hauptanteil der aktuellen Einsätze der Armee. Bei Naturkatastrophen kann die Armee Katastrophenhilfebataillone aufbieten. Umstritten ist insbesondere der Dauerauftrag der Botschafts- und Konsulatsbewachungen. Ebenso umstritten sind Einsätze zugunsten von Grossveranstaltungen wie dem G8-Gipfel, dem Weltwirtschaftsforum in Davos, der Expo.02 oder diversen Sportveranstaltungen.

Friedensförderung[9] ist ein personell sehr kleiner Bereich. Die Schweiz stellt der UNO unbewaffnete Militärbeobachter (im Offiziersrang) zur Verfügung. Daneben gibt es zurzeit nur zwei bewaffnete Einheiten im Ausland: die seit 1999 der KFOR unterstellte Swisscoy mit bis zu 220 Armeeangehörigen und seit Herbst 2004 rund 25 Armeeangehörigen im Rahmen der EUFOR Mission in Bosnien.

Die Gewichtung dieser Aufträge unterliegt Änderungen, die sich aus der sicherheitspolitischen Lage ergeben. Im Juni 2007 entschied sich beispielsweise der Nationalrat für eine Verdoppelung der Mannschaftsstärken für die Friedensförderung. Die Verantwortung für Planung, Bereitstellung und Führung der friedensfördernden Auslandseinsätze liegt beim Kompetenzzentrum SWISSINT.

Struktur

Die Schweizer Armee teilt sich in die Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe auf. Die beiden Teilstreitkräfte sind für ihre Lehrverbände und weitere untergeordnete Verbände wie Brigaden und Dienststellen verantwortlich.

Eine Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist das Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa fünf Prozent Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee (AdA) sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in Stabs- und Spezialfunktionen bis 50 Jahren, die jeweils nur für die Dauer des Ausbildungsdienstes ihrer Einteilungsformation einrücken.

Wegen des Milizsystems, dem im Zweiten Weltkrieg errichteten Reduit und der weltweit einzigartigen Form der Volksbewaffnung, bei der Angehörige der Armee ihre Uniform und ihre persönliche Waffe zu Hause aufbewahren, entstand die Redewendung „Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee!“.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde durch die Armeereformen der Mannschaftsbestand sukzessive reduziert, jedoch hielt man am Milizprinzip und der allgemeinen Wehrpflicht fest, im Gegensatz zu den umliegenden europäischen Staaten, die bereits reine Berufsarmeen geschaffen haben. Der überwiegende Teil der Schweizer Bevölkerung befürwortet die allgemeine Wehrpflicht. In der Realität wird die Milizarmee immer mehr zu einer Grundwehrdiener-Armee mit starker Berufskomponente umgebaut, was in etwa dem Modell des Österreichischen Bundesheeres entspricht.

Armee XXI

Struktur der Schweizer Armee nach Abschluss der Armeereform «Armee XXI» 2011

Unter dem Namen Armee XXI läuft eine grosse Armeereform, mit der die Schweizer Streitkräfte laufend an sich verändernde sicherheitspolitische Gegebenheiten angepasst werden. Das dazugehörige neue Militärgesetz nahmen am 18. Mai 2003 Volk und Ständen nach einer Volksabstimmung an.

Die Mannschaftsstärke wurde von 400 000 (Armee 95) auf rund 200 000 Armeeangehörige reduziert. Davon sind 120 000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.

Die 120 000 Aktiven leisten jedes Jahr drei (für Soldaten) bzw. vier (für Kader) Wochen Wiederholungskurs (ADF, Ausbildungsdienst der Formation). Die Reserve-Einheiten leisten in der Regel keine Wiederholungskurse, können aber bei veränderter Sicherheitslage durch Bundesratsbeschluss dazu verpflichtet werden.

