Crossair-Flug 3597

Crossair-Flug 3597
Crossair-Flug 3597
Crossair HB-IXM.jpg

Die Unfallmaschine im April 2001 auf dem Flughafen Frankfurt.

Zusammenfassung
Datum 24. November 2001
Typ Controlled flight into terrain
Ort bei Bassersdorf im Kanton Zürich
Getötete 24
Verletzte 9
Flugzeug
Flugzeugtyp Avro RJ100
Fluggesellschaft Crossair
Kennzeichen HB-IXM
Abflughafen Flughafen Berlin-Tegel
Zielflughafen Zürich
Passagiere 28
Besatzung 5
Überlebende 9

Der Crossair-Flug 3597 (CRX 3597) war ein planmäßiger Passagierflug von Berlin-Tegel nach Zürich. Das eingesetzte Flugzeug des Typs Avro RJ100 mit der Luftfahrzeug-Kennung HB-IXM stürzte am 24. November 2001 etwa fünf Kilometer vor Erreichen der Landebahn 28 nach dem Berühren von Bäumen in der Nähe von Bassersdorf, Kanton Zürich ab. Als Hauptursache des Unglücks gilt laut dem schweizerischen Büro für Flugunfalluntersuchungen das Unterschreiten der Mindestsinkflughöhe. 24 der 33 Insassen überlebten das Unglück nicht, darunter der Kommandant und der Copilot.

Inhaltsverzeichnis

Fluggerät

Das Flugzeug, eine Avro RJ100, Jumbolino genannt, mit der Luftfahrtkennung HB-IXM und der Produktionsnummer E.3291, führte seinen Jungfernflug am 16. August 1996 durch und wurde seit dem 22. August 1996 von Crossair genutzt. [1] Das Flugzeug hatte während 11.518 Flügen 13.194 Flugstunden absolviert. Die Maschine hatte am Tag des Fluges  CRX-3597 mit 33 von maximal 82 Passagieren eine niedrige Auslastung.

Besatzung

Beim Flug CRX 3597 waren insgesamt zwei Piloten (Kommandant und Copilot) und drei Flugbegleiter an Bord. Beide Piloten hatten vor dem Flug ausreichende Ruhezeiten. Der Kommandant war Schweizer Staatsbürger (Jahrgang 1944) und bei diesem Flug als fliegender Pilot (PF) eingeteilt.
Die fliegerische und schulische Laufbahn des Kommandanten zeigt insgesamt erhebliche Defizite.

  • Der Kommandant absolvierte die Bezirksschule (vorbereitende Schule zum Gymnasium im Kanton Aargau) nicht zu Ende und begann eine Ausbildung zum Schlosser. Mit 17 Jahren bestand er die Aufnahmeprüfung für die Fliegerische Vorschulung der Schweizer Luftwaffe nicht. Weitere Zulassungsanträge wurden wegen mangelnder schulischer Leistungen abgelehnt. Der Kommandant machte dann während seiner Berufsausbildung und -tätigkeit eine private Ausbildung zum Segelfluglehrer und als privater Pilot für einmotorige Maschinen. 1967 erwarb er die Berufspilotenlizenz. Danach wurde er auch Flugausbilder und Kunstflieger.
  • Seine Ausbildung im Instrumentenflug begann 1966, die Zulassung konnte erst 1969 erteilt werden, weil Prüfungen mehrfach nicht bestanden wurden (praktisch und theoretisch). Experten bemängelten ungenügende Übersicht und falschen Gebrauch der Navigationsanlagen. Prüfungsnote average (durchschnittlich).
  • Seine weitere Tätigkeit war Bedarfsfliegerei auf Cessnas und Fluglehrer vor allem auch für Instrumentenflug. Periodische Kontrollen wurden nur mit der Note average bestanden. Experten bemängelten, dass Checklisten nicht konsequent angewendet, Verfahren nicht eingehalten und die Navigationsgeräte nicht zweckmäßig eingesetzt wurden. Diese Feststellungen betrafen auch die Arbeit als Fluglehrer.

