Oberkommando der Marine

Oberkommando der Marine

Das Oberkommando der Marine war von 1859 bis 1871, von 1889 bis 1899 und von 1935 bis 1945 die Bezeichnung der obersten Kommandobehörde der deutschen Marine. Der Begriff Oberkommando der Marine darf nicht verwechselt werden mit einem Marineoberkommando.

Inhaltsverzeichnis

Königlich Preußische Marine

Mit der Errichtung einer Marineabteilung im Preußischen Kriegsministerium erhielt Prinz Adalbert 1854 den Oberbefehl über die schwimmenden Einheiten der preußischen Marine. Auf Kabinettsordre vom 14. März 1859 wurde das Oberkommando der Marine selbständig und – ebenso wie das Marineministerium – unmittelbar dem König unterstellt. Dem Chef des Oberkommandos unterstanden der Einsatz der Schiffe und aller Marinetruppenteile, die Marinestation der Ostsee und Marinestation der Nordsee, die Marineintendantur in Berlin und die Kieler Marineschule. Außerdem waren die Inspektion der Schiffe, die technischen Einrichtungen und die Personalangelegenheiten dem Aufgabenbereich des Oberkommandos zugewiesen. Die Zweiteilung der Spitzenorganisation war nicht klar nachvollziehbar, sie führte zu Unstimmigkeiten und wirkte sich nachteilig auf die Marineentwicklung aus.

Während Prinz Adalbert 1870 in der Armee am Frankreichfeldzug teilnahm, wurde das Oberkommando als „Abteilung für Kommandoangelegenheiten“ unter Kapitän zur See Karl Ferdinand Batsch dem Marineministerium angegliedert. 1871 wurde es zum Bestandteil der Kaiserlichen Admiralität.

Chef des Oberkommandos der Marine

Kaiserliche Marine

Nach Auflösung der Kaiserlichen Admiralität am 1. April 1889 wurde das Oberkommando der Marine neben dem Reichsmarineamt und dem Amt des Generalinspekteurs der Marine als Nachfolgebehörde eingerichtet. Es wurde durch einen Kommandierenden Admiral geführt, der dem Kaiser direkt unterstellt war. Ausgestattet mit den gleichen Pflichten und Rechten wie ein Kommandierender General des Heeres hatte er zusätzlich die Obliegenheiten eines Generalstabschefs für die Marine zu erfüllen. Nach Anweisungen des Kaisers führte der Kommandierende Admiral den Oberbefehl über sämtliche Kommandobehörden und die Marineeinheiten zur See und an Land.

Als sich Kaiser Wilhelm II. entschloss, den Oberbefehl über die Marine selbst zu führen, wurde das Oberkommando der Marine durch Kabinettsordre vom 14. März 1899 aufgelöst. Das geschah vor allem auf Betreiben des Admirals von Tirpitz, der die Stellung des Reichsmarineamts gegenüber den anderen Spitzenbehörden stärken wollte. Ein Teil der Befugnisse ging auf die als Admiralstab selbständig gemachte bisherige Admiralstabsabteilung des Oberkommandos über.

Kommandierender Admiral

Kriegsmarine

Auf der Grundlage des Gesetzes für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 wurde die Reichsmarine in Kriegsmarine umbenannt. Aus der vormaligen Marineleitung ging das neue Oberkommando der Kriegsmarine (OKM) hervor. Der Chef der Marineleitung erhielt die neue Bezeichnung Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (OBdM).

Die Organisation des OKM änderte sich mehrfach. 1938 bestand das OKM aus dem Stab des Oberbefehlshabers und der Seekriegsleitung (SKL), an deren Spitze der Chef des Stabes SKL, ab 1944 Chef der SKL, stand. Außerdem waren dem OBdM mehrere Ämter direkt unterstellt. Die Bezeichnung der nachgeordneten Dienststellen wechselte während des Zweiten Weltkrieges. Es handelte sich um das Flottenkommando und um die Stationskommando der Ostsee und der Nordsee. Außerdem gab es Marinegruppenkommandos, die 1939 aufgestellt und im Verlaufe des Krieges in Marineoberkommandos umbenannt wurden.

Das OKM hatte seinen Sitz in Berlin am Tirpitzufer (heute Reichpietschufer) im so genannten Shell-Haus neben dem Bendlerblock. Nach der Zerstörung des Gebäudes durch Bombenangriffe im Jahr 1943 zog das OKM mehrfach um, zunächst nach Eberswalde, dann nach Bernau bei Berlin in das sogenannte Lager Koralle. Gegen Kriegsende verlegte das OKM nach Plön und später, nachdem britische Truppen nach Schleswig-Holstein vorrückten, in den Sonderbereich Mürwik.

Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb das OKM auf alliierte Weisung zunächst bestehen, um die Verwaltung der internierten deutschen Marinekräfte und ihre Entwaffnung sicherzustellen. Nach dem Suizid des OBdM Generaladmiral von Friedeburg vor seiner Festnahme durch alliierte Soldaten am 23. Mai 1945 setzten die Besatzungsmächte noch kurzzeitig Generaladmiral Walter Warzecha als Oberbefehlshaber ein, um die Entwaffnung der Kriegsmarine in geordneten Bahnen vollziehen zu können. Außerdem blieb das OKM verantwortlich für den Einsatz der deutschen Minenräumkräfte, die in den Deutschen Minenräumdienst übernommen wurden.[1]

Oberbefehlshaber der Kriegsmarine

Verweise

Weblinks

Siehe auch

Literatur

  • Walther Hubatsch: Der Admiralstab und die obersten Marinebehörden in Deutschland 1848–1945. Bernard & Graefe, Frankfurt/Main 1958.
  • Konrad Ehrensberger: 100 Jahre Organisation der deutschen Marine. Bernard & Graefe, Bonn 1993.

Einzelnachweise

  1. Heinz-Ludger Borgert, Walter Stürm, Norbert Wiggershaus. Dienstgruppen und westdeutscher Verteidigungsbeitrag – Vorüberlegungen zur Bewaffnung der Bundesrepublik Deutschland. Boppard am Rhein 1982. ISBN 3-7646-1807-8

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