- Maßnahme (Strafrecht)
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Eine Maßnahme ist im Strafrecht eine der in § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB genannten möglichen Sanktionen des Staates auf eine Straftat.
Demnach sind Maßnahmen:
- die Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 61-72 StGB)
- der Verfall (§§ 73, 73a-e StGB)
- die Einziehung (§§ 74-76a StGB) und
- die Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB).
Weitere Maßnahmen, die jedoch nicht zu Lasten des Täters als Maßnahmen im formellen Sinn gelten können, sind die Auflagen und Weisungen, die nach § 56b, § 56c StGB verhängt werden können, die Abführung von Mehrerlösen nach § 8, § 9 und § 10 WiStG und das Verbot der Tierhaltung nach § 20 TierSchG. Die enge Fassung ist jedoch nur bei ausdrücklichem Verweis auf § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB anzuwenden.
Maßnahmen werden grundsätzlich, jedoch nicht generell, vom Gericht angeordnet.
siehe auch: Maßnahme (Recht)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Sanktionenrecht (Deutschland)
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