Am 28. Januar 1979 bewarb er sich bei der Crossair als Pilot. Er wurde dort auf die Fairchild Metroliner und dann auf die Saab 340 umgeschult, beides Propellermaschinen. Ab Juni 1979 war er erst nebenamtlicher und dann hauptamtlicher Pilot bei der Crossair bis 31. Mai 1982. Bei der Crossair hatte er bei Ende seines Vertrages einen hervorragenden Ruf. Er war stellvertretender Chefpilot. Danach hatte er vom 1. Juni 1982 bis 31. Mai 1991 Freelance Verträge mit der Crossair, arbeitet aber auch für andere Unternehmen. So war er ab Herbst 1982 Fluglehrer an der Flugschule Horizon Swiss Flight Academy tätig.

  • 1983/1984 sollte er auf die Düsenmaschine McDonnell Douglas MD-80 umgeschult werden – es ist nicht klar, ob dies bei der Crossair oder einer anderen Fluggesellschaft erfolgte. Diese Umschulung bestand er trotz mehrfacher Nachschulungen nicht, es wurden Lücken in der Übersicht und Koordination festgestellt. Danach wurde er wieder auf die Saab 340 zurückgeschult.

Ab 1991 bis 1993 hatte er einen Teilzeitvertrag bei der Crossair, ab 1994 war er hauptamtlich bei der Crossair. Dabei nahm er nebenberuflich immer noch seinen Job als Fluglehrer bei Horizon ein.

  • Bei der Crossair wurde er 1991 anfangs wieder auf der Propellermaschine Saab 340 eingesetzt, bis er 1996 noch einmal auf die Düsenmaschine McDonnell Douglas MD-80 umgeschult werden sollte. Wiederum hatte der Kommandant Mühe, die geforderten Leistungen zu erbringen. Der Kommandant hatte große Probleme mit dem Digital Flight Guidance System (DFGS) der MD 80. Trotz diverser Zusatzübungen und Extratrainings wurde die Prüfung nicht bestanden. Die Unzulänglichkeiten betrafen unter anderem die manuelle Steuerung des Flugzeuges, eine mangelhafte Systematik in Bezug auf den Einsatz des Flugführungssystems und es wurde eine eingeschränkte Fähigkeit zur Analyse bzw. zeitgerechten Entscheidungsfindung festgestellt.
  • Am 6. Mai 2001 begann der Kommandant mit der Umschulung auf die Avro RJ85. Er absolvierte diese Umschulung erfolgreich, es waren keinerlei Fehler zu bemängeln.

Während seiner Dienstzeit gab es schon früher gefährliche Vorkommnisse:

  1. 21. Februar 1990: Bei seiner Tätigkeit als Instruktor bei einer Saab 340 verursachte der Kommandant durch Bedienen eines falschen Hebels ein unbeabsichtigtes Einfahren des Fahrwerkes, während die Maschine am Boden stand, so dass das Flugzeug auf den Boden stürzte. Das Flugzeug erlitt dabei einen Totalschaden.
  2. 25. Juni 1991: Abbruch eines Routechecks wegen eines Fehlers des Kommandanten, der zu einer Gefahrensituation führte. Ein Experte beurteilte Übersicht des Kommandanten als ungenügend.
  3. Ende 1991: Der Kommandant wurde von seiner Tätigkeit als Trainingscaptain entbunden, weil seine Leistungen ungenügend waren.
  4. Dezember 1995: Beinahe missglückter Landeanflug in Lugano. Der Vorfall wurde erst nach dem Unglück von Bassersdorf bekannt.
  5. 21. März 1999: Navigationsfehler während eines privaten Rundflugs mit einer Saab 340. Dabei steuerte der Kommandant bei gutem Wetter statt Sion die Landebahn in Aosta an – 50 km südlich, jenseits des Alpenhauptkammes. Interventionen des Copiloten aufgrund seiner Navigation wurden missachtet. Als die Flugzeuginsassen beim Landeanflug an den Ortsschildern an einer Straße erkannten, dass sie in Italien waren, startete der Kommandant den Flieger durch und flog über den Großen St. Bernhard ins Rhônetal, wo die Landung in Sion erfolgte. Die betroffene Fluggesellschaft erfuhr erst nach dem Unfall von Bassersdorf davon.

