- Meister für Veranstaltungstechnik
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Der Meister für Veranstaltungstechnik ist eine Berufsbezeichnung und Ausbildung auf der Ebene eines Meisters.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Der Meister für Veranstaltungstechnik, egal welcher Fachrichtung, ist berechtigt zur Übernahme von Leitungs- und Aufsichtstätigkeiten im Sinne der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO). Die Versammlungsstättenverordnung sieht vor, dass in jeder Versammlungsstätte mindestens ein geprüfter Meister arbeitet, der für die technische Durchführung der Veranstaltung sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Sinne der VStättVO sowie der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zuständig ist. Eine weitere Aufgabe von Meistern im Betrieb ist die Ausbildung von Lehrlingen.
Gliederung
Die Ausbildung gliedert sich in die drei Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung und Halle. Die jeweiligen Fachrichtungsprüfungen können unabhängig voneinander abgelegt werden. Ist bereits eine Fachrichtung zertifiziert, kann durch eine Zusatzprüfung (jeweiliger Fachspezifischer Teil) eine weitere Fachrichtungsprüfung abgelegt werden. Die Prüfungsteile AEVO (Ausbilder-Eignungs-Verordnung) und der fachübergreifende Teil müssen nur einmal abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung zum Meister für Veranstaltungstechnik wird jeder zugelassen, der eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kann. Diese Ausbildung muss der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden können. Eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis ist eine weitere Voraussetzung zur Zulassung.
Ist die abgeschlossene Berufsausbildung dem gewünschten Fortbildungsfeld nicht direkt zuzuordnen, kann sich die erforderliche Berufspraxis auf sechs Jahre erhöhen, dies ist bei der zuständigen Kammer direkt zu erfragen. In Einzelfällen kann man seine Zulassung auch beantragen, wenn man durch Vorlage von Zeugnissen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nachweisen kann, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Ausbildung zum Meister
Dieser Fortbildungsberuf ist relativ neu und verfeinert den Beruf des „Bühnenmeisters“. Um den gewachsenen Anforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden hat die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) zusammen mit dem Europäischen Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) dieses dreigliedrige Weiterbildungsmodell erarbeitet.
Eine Verordnung, wie die Titel: „Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne / Studio, Beleuchtung und Halle“ zu erlangen sind wurde im Februar 1997 erlassen. Die Ausbildung für alle drei Fachrichtungen besteht aus drei Teilfortbildungen.
Im fachübergreifenden Teil werden für alle drei Gruppen gemeinsam Grundlagen für kosten- und rechtsbewusstes Handeln erarbeitet sowie Grundlagen in BWL und VWL. Auch der Einfluss des Meisters auf Abläufe und Klima im Betrieb ist in diesem Block ein Thema.
Auf den fachübergreifenden Teil folgt der fachspezifische Teil, dieser hat ungefähr das doppelte Lern-Volumen und ist in die verschiedenen Fachrichtungen gegliedert. Allgemein gehalten befasst er sich mit naturwissenschaftlichen Grundlagen, Mathematik, Betriebstechnik, Arbeitssicherheit, Brandschutz und dem Bauordnungsrecht. Jede Fachrichtung geht dabei auf Ihre Besonderheiten ein. Am Ende des fachübergreifenden Teils steht eine Projektarbeit, die von jedem Meisteranwärter anzufertigen ist.
Die Ausbildereignungsprüfung stellt den dritten Teil der Prüfungen da, in ihr werden allgemeine Grundlagen der Ausbildungsplanung, sowie des Lehrens vermittelt. Er ist wichtig für die Meisterausbildung, da geprüfte Meister jeder Fachrichtung ausbilden dürfen. Ein Teil ihrer späteren Arbeit wird also darin bestehen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse an Auszubildende weiter zu geben. Dieser zweiwöchige Ausbildungsblock soll die Meisteranwärter dazu qualifizieren. Dieser Teil der Ausbildung wird mit einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Handwerkskammer abgeschlossen.
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