- Mastschild
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Als Mastschilder werden in Deutschland farbige Markierungen an Lichthauptsignalen bezeichnet, die das Verhalten des Triebfahrzeugführers bei haltzeigendem, gestörtem oder erloschenem Signal regeln. Es gewährleistet den sicheren Fahrbetrieb im Falle eines Signalausfalls. Formsignale besitzen anstatt der Mastschilder so genannte Mastbleche. Sie dienen der besseren Erkennbarkeit des Flügelsignals, haben jedoch keine fahrdienstliche Bedeutung.
Mastschilder
Bezeichnung Beschreibung Bedeutung Bild Weiß-rot-weißes Mastschild Ein weiß-rot-weißes, hohes rechteckiges Mastschild, bzw. ein rotes nach oben zeigendes Dreieck auf weißem Grund (DV) An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal dürfen Züge nur auf Zs 1, Zs 7, Zs 8, mündlichen Auftrag bei vorhandenem Zs 12 oder auf schriftlichen Befehl vorbeifahren. Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Weichenwärters vorbeifahren. Weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild Ein weiß und gelb gestreiftes, hohes rechteckiges Mastschild. An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal dürfen Züge, wenn nach dem Anhalten keine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter möglich ist, ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren. Der Fahrdienstleiter muss so bald wie möglich, spätestens auf dem nächsten Bahnhof über die Weiterfahrt verständigt werden. Im Bereich der DV besitzen Hauptsignale mit diesem Mastschild zugleich eine Vorsignalfunktion. Weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild Ein weiß und schwarz gestreiftes, hohes rechteckiges Mastschild. An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal dürfen Züge nach dem Anhalten vor dem Signal ohne Zustimmung zur Fahrt auf Sicht vorbeifahren. Dieses Mastschild wird nur bei der S-Bahn Berlin und bei der S-Bahn Hamburg angewendet, für die Vorbeifahrt sind die jeweiligen Richtlinien zu beachten. Hauptsignale mit diesem Mastschild besitzen zugleich eine Vorsignalfunktion. Rotes Mastschild Ein rotes, hohes rechteckiges Mastschild. An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal dürfen Züge nur auf Zs 1, Zs 8, mündlichen Auftrag bei vorhandenem Zs 12 oder auf schriftlichen Befehl zur Fahrt auf Sicht vorbeifahren. Dieses Mastschild wird nur bei der S-Bahn Berlin angewendet. Für das Verhalten nach der Vorbeifahrt gelten die Richtlinien der Ril 432 der S-Bahn Berlin. Weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten (DV) Ein hohes rechteckiges, weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten. An einem mit diesem Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren. Wenn das Signal Ra 12 (DV) zeigt oder erloschen ist, hat es für Züge keine Bedeutung. Gelbes Mastschild Ein gelbes, mit der Spitze nach unten zeigendes Dreieck. Hauptsignale an denen sich ein weiß-rot-weißes Mastschild befindet, und zugleich Vorsignalfunktion besitzen, sind mit diesem Mastschild gekennzeichnet. Es befindet sich grundsätzlich unter dem weiß-rot-weißen Mastschild. Im Bereich der DV können Lichtvorsignale anstatt mit der Ne 2 - Vorsignaltafel mit diesem Mastschild ausgerüstet sein. Wiederholer
Bezeichnung Beschreibung Bedeutung Bild Vorsignalwiederholer (DV) Eine quadratische weiße Tafel mit schwarzem Rand und einem schwarzen Ring. Vorsignalwiederholer im Bereich der DV, die nicht durch ein weißes Zusatzlicht gekennzeichnet sind, werden mit dieser Tafel am Mast ausgerüstet. Überwachungssignalwiederholer Eine quadratische schwarze Tafel mit weißem Rand und einem weißen Kreis. Wird ein Überwachungssignal wiederholt (Signale für Bahnübergänge), ist dieses durch einen Überwachungssignalwiederholer am Mast gekennzeichnet. Weblinks
- Weitere Informationen zu den Mastschildern auf www.stellwerke.de
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