Aussagen von Kollegen besagten, dass sein Team- und Führungsverhalten nicht immer korrekt war. Er soll die Copiloten öfter nicht konsequent in die Bedienungs- und Entscheidungsverfahren integriert haben. Insgesamt hatte der Kommandant eine Flugerfahrung von 19.555 Stunden.[2]

Der bei diesem Flug als nichtfliegender Pilot eingeteilte Copilot war ebenfalls Schweizer Staatsbürger (Jahrgang 1976). Er begann im Januar 1999 an der Horizon Swiss Flight Academy mit der Ausbildung zum Verkehrspiloten. Am 9. Juli 2000 bewarb er sich bei Crossair als Copilot. Am 8. Januar 2001 wurde er auf die Avro RJ85 umgeschult. Die Umschulung absolvierte er erfolgreich mit ausschließlich positiven Bemerkungen. Seine Kollegen äußerten sich nach dem Unfall positiv über den Dienst des Copiloten. Der Copilot hatte eine Flugerfahrung von rund 490 Stunden gesammelt.[3]

Die drei schweizerischen Flugbegleiterinnen waren alle durch Crossair über das Verfahren bei Notfällen geschult.

Passagiere

An Bord der Maschine waren 33 Passagiere, darunter 13 Deutsche, je einer aus Österreich, Kanada, Ghana, Schweden und Spanien, zwei Passagiere aus den Niederlanden, zehn Schweizer und drei Israeli.[4] Unter den Fluggästen befanden sich die drei Sängerinnen der Popgruppe Passion Fruit, die zu einem Auftritt in Lipperswil TG unterwegs waren. Nur Deborah St. Marteen überlebte schwer verletzt. Unter den Israeli war laut Crossair der damalige Vizebürgermeister von Jerusalem. Die Pop-Sängerin Melanie Thornton starb ebenfalls bei dem Absturz, sie war auf dem Weg zu einem Auftritt für ihre Single Wonderful Dream (Holidays Are Coming) für die Finalsendung der Serie „Die Bar“ auf TV3. Das Finale wurde daraufhin abgesagt. Die spätere Schweizer Nationalrätin Jacqueline Badran und ihr Geschäftspartner, die ebenfalls an Bord dieser Maschine waren, überlebten den Absturz dank glücklicher Umstände nur leicht verletzt. Sie gingen während des Fluges in den hinteren Teil der Maschine, um nicht gestört zu werden.

Wetter

Der letzte METAR-Wetterbericht für den Flughafen Zürich vor dem Absturz lautete wie folgt:

  • METAR 242050 16002KT 3500 –SN FEW006 BKN015 OVC022 00/M00 Q1024 8829//99 TEMPO 5000

Das bedeutet im Klartext: Am 24. Tag des laufenden Monats um 20:50 Uhr Weltzeit (also rund 20 Minuten vor dem Absturz) wehte der Wind aus Richtung 160° bei einer Windstärke von zwei Knoten. Die Sichtweite am Boden betrug etwa 3500 Meter bei schwachem Schneefall. Es gab einige Wolken mit einer Wolkenuntergrenze auf 600 Fuß über dem Erdboden, weiterhin durchbrochene Bewölkung bei 1500 Fuß und bedeckten Himmel bei 2200 Fuß. Die Lufttemperatur lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bei 0 Grad Celsius bei einem Taupunkt von 0 °C. Der QNH betrug 1024. Alle Pisten des Flughafens waren auf mehr als 50 Prozent ihrer Fläche nass oder mit Wasserpfützen bedeckt, zur geschätzten Bremswirkung war keine zuverlässige Angabe möglich. Die Sicht sollte sich zeitweise auf 5000 Meter verbessern, höchstens aber für die Dauer einer Stunde.

