Militärstrafgesetz

Militärstrafgesetz

Militärstrafgesetze bestehen und bestanden in einer Vielzahl von Ländern. Sie behandeln als Nebenstrafrecht Straftaten von Militärangehörigen und teilweise Straftaten gegen das Militär. Die Anwendung obliegt den Organen der Militärjustiz.

Aktuelle Militärstrafgesetze

Historische Militärstrafgesetze

  • In Deutschland galt bis 1945 das „Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich“ vom 20. Juni 1872
  • In der DDR regelte das „Zweite Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches - Militärstrafgesetz -“ vom 24. Januar 1962 den Bereich des Militärstrafrechts
  • Für die Situation im römischen Reich siehe Militärrechtswesen im antiken Rom

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