Unzucht

Unzucht

Der Begriff Unzucht bezeichnet abwertend ein menschliches Sexualverhalten, das gegen das in einem speziellen kulturellen oder religiösen Kontext empfundene, angenommene oder vorgegebene allgemeine Sittlichkeits- und Schamgefühl verstößt. Die hierbei vorliegende Kontextabhängigkeit kann sowohl von einem säkularen als auch von einem theologischen Umfeld geprägt werden und ist durch die Sittengeschichte hindurch nicht einheitlich definiert. Historisch gesehen steht Unzucht allgemein für eine aktive Handlung, die den Menschen vom Status der Reinheit in den Status der Unreinheit führt. In der Regel geht das Urteil über ein als Unzucht angesehenes Verhalten mit sozialer Ächtung oder Bestrafung einher.

Inhaltsverzeichnis

Gegenwart

Die Sprache der Gegenwart hat sich vom moralisierenden Begriff „Unzucht“ verabschiedet und differenziert nach "sexueller Missbrauch", "sexuelle Nötigung", "sittliche Gefährdung" und "abartige Sexualpraktiken". Abgesehen vom Wandel im Sprachgebrauch und der inhaltlichen Differenzierung wurde auch die Strafbarkeit der Sachverhalte, die früher unter "Unzucht" subsumiert wurden, eingeschränkt.

Unter Strafe gestellt bleiben etwa der Sexuelle Missbrauch von Kindern, die Vergewaltigung, die Kinderpornografie, die sexuelle Nötigung, der Inzest, die Ausübung nekrophiler Neigungen und die Verbreitung von Zoophilie. Mitunter werden Sadismus und Masochismus sowie teilweise auch Fetischismus als sexuelle Deviationen bezeichnet und dann ebenfalls der Unzucht zugerechnet. Der Besuch von Bordellen bzw. der Ehebruch werden nur teilweise als Unzucht angesehen.

Bis in die 1960er Jahre wurden in westlichen Ländern beispielsweise die Masturbation, der voreheliche Geschlechtsverkehr, Homosexualität und Ehebruch als Unzucht bezeichnet. Diese Einordnung ist je nach religiösem und ethischem Umfeld auch heutzutage anzutreffen. Entsprechende Spielarten der Sexualität werden aber in den westlichen Ländern im Rahmen der kulturellen Liberalisierung und des Prinzips der sexuellen Selbstbestimmung nicht mehr strafrechtlich verfolgt und in zunehmendem Maße in der Gesellschaft akzeptiert.

In anderen Kulturen ist die Unzucht auch heute noch geächtet und wird teilweise bestraft. In China beispielsweise wurde noch vor einigen Jahren onanierenden Jugendlichen empfohlen, „weite Unterwäsche zu tragen, harte körperliche Arbeit zu verrichten und die Schriften Mao Zedongs zu studieren“.

In vielen afrikanischen und asiatischen Staaten wird erwartet, dass ein Mädchen „unberührt“ als Jungfrau in die Ehe geht. Dort gilt Sex vor der Ehe als Unzucht und ist mit gesellschaftlichen Tabus belegt. Ist die Ehre der Familie durch einen Verstoß beschmutzt, muss sie wiederhergestellt werden, etwa durch die Bestrafung oder die Verstoßung der Frau. Die Beschneidung weiblicher Genitalien soll unter anderem die Unzucht des Mädchens bzw. der Ehefrau verhindern oder eindämmen helfen.

Auch in islamischen Staaten wird die Unzucht (arab. Zina) verurteilt. Vielerorts wird sie sozial geächtet und die unzüchtige Person gemieden. Teilweise, etwa in Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, im Norden Nigerias und im Jemen wird sie zudem schwer bestraft, beispielsweise mit der Steinigung für Ehebruch oder für Analverkehr.

