- Militärstrafrecht
-
Militärstrafgesetze bestehen und bestanden in einer Vielzahl von Ländern. Sie behandeln als Nebenstrafrecht Straftaten von Militärangehörigen und teilweise Straftaten gegen das Militär. Die Anwendung obliegt den Organen der Militärjustiz.
Aktuelle Militärstrafgesetze
- Deutschland hat entsprechende Verstöße im Wehrstrafgesetzbuch (WStG) geregelt.
- In Österreich gilt das Militärstrafgesetz (MilStG).
- In der Schweiz ist das militärische Strafrecht im Militärstrafgesetz vom 27. Juni 1927 (MStG; SR 321.0) geregelt. Das Strafverfahren vor den Organen der Militärjustiz ist dagegen im Militärstrafprozess vom 23. März 1979 (MStP; SR 322.1) enthalten. Daneben sind etwa auch die Verordnung über die Militärstrafrechtspflege vom 24. Oktober 1979 (MStV; SR 322.2) und die Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz vom 19. September 2006 (V-StGB-MStG; SR 321.01) zu beachten.
- Der „Uniform Code of Military Justice“ ist das Militärstrafgesetz der USA.
Historische Militärstrafgesetze
- In Deutschland galt bis 1945 das „Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich“ vom 20. Juni 1872.
- In der DDR regelte das „Zweite Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches - Militärstrafgesetz -“ vom 24. Januar 1962 den Bereich des Militärstrafrechts.
Weblinks
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.