- Mindestsinkflughöhe
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Die Mindestsinkflughöhe[1] (englisch minimum descent altitude, MDA oder minimum descent height, MDH) ist die minimale Flughöhe, die bei einem Landeanflug in Form des Instrumentenanflugs ohne vertikale Führung (englisch non precision approach, NPA) nicht unterschritten werden darf, bevor die Anflugbefeuerung oder die Landebahn eindeutig in Sicht und ein sicherer Anflug und die anschließende Landung möglich ist. Dabei bezeichnet MDA die Höhe über dem Meeresspiegel und MDH die Höhe über dem Flugplatz oder der Landeschwelle, sofern diese mehr als 2 m unter der des Flugplatzes liegt.[2]
Es handelt sich um diejenige Flughöhe, unterhalb der ein Pilot, der einen solchen Anflug vornimmt, nur dann eine Landung versuchen darf, wenn die erforderlichen Sichtbedingungen für eine Fortsetzung des Anflugs gegeben sind. Anders als bei der Entscheidungshöhe (englisch decision altitude; DA) muss ein Durchstarten nicht eingeleitet werden, sobald das Flugzeug bis zur Mindestsinkflughöhe gesunken ist, sondern eine solche Entscheidung kann gegebenenfalls noch bis zum Fehlanflugpunkt (englisch missed approach point, MAPt) hinausgezögert werden. Der Pilot eines Non-Precision-Approaches kann also bis zur Mindestsinkflughöhe sinken und diese bis zum Fehlanflugpunkt beibehalten und erst dann die Landung einleiten, wenn vorher die Sichtbedingungen hierfür nicht ausreichend sind.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Heinrich Mensen: Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen. 1. Auflage. Springer Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3540681069, S. 474.
- ↑ ICAO (Hrsg.): Operation of Aircraft. Annex 6 to the Convention on International Civil Aviation. In: International Standards and Recommended Practices. 7. Auflage. Part II: International General Aviation — Aeroplanes, Juli 2008, S. 1.1-5 (online verfügbar (PDF, 25 MB)).
- ↑ ICAO (Hrsg.): Procedures for Air Navigation Services – Aircraft Operations. Doc 8168 OPS/611 („PANS OPS“). In: International Standards and Recommended Practices. 5. Auflage. Volume I: Flight Procedures, 2006, S. I-4-1-4 und I-4-6-1 bis I-4-6-4 (online verfügbar (PDF, 1,6 MB)).
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