Rechtslage in westlichen Ländern

Deutschland

Im Rahmen der gesellschaftlichen Liberalisierung wurde der Begriff Unzucht als Rechtsbegriff in Deutschland aufgegeben. Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten Unzucht und deren Förderung durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung als Kuppelei strafbar sei. Mit der Großen Strafrechtsreform der Regierung Brandt im Jahre 1969 wurden u.a. die Straftatbestände des Ehebruchs und der Kuppelei abgeschafft.

In der gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff ‚Unzucht‘ nicht mehr verwendet. Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff „Unzucht mit Minderjährigen“ nicht mehr. § 176 StGB bezieht sich auf „Sexuellen Missbrauch von Kindern“.

Österreich

In Österreich kommt der Begriff der Unzucht im Strafgesetzbuch nur noch in § 219Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB (Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs) und § 220aVorlage:§/Wartung/RIS-Suche StGB (Werbung für Unzucht mit Tieren) vor. Des Weiteren ist der Langtitel des Pornographiegesetzes „Bundesgesetz vom 31. März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung.” Es verwendet das Wort „unzüchtig” auch in seiner Definition für Pornographie.

Vereinigte Staaten

Früher wurde Unzucht in den Vereinigten Staaten juristisch als Verbrechen geahndet. Darunter verstand man sowohl (vaginalen) heterosexuellen Geschlechtsverkehr zwischen zwei unverheirateten Personen als auch alle Sexualpraktiken außer dem heterosexuellen vaginalen Verkehr zwischen Ehepartnern. An einzelnen Orten waren sogar bestimmte Stellungen außer der sogenannten Missionarsstellung verboten – auch zwischen verheirateten Personen. In Michigan etwa hieß das, was für alle Geschlechtskonstellationen verboten war, gross indecency (Michigan Common Law 750.338, 750.338a, und 750.338b regelten jeweils die schwule, lesbische und heterosexuelle Variante).

Im späten 20. Jahrhundert wurden viele dieser Gesetze widerrufen oder nur noch selten angewandt; die verbliebenen werden heute nicht mehr durchgesetzt, da sie nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes im Juli 2003 in Lawrence v. Texas einen Verstoß gegen das in der amerikanischen Verfassung implizit (d.h. nicht ausdrücklich) gewährleistete Recht auf Privatsphäre bilden.

Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters sind als Statutory rape (Unzucht mit Minderjährigen) weiterhin strafbar.

Islam

Hauptartikel: Zina

In vielen muslimischen Ländern gilt Unzucht (arab. zina) als Kapitalverbrechen und kann sehr hart bestraft werden, siehe Hadd-Strafe. Laut weitverbreiteten Verständnisses der Schari'a wird Unzucht bei unverheirateten Personen mit 100 Geißelungen, bei verheirateten Personen mit der Todesstrafe bestraft, obwohl der Koran in dieser Hinsicht die Geißelung für beide Fälle vorsieht.

„Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.“

Sure 24, Vers 2; König-Fahd-Komplex (Abdullah Frank Bubenheim und Nadeem Elyas)[1]

Wenn eine verheiratete Frau durch eine außereheliche Beziehung schwanger wird, so wird die Todesstrafe erst nach der zweijährigen Stillzeit des Neugeborenen vollzogen.

Altes Testament

Der Ausdruck Unzucht wird häufig verwendet im biblischen Zusammenhang, wo er der Interpretation nicht so weiten Raum bietet. Die Bibel bezeichnet mit dem Begriff Unzucht (griechisch porneia) sexuelle Aktivitäten außerhalb der Ehe wie Ehebruch und Geschlechtsverkehr vor der Ehe (Dtn 22,21 SLT). Der Begriff der Unzucht ist im Alten Testament vor allem durch 3. Mose 18 und 20 geprägt, sowie durch das sechste/siebente der der Zehn Gebote („Du sollst nicht ehebrechen“). Im Kapitel 18 von Levitikus geht es um Geschlechtsverkehr unter Verwandten (Inzest) (Lev 18,6 -18 ELB), Geschlechtsverkehr während der Menstruation (Lev 18,19 ELB) Geschlechtsverkehr unter Männern (homosexuelle Handlungen) (Lev 18,22 ELB) und Geschlechtsverkehr mit Tieren Zoophilie (Lev 18,23 ELB). Für das hellenistische Judentum wie etwa von Philon von Alexandria, der um Christi Geburt lebte und die verstreuten mosaischen Gesetze den Dekaloggeboten zuordnete, umfasste das Gebot gegen Ehebruch vorehelichen Geschlechtsverkehr, Inzest, Heirat mit Töchtern fremder Völker, Wiederheiratung desselben Partners nach vorheriger Scheidung, Berührung während der Menstruation, wissentlich unfruchtbare Frauen heiraten, gleichgeschlechtliche Handlungen sowohl mit Jünglingen als auch mit Männern, Effeminität von Männern, Eunuchen, Bestialität (Zoophilie) und Prostitution.[2] .

