- Mindestanforderung
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Als Mindestanforderungen bezeichnet man allgemein die Anforderungen an technische wie nichttechnische Systeme, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse, die zur Erreichung von vordefinierten Mindestzielen (Minimalbedingungen) erforderlich sind. Mindestanforderungen in Form von Mindestzielen dienen beispielsweise der Erlangung von Sicherheit, Rechtssicherheit und Prozessfähigkeit oder zur Definition von Kundenanforderungen, die zum Erreichen der Kundenzufriedenheit erforderlich sind.
Die Verlustfunktion nach Taguchi Gen’ichi definiert jede Abweichung von definierten Sollwerten auch innerhalb gegebener Toleranzen als geldwerten Verlust und definiert damit den Sollwert als Mindestanforderung (Optimum).
Beispiele
- In der Konstruktion wie beim Technischen Zeichnen definieren Toleranzen die Mindestanforderungen an Genauigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Form und Lage.
- Mindestanforderungen (Bankenaufsicht) der deutschen Bankaufsicht an Kreditinstitute
- Mindestanforderungen (Deutsche Finanzmarktaufsicht) allgemein an Finanzinstituten und Versicherungen
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