Befehl (Eisenbahn)

Befehl (Eisenbahn)

Ein Befehl bei der Eisenbahn (Abkürzung: Bef) ist ein Auftrag an einen Zug, wenn eine situationsgerechte Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom Regelbetrieb abgewichen werden muss. In der Fahrdienstvorschrift ist genau festgelegt, in welchen Fällen mit welchem Befehl ein Auftrag oder Hinweis übergeben werden muss. Dies ist meist der Fall, wenn sicherheitsrelevante Besonderheiten auf der Strecke oder am Triebfahrzeug vorliegen, die eine besondere Aufmerksamkeit oder das Herabsetzen der Geschwindigkeit erfordern.


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Inhaltsverzeichnis

Ausfertigung und Übermittlung

Die Übermittlung des Befehls kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Die eine Möglichkeit ist, dass der Fahrdienstleiter den Vordruck für den Befehl ausfüllt und dann an den Triebfahrzeugführer übergibt, der den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigt. Es ist aber auch zulässig, dass der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer den Befehl fernmündlich über den Zugfunk oder über einen Fernsprecher an der Strecke diktiert. Der Triebfahrzeugführer füllt einen Befehlsvordruck – Vordrucke sind auf jedem Führerstand nebst Fahrplanmitteillungen in einer roten Mappe mit dem Aufdruck „Befehlsvordrucke“ schnellzugrifflich bevorratet – gemäß den Anweisungen des Fahrdienstleiters aus und wiederholt zur Sicherheit die Angaben, die er eingetragen hat.

Auftragsarten

Befehlsvordruck in Deutschland

Personen im Gleis sind ein Grund für Befehl 9
Vorsichtsbefehl der Deutschen Reichsbahn
Befehlsvordruck DB, gültig 2003-2009

Der Befehlsvordruck der gegenwärtig gültigen Richtlinie 408 der Deutschen Bahn AG ist ein DIN-A4-Blatt, das elf Felder mit verschiedenen Arten von Aufträgen enthält. Der oder die für den Triebfahrzeugführer gültigen Felder werden angekreuzt und ausgefüllt, alle nicht angekreuzten Auftragsarten sind nicht zu beachten. Werden mehrere Aufträge erteilt, ist es zulässig, diese auf einem einzigen Vordruck zu vermerken. In diesem Fall muss die Reihenfolge der Aufträge durch den Fahrdienstleiter beim Ausfüllen beziehungsweise Diktieren des Befehls eingehalten und im Vordruck vermerkt werden. Der Triebfahrzeugführer muss die Reihenfolge der Aufträge beim Abarbeiten befolgen.

Nachdem der Befehl abgearbeitet ist, muss er durchkreuzt und weggelegt werden.

Seit 2003 löste das System von zunächst zehn verschiedenen Aufträgen das alte System der Befehle A, B, C und N ab. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurde der Befehlsvordruck erstmals überarbeitet. Dies geschah hauptsächlich, um die Befehle auch für ETCS anwendbar zu machen und sie an die TSI anzupassen. Ferner wurden mehr Texte als bisher vorgedruckt, insbesondere für den gängigen Fall, dass bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit 40 km/h zu fahren ist. Der neue Befehlsvordruck umfasst jetzt 11 Aufträge. Dies sind:

  • Befehl 1: Weiterfahrt/Einfahrt ohne Hauptsignal oder bei LZB/ETCS-Halt an einer Abzweig- oder Überleitstelle/in einen Bahnhof.
  • Befehl 2: Vorbeifahrt an einem gestörten oder Halt zeigenden Signal oder LZB-Blockkennzeichen/LZB-Nothalt/ETCS-Halt oder Weiterfahrt nach unzulässiger Vorbeifahrt an solchen.
  • Befehl 3: Ausfahrt aus einem Bahnhof ohne Ausfahrsignal oder bei LZB/ETCS-Halt
  • Befehl 4: Fahrt im Gegengleis
  • Befehl 5: Fahren oder Nachschieben eines Zuges bis zu einem Punkt auf freier Strecke mit anschließender Rückkehr an den Punkt, von dem aus gestartet wurde.
  • Befehl 6: Weiterfahrt (ohne Anhalten) aus dem Gegengleis ohne Hauptsignal
  • Befehl 7: Anhalten im Gegengleis auf Höhe eines bestimmten Signals.
  • Befehl 8: Halt vor einem oder mehreren gestörten Bahnübergängen. Weiterfahrt nach Sicherung des Bahnübergangs.
  • Befehl 9: Fahrt auf Sicht oder mit verringerter Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich dazu kann noch mitgeteilt werden, dass
    • festzustellen ist, ob das Gleis befahrbar ist und das Ergebnis zu melden ist
    • bei Annäherung an einen Bahnübergang zu pfeifen ist und dieser schnellstens zu räumen ist, wenn das erste Fahrzeug des Zuges die Mitte des Bahnübergangs erreicht hat
    • nach Oberleitungsschäden zu suchen ist und das Ergebnis zu melden ist
    • die PZB-Einrichtung an einem Signal ständig wirksam oder unwirksam ist.
  • Befehl 10 (neu seit Dezember 2009): Entbindung vom Fahren auf Sicht (ETCS-Befehlsfahrten sind standardmäßig auf Sicht durchzuführen)
  • Befehl 11 (bis Dezember 2009: Befehl 10): Blankofeld für anderweitige Aufträge