Geschichtliche Relativität

„Unzucht“ ist als Begriff zur Beurteilung von Handlungen weitgehend zeitabhängig und relativ. Was in einer Zeit als zivilisierte Lebensart („Zucht“) galt oder wenigstens toleriert wurde, ist es im Wertesystem einer anderen Zeit nicht, wird umgewertet und verfolgt („Un-Zucht“).

Beispiele:

Das jüdische Gesetz (Tora) setzte neue moralische Maßstäbe und brandmarkte diese Formen der Sexualität als Unzucht. Das Christentum hat dies überwiegend übernommen, wie vor allem im Beschluss des Apostelkonzils und vielen Passagen in den Briefen des Paulus deutlich wird.

In der Folge wurde Unzucht ein rechtlicher Begriff für sexuellen Missbrauch von Personen. Dabei unterschied man von der Notzucht (Vergewaltigung): Die Unzucht waren sämtliche Delikte, die den gültigen sexuellen Sittlichkeitsnormen widersprachen.

Umgangssprachlich wurde der Begriff der Unzucht für alle anderen sexuellen Verhaltensweisen verwendet, die nicht dem heterosexuellem Umgang innerhalb der Ehe entsprachen. Als Gewerbsunzucht wurde dem entsprechend die Prostitution bezeichnet.

Historischer Umgang mit Unzucht

In den meisten Kulturen wurde das, was als Unzucht definiert ist, abgelehnt und negativ sanktioniert. Das reichte von der bloßen Missachtung (besonders in Westeuropa) über Gefängnisstrafe bis zur Todesstrafe (in manchen islamischen Staaten).

In einigen Kulturkreisen wurde die Unzucht der Frau (beispielsweise die weibliche Masturbation) strenger angesehen als Verfehlungen bei Männern. In anderen Kulturkreisen war es wiederum genau umgekehrt; so wurde in der DDR, Westdeutschland und anderen europäischen Ländern die männliche Homosexualität bis in die 60er/70er Jahre des letzten Jahrhunderts strafrechtlich verfolgt, was bei weiblicher Homosexualität nicht der Fall war. In Österreich stand weibliche Homosexualität auch unter Strafe, wurde aber seltener geahndet.

Im alten Israel wurden unzüchtige Handlungen, beispielsweise der Ehebruch, mit der Steinigung bestraft. ((Lev 20,10 ff ELB) und (Dtn 22,22 ff ELB))

Besonders im Mittelalter wurde die Unzucht mit der Todesstrafe, mit der Prügelstrafe oder mit der Auspeitschung belegt. Besonders Mädchen und Frauen unterstellte man eine verführerische und ungezügelte Sexualität (siehe: Hexenverfolgung, Teufelsbuhlschaft).

Noch die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sieht für Unzucht schwere Körperstrafen vor.

