- Arbeitnehmervertretung
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Arbeitnehmervertretung ist ein Oberbegriff für verschiedene Organe der betrieblichen oder unternehmerischen Mitbestimmung. Auch Zusammenschlüsse, die sich die Vertretung von Arbeitnehmern auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zum Ziel gesetzt haben, wie die Gewerkschaften, werden als Arbeitnehmervertretungen bezeichnet.
Aufgabe von Arbeitnehmervertretungen ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer.
Arbeitnehmervertretungen in Deutschland
- Betriebsrat, in Betrieben des privaten Rechts
- Personalrat, im öffentlichen Dienst
- Mitarbeitervertretung, in Betrieben der Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen
Zu allen Gremien sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Jugend- und Auszubildendenvertretungen zu wählen.
In den Bundesländern Bremen und Saarland existieren darüber hinaus als überbetriebliche Interessenvertretungen Arbeitnehmerkammern.
Arbeitnehmervertretungen in Österreich
- Betriebsrat, in Betrieben des privaten Rechts
- Personalvertretung, für den öffentlichen Dienst
- Kammer für Arbeiter und Angestellte
Kategorien:- Arbeitsrecht (Österreich)
- Kollektives Arbeitsrecht (Deutschland)
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