- Migrationserstberatung
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Migrationserstberatung (MEB) bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Sozialberatung von Zuwanderern. Die Migrationserstberatung setzt seit 2005 die bis dahin getrennt durchgeführten Bundesprogramme zur Aussiedlerberatung und zur Ausländersozialberatung fort.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Organisation der Migrationserstberatung verantwortlich, mit der Durchführung werden z.Z. insbesondere die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beauftragt. Ende August wurde das Programm in "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) umbenannt. Allerdings hat das Bundesamt die Umbenennung noch nicht öffentlich bekannt gegeben.
Aufgabe der MEB ist es den Integrationsprozess gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.
In Ergänzung zum Integrationskurs soll mit der MEB ein individuelles Beratungsangebot für erwachsene Neuzuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) geschaffen werden (Aufenthaltsgesetz: "migrationsspezifisches Beratungsangebot"). Die Zuwanderer sollen dadurch zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens befähigt werden.
Eine gezielte Einzelfallbegleitung soll die Potenziale der Zuwanderer ermitteln, und darauf hin passende Integrationsmaßnahmen zusammenstellen und in einem Förderplan festschreiben.
Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (§ 75 Nr. 9, § 45 Satz 1).
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