Die Wetterbedingungen im Anflugsektor der Landebahn 28 waren tatsächlich schlechter. Die Besatzung eines vorausfliegenden Flugzeugs konnte die Landebahnschwelle erst aus einer Entfernung von rund 2400 Metern sehen (siehe Ablauf – Flug 3597 unten). Im Unfallgebiet wurden schwache Niederschläge beobachtet – mit Regen vermischter Schneefall. Bei der Befragung von anderen BAe-146-Piloten wurde festgestellt, dass eine Landung unter diesen Sichtbedingungen dennoch möglich gewesen wäre. [5]

Ablauf

Vor dem Flug

Vor dem planmäßigen Flug nach Zürich wurde das Flugzeug für den Linienflug von Zürich nach Berlin-Tegel eingesetzt. Nach der Landung um 19:25 Uhr erreichte es fünf Minuten später die Fluggastbrücke 11 des Flughafens. Die Passagiere verließen das Flugzeug und kurz darauf wurde die Reinigung der Maschine eingeleitet. Der „Jumbolino“ wurde nicht weiterbetankt, da der Treibstoff nach Zürich ausreichte. Zwischen 19:40 Uhr und 19:45 Uhr bestiegen die Passagiere das Flugzeug. Es kam dabei zu keinen besonderen Vorkommnissen.

Flug 3597

Um 19:48 Uhr verlangte der Kommandant die Freigabe zum Anlassen der Triebwerke und die Freigabe für das Rollen zur Startbahn. Diese wurden gegeben und das Flugzeug wurde, zehn Minuten nach der geplanten Zeit, zum Rollweg geschoben. Kurz darauf rollte die Avro RJ100 zur Startbahn, woraufhin sie um 20:01 Uhr abhob. Der Steigflug wurde eingeleitet und nach dem Erreichen der Reiseflughöhe verlief der Flug, wie zuvor, problemlos.

Um 20:40 Uhr wurde der Sinkflug auf eine Flughöhe von FL 240 (etwa 24.000 Fuß) eingeleitet. Die beiden Piloten führten anschließend das approach briefing (unter anderem die Besprechung des Anflugverfahrens) für einen Instrumentenlandeanflug auf die Landepiste 14 durch. Dabei fiel dem Copiloten eine zu hohe Geschwindigkeit auf, die er dem Piloten anschließend mitteilte. Während des Sinkflugs übergab der Fluglotse die Crossair zur östlichen Zürcher Anflugkontrolle (Zurich Arrival East Sector). Zu diesem Zeitpunkt wurden die Piloten durch die Fluglotsen kurzfristig darüber informiert, dass sie zur Landung die Landebahn 28 erwarten sollen. Die Maschine wurde in eine Warteschleife über dem Wegpunkt RILAX geleitet, wo die Piloten den Anflug auf die Landebahn 28 über das VOR/DME-Anflugverfahren vorbereiteten. Um 20:57 Uhr erfolgte die Freigabe für das weitere Sinken auf 6000 Fuß QNH. Wenige Sekunden später bekam die Maschine die Anflugerlaubnis für einen VOR/DME – Anflug auf die Landebahn 28, in dieser Zeit befand sich das Flugzeug bereits zwischen 4000 und 5000 Fuß QNH. Die Piloten drehten nach rechts um den finalen Anflugkurs 275° inbound KLO VOR zu erreichen. Während der Rechtskurve erwähnte der Kommandant, dass er Sicht zum Boden habe.

Um 21:03 Uhr landete eine Embraer 145 auf Piste 28 und übermittelte dem Kontrollturm : „Ja, just for information, ähm..., the weather at... for runway 28 ist äh... pretty minimum; so we had runway in sight about 2.2 NM distance away“ (deutsch: „Ja, nur zur Information, das Wetter bei...für Landebahn 28 ist ziemlich [am] Minimum – also konnten wir die Landebahn erst aus ungefähr 2,2 NM [etwa 4 km] Entfernung erkennen.“). Die Embraer war die erste Maschine, die an diesem Abend den VOR/DME-Anflug auf den Zürcher Flughafen durchführte. Der verantwortliche Fluglotse leitete diese Wetterinformationen nicht weiter. Da im Cockpit der Crossair-Maschine die Towerfrequenz bereits eingestellt war, wurde die Information vom Piloten jedoch wahrgenommen.[6]

Um 21:04 Uhr verließ der Crossair-Flug 3597 die Flughöhe von 4000 Fuß QNH, die Geschwindigkeit betrug 160 Knoten. Um 21:05 Uhr meldete sich die Maschine beim Kontrollturm für die Freigabe zur Landung an. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Flugzeug auf 3240 Fuß QNH. Die Besatzung beendete die Checkliste für den Endanflug („final check“) als Vorbereitung für die Landung.

