Marineministerium (Deutschland)

Marineministerium (Deutschland)

Ein Marineministerium gab es in Deutschland erstmals von 1848 bis 1849 unter der von der Frankfurter Nationalversammlung eingesetzten gesamtdeutschen Regierung für die deutsche Reichsflotte, und ein weiteres Mal von 1861 bis 1871 im Königreich Preußen für die Preußische Marine und die Marine des Norddeutschen Bundes.

Inhaltsverzeichnis

Die Marine der Frankfurter Nationalversammlung und der Marineminister des Deutschen Bundes

In Deutschland wurde nach der Märzrevolution im Juni 1848 das Reichsministerium der Marine geschaffen.[1] Minister für Marineangelegenheiten wurde der Kaufmann Arnold Duckwitz. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung im Mai 1849 wurde der österreichische Feldmarschallleutnant August von Jochmus Marineminister des Deutschen Bundes. Mit dem Ende der Provisorischen Zentralgewalt im Dezember 1849 wurde auch das Marineministerium wieder aufgelöst. Der Deutsche Bund überließ die Marineangelegenheiten nun wieder der Hoheit seiner Mitglieder. Oberstleutnant Bogun von Wangenheim leitete in den Jahren 1848-1853 die Königliche Marine-Abteilung in Berlin, eine Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums. Sie führte die Verwaltungsgeschäfte für die preußische Flotte, die vom Oberkommando der Marine befehligt wurde. Am 14. November 1853 schließlich erließ der Preußische König Kabinettsordre, eine Admiralität einzurichten, die Verwaltung und Kommandogewalt in sich vereinen sollte.

Die Königlich Preußische Marine und die Marine des Norddeutschen Bundes

Erst 1861 wurde unter preußischer Regierung ein neues Marineministerium geschaffen. Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms I. wurde die Admiralität der Preußischen Marine auf Grund Allerhöchster Kabinettsordre vom 16. April 1861 aufgelöst. Das Oberkommando der Marine unter Prinz Adalbert von Preußen wurde selbständig und direkt dem König unterstellt. Die Marineverwaltung ging nach dem Ausscheiden von Admiral Jan Schröder auf das neu gebildete Marineministerium über. An dessen Spitze stand der bis 1873 der preußische Kriegsminister Albrecht von Roon in Personalunion. Ein Admiralitätsrat sollte beide Behörden koordinieren, durfte aber nur Vorschläge unterbreiten und konnte sich nicht durchsetzen.

Dem Ministerium unterstanden die Danziger Werft, die Depots in Geestemünde (heute Bremerhaven), Kiel und Stralsund, das Admiralitätskommissariat in Oldenburg und der Hafenbau an der Jade (heute Wilhelmshaven). Dem Oberkommando der Marine unterstand die Flotte. Die 2-teilige Organisationsform aber bewährte sich nicht. Es gab viele Reibereien und unfruchtbare Arbeit zwischen beiden Spitzenbehörden. Eine Möglichkeit zur Änderung ergab sich, als Prinz Adalbert bei Ausbruch des Krieges mit Frankreich 1870 zum Feldheer trat.

Die Aufgaben des Oberkommandos der Marine wurden gemäß AKO vom 29. Juni 1870 dem Marineministerium übertragen. Dort wurde neben den Abteilungen für technische und für allgemeine Verwaltungsangelegenheiten eine Abteilung fur Kommandoangelegenheiten gebildet. Die bestehende Zweiteilung der Gewalten war damit aufgehoben und eine Zentralbehörde geschaffen worden. Die Ressortreibereien verschwanden fast gänzlich. Wegen Überlastung des Kriegsministers allerdings gingen die Aufgaben des Marineministeriums dann gemäß Verfügung des Kaisers vom 30. November 1871 auf eine personell neu zu bildende Kaiserliche Admiralität über.

Literatur

  • Walther Hubatsch: Der Admiralstab und die obersten Marinebehörden in Deutschland 1848-1945. Bernard & Graefe: Frankfurt/Main 1958
  • Hans-Jürgen Witthöft: Lexikon zur deutschen Marinegeschichte. 2 Bände. Köhler: Herford 1977

Einzelnachweise

  1. Bestand des Reichsministeriums der Marine im Bundesarchiv (DB 59)

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