- Mutter-Kind-Kur
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Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht. Vergleichbare Leistungen bestehen auch für Beamte bzw. privat Versicherte als sogenannte Sanatoriumskur. Ein Anspruch besteht auch für privat Versicherte im Basistarif. Die Verwendung von Urlaub für die Dauer der Maßnahme ist ausgeschlossen. Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung standen oder stehen, also gegebenenfalls auch Väter oder Großeltern. Die Maßnahme ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen und Beantragung
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.
Ein Anspruch auf eine Vorsorge-Maßnahme besteht, um
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Medizinische Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V werden immer stationär erbracht, auch ohne dass ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (§ 24 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB V).
Ein Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme besteht, um
- eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag unter Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Maßgebliche Kriterien für die Entscheidung sind die Rehabilitations-Richtlinien[1] des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und die Begutachtungs-Richtlinie "Vorsorge und Rehabilitation"[2]. Während der Mutter-Kind-Kur besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach den Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 SGB V.
Dauer
Stationäre Mutter-Kind-Maßnahmen sind auf 21 Tage angelegt, wobei auf Antrag bei der Krankenversicherung während der Maßnahme eine Verlängerung aus medizinischen Gründen um eine weitere Woche möglich ist. Die Wiederholung einer Mutter-Kind-Kur kommt in der Regel frühestens nach Ablauf von vier Jahren in Betracht (§ 23 Abs. 5 SGB V), es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Je Kalendertag des Aufenthalts ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten, maximal für 28 Tage.
Aufenthalt
Eine stationäre Gesundheitsmaßnahme ist kein Urlaubsaufenthalt. Die Teilnehmer nehmen aktiv am Kurgeschehen teil. Die Kurklinik erstellt einen Behandlungsplan, der auf die Indikationen zugeschnitten ist. Dieser kann psychologische oder pädagogische Gespräche, Bewegungsprogramme, Physiotherapie, Ernährungsberatungen oder andere Schulungen umfassen. Je nach Alter der Kinder und Größe der Häuser wird in den Einrichtungen Kinderbetreuung und außerhalb der Ferien auch wissenserhaltender Unterricht für Schüler angeboten.
Kurkonzepte
Die meisten Mutter-Kind-Kurhäuser setzen auf einen Ansatz der Salutogenese, d. h. einen ganzheitlichen Therapieansatz. Der Therapieplan wird individuell nach den Bedürfnissen der Patientin zusammengestellt und besteht unter anderem aus medizinischen Anwendungen, Heilbädern, Physiotherapie, psychologischer und pädagogischer Betreuung. Neue Ansätze gehen von vielfach psychosomatisch bedingten Krankheitsbildern aus als Folge einer allgemeinen Überforderung im Alltag. Die Therapie muss deshalb stärker ganzheitlich orientiert sein.
Kurkliniken bieten im Rahmen ihrer jährlichen Kurdurchgänge auch spezielle Schwerpunktkuren für besondere Krankheitsbilder oder Belastungskonstellationen an (z. B. Adipositas, ADS/ADHS, Asthma, Neurodermitis, krebskranke Frauen, Alleinerziehende). Andere Häuser sind auf spezielle Patientengruppen spezialisiert (z. B. Mütter/Väter mit behinderten Kindern).
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie). 19. Juni 2009, abgerufen am 1. Oktober 2009.
- ↑ Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation. 28. Oktober 2005, abgerufen am 30. März 2009.
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