Um 21:05:55 Uhr erwähnte der Kommandant, dass er eine „gewisse Sicht über den Boden“ habe, während die Maschine die Mindestsinkflughöhe von 2390 Fuß QNH passierte. Der Sinkflug wurde unverändert fortgesetzt; um 21:06:22 Uhr ertönte das Ground Proximity Warning System (GPWS), dass 500 Fuß über Grund erreicht seien. Wenige Sekunden später sagte der Kommandant fälschlicherweise, dass sie 2000 Fuß (laut QNH 1024) erreicht hätten. Gleich danach ertönte die vom GPWS erzeugte Meldung „MINIMUMS“, die für diesen Anflug bedeutet, dass der vom Radarhöhenmesser gemessene Abstand zum Boden noch 300 Fuß betrug.

Um 21:06:32 Uhr erteilte der Tower die Landefreigabe für Runway 28. Während der Funkmeldung äußerte der Kommandant: „Go around machen?“ – kurz darauf befahl er einen Go-Around (Durchstarten), woraufhin der Autopilot abgeschaltet wurde. Die Aufzeichnungen registrierten noch das Erhöhen des Schubhebels, eine Sekunde später erkannte der Recorder die Zeichen eines Aufpralles. Kurze Zeit später brachen die Aufzeichnungen ab.

Als der Platzleiter die Landefreigabe erteilte, war die Crossair noch auf den Bildschirmen. Da er auf die Landefreigabe keine Antwort bekam, ging der Fluglotse davon aus, dass die Piloten beschäftigt waren und deshalb nicht sofort antworten konnten. Er war nach der Funkübermittlung mit einigen anderen Aufgaben beschäftigt, bevor er sich wieder der Crossair 3597 zuwenden konnte. Er stellte fest, dass die Maschine nicht mehr auf den Bildschirmen zu sehen war, und suchte zusammen mit dem Bodenverkehrsleiter nach dem Verbleib des Flugzeuges. [7]

Platz wenige Meter von der Absturzstelle entfernt

Absturzvorgang

Vor der ersten Berührung mit einem Baum hatte die Maschine eine Geschwindigkeit von 118 Knoten über Grund und einen Steuerkurs von 274°. Die Querneigung des Flugzeuges betrug annähernd null Grad. Da das Durchstarteverfahren eingeleitet wurde, lag die Querneigung für kurze Zeit zwischen 2° und 5°. Das Fahrwerk und die Landeklappen waren zu diesem Zeitpunkt ausgefahren. Die Behörden gehen davon aus, dass bereits vor dem Aufschlag auf den Boden bei der ersten Baumberührung Kerosin austrat. Das Flugzeug flog gegen weitere Bäume und prallte nach etwa 50 Metern auf dem Boden auf. Laut Aussagen von Passagieren brach die rechte Tragfläche ab und das Flugzeug geriet in Flammen, woraufhin ein Feuerball durch die Kabine geschossen sein soll. Der Aufprall und der Brand zerstörte den vorderen Teil und einen Großteil der Tragflächen des Flugzeuges. Nur das Rumpfhinterteil blieb größtenteils intakt. Es entstand großer Waldschaden, der mittlerweile renaturiert wurde.[8]

Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nach dem Absturz

Verletzungen Besatzung Passagiere
tödlich 3 21
schwer 1 4
leicht/nicht 1 3
Ein Gedenkstein für die verunglückten Passagiere

