- Mutterpfarre
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Unter Urpfarre (auch Mutterpfarre) versteht man eine ursprünglich von den Bischöfen zur Zeit der Christianisierung Mitteleuropas angelegte Pfarre mit üblicherweise riesigem Einzugsgebiet, von der aus in der Folge (bis in die Neuzeit) untergeordnete Filialen/Vikariate/Seelsorgestellen/Kaplaneien/Pfarren errichtet wurden.
Die Urpfarre besaß Vorrechte in der Sakramentenspendung, z. B. das Taufrecht, oft auch den Friedhof, dessen Benützung verpflichtend war (Begräbnisrecht). In der Regel verselbstständigten sich die Tochterpfarren im Laufe der Zeit, indem sie von weltlichen oder geistlichen Grundherren mit einer wirtschaftlichen Basis in Form von Grund und Boden mit zugehörigen Untertanen ausgestattet wurden, oft gegen den hartnäckigen Widerstand der Amtsinhaber der Urpfarre.
Teilweise existieren Relikte der einstigen Abhängigkeit noch heute; so hat z. B. der Abt von Wilten das Recht, den von der Stadt Innsbruck nominierten Pfarrer des St.-Jakobs-Domes dem Bischof zur Einsetzung zu präsentieren.[1]
Der Sitz einer Urpfarre konnte gegebenenfalls auch verlegt werden; oft wurden später aus den Urpfarren Archidiakonate errichtet, aus denen im 19. Jh. Dekanate hervorgingen. Es gab aber auch schon früh Archidiakonate, die mehrere Urpfarren umfassten.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Österreich-Journal: Dr. Florian Huber Innsbrucker Dompropst, 29 November 2004
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