Ersatzsignal

Ersatzsignal
Ersatzsignal als Einzelsignal mit dreieckig angeordneten Lampen im Bereich der ex-DB
Das Ersatzsignal erlaubt die Vorbeifahrt am Halt-zeigenden Hauptsignal (Hp 0)

Das Ersatzsignal (Zs 1) ist ein Eisenbahnsignal und befindet sich an einem Hauptsignal. Es ersetzt nicht den Fahrtbegriff, sondern einen schriftlichen Befehl, um trotz eines haltzeigenden oder gestörten Hauptsignals den Zugverkehr aufrechterhalten zu können. Denn es gestattet dem Triebfahrzeugführer, an einem Hauptsignal vorbeizufahren, das Halt! (Signalbegriff Hp 0) zeigt oder gestört ist (d. h. keinen oder einen ungültigen Signalbegriff anzeigt).

Das Bedienen eines Ersatzsignales durch den zuständigen Fahrdienstleiter ist eine im Nachweis der Zählwerke durch Eintrag des aktuellen, zum jeweiligen Ersatzsignal gehörigen Zählerstandes nachzuweisende Handlung. Bei ESTW-Werken mit Störungs- und Protokolldrucker sind die Ausdrucke aufzubewahren. Moderne ESTW zeichnen elektronisch in eine Dokumentation (Doku) auf einem dafür vorhandenen Speichermedium auf.

Das Ersatzsignal ordnet eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 40 km/h im folgenden Weichenbereich an, da dort Weichen auf Abzweig liegen könnten, die mit höchstens dieser Geschwindigkeit befahren werden dürfen. Ist durch andere Signale oder La-Einträge eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben, so gilt diese. Die Verwendung eines Ersatzsignals findet nur in Störungsfällen oder bei Bauzuständen statt, und der Fahrdienstleiter muss vor jeder Bedienung überprüfen, ob der hinter dem Signal liegende Abschnitt frei ist („Räumungsprüfung“ bei der freien Strecke / „Fahrwegprüfung“ innerhalb von Bahnhöfen). Häufig kann die Fahrwegprüfung durch den Fahrdienstleiter nicht oder nur mit großem Aufwand durch Hinsehen durchgeführt werden. In diesen Fällen wird deshalb vor allem bei Einfahrsignalen und Zwischensignalen nicht das Ersatzsignal Zs1 angewendet, sondern das Vorsichtsignal Zs7, bzw. im Bereich der Berliner S-Bahn das rote Mastschild. Bei Ausfahr- und Blocksignalen dagegen wird abhängig von der Länge des Blockabschnitts meist das Ersatzsignal Zs1 verwendet, da die durch das Vorsichtsignal angeordnete Fahrt auf Sicht hier zu viel Zeit kosten würde.

Ein Ersatzsignal wird verwendet, wenn

  • ein Hauptsignal gestört (zum Beispiel erloschen) ist,
  • das Hauptsignal durch eine defekte selbsttätige Gleisfreimeldeanlage oder einen defekten Streckenblock nicht in eine Fahrtstellung gebracht werden kann, oder
  • es bei Bauzuständen durch eine Betra (Bau-und Betriebsanweisung) angeordnet wird, weil keine reguläre Fahrstraße für den zu befahrenden Fahrweg existiert. Dies ist jedoch umstritten, da es eine nicht den Regeln entsprechende Nutzung des Signals ist und schon mehrmals, zuletzt in Berlin-Wannsee 1993, sowie beim Zugunglück von Brühl im Jahre 2000, zu schweren Unfallen führte.

Das Signalbild eines Ersatzsignals existiert in zwei Varianten. Die Ältere besteht aus drei weißen Lichtern, angeordnet in Form eines A. Sie wird praktisch nur noch im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn an Form- und H/V-Lichtsignalen verwendet. Die Neuere, mit dem Signalbuch der deutschen Reichsbahn von 1958 eingeführte, wird durch ein weißes Blinklicht dargestellt. Sie ist die übliche Ausführung im Netz der ehemaligen Deutschen Reichsbahn und generell bei Ks-Signalen.

HL13+Zs1.GIF
Ersatzsignal auf einem Hl-Schirm im Bereich der ex-DR

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