- Muntehe
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Die Muntehe war die gebräuchlichste Eheform des Mittelalters.
Munt ist ein mittelalterlicher Begriff für Vormundschaft, Bestimmungsgewalt, „Ehe“ leitet sich vom mittelalterlichen Begriff „ewa“ für „Gesetz, Recht“ ab. Eine Muntehe ist somit ein auf Recht und Gesetz beruhender Wechsel der Vormundschaft/Bestimmungsgewalt über eine Frau; die Bestimmungsgewalt geht vom Vater auf den Ehemann über. Eine Muntehe war ein reines Rechtsgeschäft zwischen zwei Familien (meist adelig), wobei der Vertragsgegenstand die Verheiratung einer Frau war, für die ein Brautpreis vereinbart wurde. Die Trauung stellte einen weltlichen, öffentlichen und bezeugten Rechtsakt dar. Das Brautpaar stand in einem Kreis, den die Verwandten bildeten. Dort wurden sie vom Familienoberhaupt in einer rechtlich vorgeschriebenen Weise befragt. Mit dem Ja-Wort gab sich die Braut von der Munt-Gewalt ihres Vaters in die Munt-Gewalt ihres Bräutigams. Bereits seit dem 4. Jahrhundert wurde es üblich, dass ein Priester – nach der Trauung durch den Sippenältesten – das Paar segnete. Nach der Trauung folgte die Heimführung der Braut in das Haus des Gatten, wo in der Regel ein Hochzeitsmahl stattfand. Teilweise war es üblich, das erste Beilager (den ersten Geschlechtsverkehr) unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen. Mit der Muntübertragung erhielt der Ehemann das alleinige Verfügungrecht über das eheliche Vermögen, das alleinige Scheidungsrecht, die Verfügungsgewalt über die Ehefrau und die Verfügungsgewalt über die zukünftigen Kinder. Im Gegenzug war er verpflichtet, seine Frau zu schützen. Neben der Muntehe existierte im Mittelalter des Weiteren die Friedelehe (Existenz ist umstritten), die Kebsehe und die Raub- oder Entführungsehe.
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