§ 180 des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 sah vor:

„Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.“

Der Unzuchtsbegriff selbst wird in älteren Strafgesetzbüchern oder bei moralisierender Redeweise weiter unterteilt in:

  • einfache Unzucht (Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten)
  • widernatürliche Unzucht („contra naturam“, „nicht der Zeugung dienend“, Sodomie wurde lange synonym verwendet, bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts wissenschaftlich, bis etwa Mitte des 20. Jh. kirchlich; immer gleichgeschlechtliche Handlungen (praktizierte Homosexualität) und Handlungen mit Tieren (praktizierte Zoophilie), oft auch „widernatürliche Akte“ zwischen Verschiedengeschlechtlichen (Analverkehr, Oralverkehr), teilweise auch „widernatürliche Akte“ mit sich selbst (Masturbation))
  • Notzucht (Vergewaltigung)

Beginnend mit dem 18. Jahrhundert und vor allem ab dem 19. Jahrhundert kommt es in Europa und Nordamerika zu einer „Medikalisierung der Sünde“[3], die Unzucht wandelt sich von der (strafbewehrten) religiösen Sünde zur (teilweise strafbewehrten) medizinischen Perversion und wurde als etwas Krankhaftes angesehen. Dies dauert bis Anfang des 20. Jahrhunderts an. So behaupteten beispielsweise Ärzte und Wissenschaftler, Masturbation führe zu Erkrankungen des Rückenmarks, zu Krebs, zu Lepra oder zum Wahnsinn und zur Gehirnerweichung.

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Auffassung, und der Begriff der Unzucht veränderte sich stark. Beispielsweise zählen viele Leute in Westeuropa die Masturbation nicht mehr darunter, allerdings den Sex mit Kindern sowie die Vergewaltigung in der Ehe. Homosexualität wurde noch weit ins 20. Jahrhundert hinein als „unzüchtig“ betrachtet und war strafbar, so bestand beispielsweise im österreichischen Strafgesetz bis 1971 ein Totalverbot, bis 1997 ein Werbe- und ein Vereinsverbot und bis 2002 ein unterschiedliches Schutzalter für Männer.

Besonders während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff der „Unzucht“ eng gefasst. Das Idealbild des „arischen Menschen“ beinhaltete neben Fleiß, Ordnung, Liebe zum Vaterland, Aufopferung und Verschwiegenheit auch eheliche Treue und Keuschheit. Während Homosexualität bis 1934 auch in den Reihen der nationalsozialistischen Führer noch widerstrebend geduldet wurde - so war die Homosexualität des SA-Chefs Ernst Röhm allgemein bekannt, ohne dass dagegen etwas unternommen wurde - steigerte sich nach der Ermordung Röhms 1934 die Verfolgung der Homosexuellen ins Extreme. Teilweise genügte der geringste Verdacht der „Unzucht“ oder „Asozialität“ für eine Einlieferung in ein Konzentrationslager, die so genannte „Schutzhaft“. Auch unbequemen bzw. dem Regime unliebsam gewordenen Politikern oder Militärs, beispielsweise dem Generalobersten Werner von Fritsch, wurde Homosexualität oder auch andere Formen der Unzucht unterstellt, um sie mundtot zu machen. Die Heirat des Generalfeldmarschalls Werner von Blomberg mit einer wegen gewerblicher Unzucht vorbestraften ehemaligen Prostituierten bedeutete das Ende seiner Karriere. Die bisher allgemein geübte extreme Diskriminierung unehelicher Kinder wurde hingegen von den Nationalsozialisten abgelehnt, allerdings nur, wenn es sich um „Kinder guten Blutes“ handelte, denn die nationalsozialistische Führung brauchte Soldaten für die Kriegsführung. Für anonyme Geburten und uneheliche deutsche („arische“) Kinder gab es die Einrichtung „Lebensborn“. Die Fruchtbarkeit der nach der Ideologie des Regimes „minderwertigen Fremdrassen“ und der „minderwertigen Deutschblütigen“ wie der Behinderten oder der „Asozialen“ sollte hingegen mit allen Mitteln eingeschränkt werden (siehe: Sterilisation).

Verwandte Themen

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.deredlequran.de/quran/sure/24
  2. Philon, The Special Laws 3.1-82
  3. Haeberle: Das 19. Jahrhundert, Archive for Sexology, Stand: 13. Oktober 2008
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