Der Befehlsvordruck nach der Fahrdienstvorschrift FV-NE für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist in den Befehlen 1 bis 11 identisch zum Befehlsvordruck der DB und kann deshalb austauschbar auch bei Fahrten im Geltungsbereich der Ril 408 eingesetzt werden. Umgekehrt ist dies nicht möglich. Der FV-NE-Vordruck enthält als Befehl 11.1 bis 11.4 einige gängige Anweisungen für den Zugleitbetrieb nach FV-NE, dies sind: Außerplanmäßiger Halt, Halt vor Trapeztafel, Zugkreuzung, Einfahrt als erster oder zweiter Zug.

Auf der Rückseite aller Befehlsvordrucke befindet sich darüber hinaus eine Tabelle mit zulässigen Geschwindigkeiten, die nach Erteilung von Befehl 9 einzuhalten sind.

Frühere Befehlsarten

ehemalige Deutsche Reichsbahn

Die Deutsche Reichsbahn sah vier Befehlsarten vor. Drei im Geltungsbereich der Fahrdienstvorschrift (Befehle A–C) und einen im Geltungsbereich der Betriebsvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst (Befehl N).

  • Der Befehl A hatte vier Abschnitte (a-d). Mit Befehl A wurde geregelt:
    • Befehl Aa: Ausfahrt aus einem Bahnhof ohne Ausfahrtsignal
    • Befehl Ab: die Vorbeifahrt an Halt zeigenden, fehlenden oder gestörten Signalen
    • Befehl Ac: Ein- oder Weiterfahrt in oder durch einen Bahnhof oder andere Betriebsstellen ohne Hauptsignal
    • Befehl Ad sah vier standardisierte Gründe (1–4) vor:
      • Befehl Ad Nr. 1: außerplanmäßiger Halt vor einem Bahnübergang
      • Befehl Ad Nr. 2: außerplanmäßiger Halt an bestimmter Stelle zum Zwecke des Vorbeileitens eines Zuges oder Rangierabteilung mit Lademaßüberschreitung
      • Befehl Ad Nr. 3: Rangieren über eine Rangierhalttafel hinaus
      • Befehl Ad Nr. 4: offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind
  • Auf zweigleisigen Strecken wurde im Regelbetrieb auf dem rechten Gleis gefahren, in der Gegenrichtung kamen die Züge auf dem linken Gleis entgegen. Konnte das rechte Gleis nicht befahren werden, bestand die Möglichkeit, den Zug auf dem falschen Gleis (links) zu fahren. Dazu bedurfte es des Befehls B. Er hatte bei der DR fünf Abschnitte (a–e).
    • Sie regelten einerseits Fahrten von Zügen, Sperrfahrten und Schiebeloks auf dem falschen Gleis (Der Begriff falsches Gleis wurde später ersetzt durch linkes Gleis bzw. Gegengleis).
    • Sie regelten des Weiteren den Halt und Weiterfahrt im falschen Gleis und die vom Regelbetrieb abweichende Einfahrt in den nächsten Bahnhof.
    • Befehl Be war ein offener Absatz für sonstige Aufträge, die nicht in Form vorgegeben sind.
  • Befehl C ersetzte den vorherigen Vorsichtsbefehl. Er forderte die genau definierte Herabsetzung der Geschwindigkeit oder Fahrt auf Sicht an genau bestimmten Stellen.
In weiteren sechs Abschnitten (a–f) konnten mit dem Befehl C zusätzliche Aufträge und Hinweise gegeben werden, soweit erforderlich:
    • Achtungssignal geben an Bahnübergängen
    • fehlende Bausignale
    • nach Oberleitungsschaden Ausschau halten
    • Gleise auf Befahrbarkeit erkunden
    • Zugbeeinflussungssysteme sind immer wirksam bzw. nicht wirksam
    • Befehl Cf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind.
  • Befehl N galt nur im Vereinfachten Nebenbahndienst (VnD). Er hatte sechs Abschnitte (a–f).
    • Er regelte Kreuzungen und Überholungen auf Zuglaufstellen sowie Halt und vorsichtige Einfahrt in Zuglaufstellen.
    • Es konnten zusätzliche Zuglaufmeldungen beauftragt werden.
    • Befehl Nf war ein offener Absatz für sonstige Aufträge oder Hinweise, die nicht in Form vorgegeben sind.

Befehle anderer Eisenbahnen

Polnische Staatsbahnen (PKP)

Die polnische Instruktion über die Durchführung des Zugbetriebs, "Instrukcja o prowadzeniu ruchu pociągów" Ir-1 (R-1), die polnische Fahrdienstvorschrift, verwendet in ihrer Ausgabe vom 17. Juli 2007 vier schriftliche Befehle:

  • Befehl "O" (Fahrt mit verringerter Geschwindigkeit oder auf Sicht)
  • Befehl "S" (Fahrt über Halt zeigende oder ungültige Signale)
  • Befehl "N" (Fahrt auf dem linken Gleis)
  • Befehl "Nrob" (eingleisiger Behelfsbetrieb)

Weblinks


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