Um 21:10 Uhr löste der Verkehrsplatzleiter die höchste Alarmstufe aus, nachdem er vier Minuten nach der Landeerlaubnis das Flugzeug auf dem Bildschirm verloren hatte. Ein erster Polizist traf um 21:16 Uhr am Unfallort ein, nachdem ein Zeuge das Geschehen wahrgenommen hatte und ihn einwies. Wenige Minuten später fuhr eine Polizeipatrouille in die Nähe des Unfallortes. Einige Überlebende liefen danach, vom Blaulicht geführt, zu den Polizeiwagen. Kurz darauf trafen um 21:22 Uhr die ersten Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr des Flughafen Zürichs und fast gleichzeitig medizinische Rettungsdienste ein; die Versorgung der Verletzten wurde nun aufgenommen. Da ein Feuer ausbrach, wurden weitere Einheiten der Feuerwehr Nürensdorf, Bassersdorf und Kloten angefordert. Der Brand konnte um 21:39 Uhr gelöscht werden. Die Kantonspolizei leitete eine großangelegte Suchaktion ein; es konnten jedoch keine weiteren Überlebenden geborgen werden.[9]

Ursache für den Absturz

Hauptursache für den Absturz der Maschine war das Unterschreiten der Mindestsinkflughöhe beim Landeanflug durch die Piloten, ohne dabei in Sichtkontakt mit der Anflugbefeuerung oder der Landebahn selbst zu sein. Die beiden Piloten reagierten nicht sofort auf die Warnungen der Maschine, sondern verhielten sich abwartend, während sie den Sinkflug fortsetzten. Das Büro für Flugunfalluntersuchungen kritisierte ebenfalls den Lotsen im Tower, da er nach der Landeerlaubnis die Maschine für kurze Zeit nicht überwachte und daher nicht weiter nach der Bestätigung der Landeerlaubnis fragte. Der Absturz hätte möglicherweise verhindert werden können, wenn der Kommandant das Durchstart-Verfahren zeitgerecht durchgeführt hätte; der Copilot führte trotz der Warnanzeigen keine Maßnahmen durch, um den go-around früher durchzuführen, sondern hielt sich ausschließlich an den Kommandanten. Laut des Abschlussberichts des Unglücks waren die Überlebensmöglichkeiten gering, da die Passagiere von der Notsituation überrascht wurden und keine Notlandung angekündigt war.[10]

Mögliche Arten der Verhinderung des Absturzes

Die Anflugkarte, die von den Piloten benutzt wurde, war eine im November des Jahres 2000 gedruckte Version. Auf dieser Karte wurden keine Hindernisse vor der Piste 28 angezeigt. Im AIP der Schweiz sind jedoch zwei Hügel erwähnt. Mit dem nördlichen Hügel kollidierte die Maschine. Wären die beiden Hindernisse auf der Anflugkarte erwähnt worden, hätte der Unfall möglicherweise verhindert werden können.

Zum Zeitpunkt des Absturzes waren nur ein Approach (Anflug)-Controller und zwei Fluglotsen für den Tower zuständig. Gemäß dem Sektorbelegungsplan der schweizerischen Flugsicherung Skyguide sind jeweils vier Controller im Anflugsektor und im Towersektor vorgeschrieben. Der zuständige Dienstleiter verließ um 21:03 Uhr seinen Arbeitsplatz und machte sich wenige Minuten später auf seinen Heimweg. Er übergab die Dienstleiterfunktion einem Bodenverkehrsleiter, der nicht die nötige Ausbildung hatte, um seine Funktionen auszuüben. Der bisherige Dienstleiter sollte laut Belegungsplan bis 22 Uhr anwesend sein. Diese Vorschrift wurde nicht erfüllt.[11]

Rechtliche Folgen

Der damalige CEO André Dosé, der Crossair-Gründer Moritz Suter und vier weitere Mitarbeiter mussten sich seit dem 5. Mai 2008 wegen fahrlässiger Tötung in 24 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Der Anklagepunkt der Körperverletzung entfiel jedoch, da der Bundesstaatsanwalt Carlo Bulletti eine Liste der Verletzten nicht fristgemäß einreichen konnte.[12] Ein weiteres Problem war, dass fahrlässige Tötung nach sieben Jahren verjährt, also vor Gericht nur mögliche Straftaten nach dem 16. Mai 2001 angeklagt werden konnten.

