- Aposteldekret
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Unter den Jakobusklauseln bzw. dem Aposteldekret sind Beschlüsse des Apostelkonzils in Jerusalem zusammengefasst, die uns im Neuen Testament der Bibel im Galaterbrief (Gal 2,1-10 EU) und in der Apostelgeschichte (Apg 21,25 EU) begegnen.
Für die Jerusalemer Urgemeinde stellte sich durch die Entstehung neuer Gemeinden in „heidnischer“ (= nichtjüdischer) Umwelt, vor allem durch die Missionsreisen des Paulus), das Problem, wie sich das Zusammenleben von Judenchristen und Heidenchristen zukünftig bezüglich der Gesetzestreue, unter anderem der Beschneidung und den Reinheitsvorschriften, gestalten sollte.
Geregelt wird in den Klauseln das Verhalten von Heidenchristen, nachdem diesen eine Beschneidung nicht aufgebürdet werden sollte.
Im einzelnen handelt es sich in dem Aposteldekret um folgende vier Beschlüsse:
- 1. die Meidung des Verzehrs von Götzenopferfleisch,
- 2. die Meidung von Unzucht,
- 3. die Meidung des Verzehrs von Ersticktem (das heißt von nicht durch Ausbluten getöteten Tieren),
- 4. die Meidung des Verzehrs von Blut.
Vgl. dazu die Reinheitsvorschriften nach dem alttestamentlichen jüdischen „Fremdenrecht“ (Lev 18,6-18 EU), die ein Minimum an ritueller Reinheit für Nichtjuden vorschrieben.
Möglicherweise handelt es sich historisch gesehen um eine (vorläufige) Regelung für die heidenchristliche Gemeinde in Antiochia.
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