Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Mit Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Rundschreiben zur Ausgestaltung des Risikomanagements bei deutschen Finanzinstituten und Versicherungen.

Diese Rundschreiben der BaFin gibt es für die folgenden Bereiche:

  • MaRisk (BA): Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die sich an Kreditinstitute richten,
  • MaRisk (VA): Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die sich an die Versicherungswirtschaft richten.
  • MaRisk (Inv): Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die sich an die Investmentgesellschaften richten (aktuell zur Diskussion)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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