Suter wurde vorgeworfen, dass er durch eine diktatorische Firmenhierarchie keinerlei Kritik zuließ. Diese Firmenpolitik führte dazu, dass die Mitarbeiter bewusst Vorschriften missachteten. So lud Suter neu eingestellte Copiloten zum Essen ein, wo er ihnen erklärte, dass gute Piloten die Mindestanflughöhe bei schlechtem Wetter unterschreiten würden, um noch landen zu können. Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichts ist die damalige Expansionspolitik, die der Flugsicherheit übergeordnet war. So wurden wartungbedürftige Flugzeuge weiterhin im Flugbetrieb eingesetzt und Mitarbeiter wegen des Personalmangels dazu genötigt, länger zu fliegen als die Vorschriften erlaubten. Taten sie das nicht, wurde ihnen mit der Kündigung gedroht.[13]

Dem CEO Dosé wurde vorgeworfen, trotz bekannter Probleme im Unternehmen nichts unternommen zu haben. So sei der Pilot des Bassersdorfer Absturzes schon mehrmals zuvor negativ aufgefallen und trotzdem nicht vom aktiven Flugdienst suspendiert worden. Zudem wurden Sicherheitsempfehlungen der Behörden nach dem Absturz der Saab 340 in Nassenwil im Jahr 2000 firmenintern nicht umgesetzt.[13]

Die Gerichtsverhandlung dauerte zwei Wochen, und die Urteilseröffnung fand am 16. Mai 2008 statt.[14] 25 Zeugen wurden vom Gericht eingeladen, unter anderem ehemalige Angestellte der Crossair, Sachverständige sowie der Ex-BAZL-Chef André Auer.[15]

Das Bundesstrafgericht gelangte am 16. Mai 2008 für beide Angeklagten zu einem Freispruch, da dem Gericht für viele der Vorwürfe keine ausreichenden Beweise vorlagen. Auch befand das Gericht, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem Unglück im Vorwurf der «aggressiven Expansionspolitik» Suters gab.[16] Als Prozessentschädigung erhielten die Angeklagten insgesamt 851.000 Schweizer Franken (davon 836.000 CHF Verteidigungskosten).[17]

Auch die Verhandlungen über den Schadenersatz für die Opfer und Hinterbliebenen konnten durch Swiss, der Nachfolgegesellschaft der Crossair, am 11. Mai 2008 abgeschlossen werden.[18]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BFU: Angaben zum Luftfahrzeug (S.34)
  2. BFU: Angaben zum Kommandanten (S.21)
  3. BFU: Angaben zum Copiloten (S.27)
  4. presseportal.de: Crossair: Passagierliste des Fluges LX 3597 freigegeben 26. November 2001
  5. Untersuchungsbericht CRX 3597, 24. November 2001: Der Flug von Berlin-Tegel nach Zürich in: Vereinigung Cockpit, VCInfo 08/07
  6. BFU: Mitschnitt des Towers (S. 19, zweiter Absatz)
  7. BFU:Flug 3597 (S. 16-20)
  8. BFU: Absturzvorgang (S.76)
  9. BFU: Alarmierung und Rettung (S.76)
  10. BFU: Ursachen des Unfalls (S.130)
  11. Belegung der Mitarbeiter – Seite 67/68
  12. espace.ch: Ex-Bazl-Chef stützt Crossair 9. Mai 2008
  13. a b swissinfo.ch: Crossair-Spitze vor Strafgericht 28. April 2008
  14. Bundesstrafgericht: Verhandlungstermine
  15. espace.ch: War Unfallpilot qualifiziert genug? 7. Mai 2008
  16. Durchwegs Freisprüche im Crossair-Prozess in: NZZ Online vom 16. Mai 2008
  17. Crossair: Gericht fehlten die Beweise in: Tages-Anzeiger vom 16. Mai 2008
  18. Basler Zeitung: Crossair-Absturz: Einigung mit Opfern und Hinterbliebenen 11. Mai 2008
Dies ist ein als lesenswert ausgezeichneter Artikel.
Dieser Artikel wurde am 25. Mai 2008 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen.

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