Teilweise existiert die Ausrüstung dieser Reserve-Einheiten nur auf dem Papier. Zwar verfügt die Schweizer Armee aufgrund der Halbierung des Bestandes über eine Vielzahl an modernem und funktionsfähigem Material, wie Kampfpanzer vom Typ Pz 87 Leopard 2, doch werden bei Neuanschaffungen Reserve-Einheiten nur verzögert oder gar nicht ausgerüstet. Aufgrund der Budget-Begrenzungen sind diese Reserve-Einheiten also nur bedingt einsatzbereit.

Die Schweizer Armee verfügt über 687 Panzer und 483 gepanzerte Kommando-, Aufklärungs-, Führungs-, Übermittlungs- und Geniefahrzeuge. Die Fahrzeuge sind aufgeteilt auf zwei Panzerbrigaden à 10 000 Mann.

Angesichts der Tatsache, dass die Armee 61 noch über 600'000 Armeeangehörige verfügte, stellen die Reformen Armee 95 und Armee XXI eine drastische Reduktion der Bestände dar. Diese Entwicklung spiegelt die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges wider. Diese Reduktion geschah nicht durch eine Senkung der Aushebungszahlen, wobei diese bedingt durch gründlichere Selektion rückläufig sind, sondern vielmehr durch die Kürzung des Pensums der Diensttage der einzelnen Armeeangehörigen. Dadurch, dass der einzelne Armeeangehörige nun weniger Diensttage absolvieren muss, leistet er weniger Wiederholungskurse und kann so jünger aus einem aktiven in einen in den Reservedienst und aus dem Reservedienst in den Landsturm versetzt werden, um am Ende seiner Dienstzeit offiziell aus der Armee entlassen zu werden.

Die Rekrutenschule (Grundausbildung) dauert neu nicht mehr 15, sondern je nach Funktion 18 oder 21 Wochen. Wer die kürzere RS absolviert, leistet später einen zusätzlichen Wiederholungskurs. Ausserdem leisten nicht mehr alle Armeeangehörigen eine komplette RS.

Mit der Armee XXI wurde es möglich, die gesamte Dienstzeit an einem Stück zu absolvieren. Dieser Dienst als so genannter Durchdiener dauert 300 Tage für normale Soldaten, 430 Tage für Unteroffiziere, 500 Tage für höhere Unteroffiziere und 600 Tage für Subalternoffiziere. Während der VBA 2 werden diese Durchdiener vor allem subsidiär eingesetzt, zum Beispiel zur Botschaftsbewachung (Amba Centro). Nach den geleisteten Diensttagen werden die Soldaten in die Reserve entlassen. Für sie wird der jährliche WK hinfällig, lediglich am obligatorischen Schiessen müssen sie bis zur definitiven Entlassung aus der Armee mit 30 Jahren (für Offiziere höher) teilnehmen.

Die Gleichberechtigung wurde verbessert. Neu können Schweizerinnen jede Funktion in der Schweizer Armee ausüben. Früher war ihnen der Eintritt in Kampfverbände nicht möglich.

Die Aushebung wurde von einem auf zwei (aber maximal drei) Tage verlängert, um eine bessere Selektion zu ermöglichen. Kaderanwärter werden bereits an der Aushebung vorgemerkt.

Andere Änderungen betreffen die Disziplinarstrafen, die Dienstgrade, die Abzeichen, die Dienstdauer und andere Bereiche.

Gliederung

Die Verordnung über die Armeeorganisation (AO) legt für die Schweizer Armee folgende Gliederung fest[10]:

Für die Ausbildung sind die Truppenkörper und Truppeneinheiten einer Brigade bzw. einem Lehrverband unterstellt.

Truppengattungen, Berufsformationen und Dienstzweige

Nach Art. 7 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO)[11] sind Truppengattungen "Elemente der Armee, zu deren Ausbildung Rekrutenschulen durchgeführt werden. Für die Dienstzweige werden keine Rekrutenschulen durchgeführt".

Die Schweizer Armee besteht aus


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