- Militärgouverneur
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Ein Militärgouverneur ist der Machthaber in einem von fremden Truppen besetzten, annektierten oder sonst wie nicht unter Eigen-, sondern fremder Militärregierung stehenden Land. Der Militärgouverneur ist nur seiner eigenen Regierung und den Gesetzen seines Heimatlandes verantwortlich.
In der deutschen Geschichte gab es
- während des Ersten Weltkriegs das Generalgouvernement Belgien, das Generalgouvernement Warschau, das Generalgouvernement Lublin, das Gebiet Ober Ost, das Generalgouvernement Serbien und das Generalgouvernement Montenegro;
- während des Zweiten Weltkriegs das Generalgouvernement auf dem Territorium Polens;
- nach dem Zweiten Weltkrieg die Militärgouverneure der Alliierten, die das Deutsche Reich in vier Besatzungszonen aufgeteilt hatten. Die Militärregierung, der der Militärgouverneur vorstand, konnte in innere Verwaltungsentscheidungen eingreifen beziehungsweise musste von den regionalen deutschen Verwaltungen bereits im Vorfeld von ihr zu entscheidender lokaler und regionaler Angelegenheiten konsultiert werden.
Eine ähnliche Situation stellte sich in der Zeit nach der Entmachtung Saddam Husseins und der Besetzung des Irak dar.
Auch die shugo, die von den Shogunen zur Herrschaft über die Provinzen Japans eingesetzt wurden, werden als Militärgouverneur bezeichnet, in Abgrenzung zu den vom Kaiserhaus ernannten kokushi, die dann als Zivilgouverneure bezeichnet werden.
Siehe auch
Kategorien:- Allgemeine Truppenkunde
- Deutsche Militärgeschichte
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