Maßnahme (Strafrecht)

Maßnahme (Strafrecht)

Eine Maßnahme ist im Strafrecht eine der in § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB genannten möglichen Sanktionen des Staates auf eine Straftat.

Demnach sind Maßnahmen:

  1. die Maßregel der Besserung und Sicherung (§§ 61-72Vorlage:§§/Wartung/alt-URL StGB)
  2. der Verfall (§§ 73, 73a-eVorlage:§§/Wartung/alt-URL StGB)
  3. die Einziehung (§§ 74-76aVorlage:§§/Wartung/alt-URL StGB) und
  4. die Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB).

Weitere Maßnahmen, die jedoch nicht zu Lasten des Täters als Maßnahmen im formellen Sinn gelten können, sind die Auflagen und Weisungen, die nach § 56b, § 56c StGB verhängt werden können, die Abführung von Mehrerlösen nach § 8, § 9 und § 10 WiStG und das Verbot der Tierhaltung nach § 20 TierSchG. Die enge Fassung ist jedoch nur bei ausdrücklichem Verweis auf § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB anzuwenden.

Maßnahmen werden grundsätzlich, jedoch nicht generell, vom Gericht angeordnet.

siehe auch: Maßnahme (Recht)

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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