- Mutterpass
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Einen Mutterpass erhält eine werdende Mutter in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft vom zuständigen Frauenarzt oder der betreuenden Hebamme. In diesen werden bis zur Geburt des Kindes alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter wie z. B. Blutgruppe, Eisengehalt im Blut, Untersuchungsergebnisse für Erb- und Infektionskrankheiten (Hepatitis B, HIV, Röteln), zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. In Notfällen kann anhand dieses Passes schneller und passender reagiert werden. Es wird daher vom Berufsverband der Frauenärzte empfohlen, dass Schwangere den Mutterpass während der Schwangerschaft stets bei sich tragen.
Bei Verlust muss ein neuer Pass beim Frauenarzt oder der Hebamme beantragt werden, in den alle bisherigen Daten, die von den Frauenärzten bis dahin festgestellt und bei sich gespeichert wurden, erneut eingetragen werden.
Eingeführt wurde der Pass in Deutschland im Jahr 1961, um die Ergebnisse der freiwilligen und gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft festhalten und jederzeit bereithalten zu können. Bereits Jahre vor der Einführung war in Briefwechseln zwischen Heinrich Martius und Hans Hinselmann die Idee eines solchen Passes diskutiert worden.
In Österreich gibt es den vergleichbaren Mutter-Kind-Pass, in den auch die Kindervorsorgeuntersuchungen eingetragen werden.
Weblinks
- familienplanung.de - Mutterpass: Das Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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