- Möbelspedition
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Eine Möbelspedition ist ein Speditionsunternehmen, das sich mit dem Transport von Möbeln (Neumöbel oder Umzugsgüter) beschäftigt. Transportiert die Möbelspedition Neumöbel, handelt es sich um eine Neumöbelspedition, beim Transport von Umzugsgütern um eine Umzugsspedition.
Inhaltsverzeichnis
Umzugsspediteur
Im Gegensatz zum Spediteur führt der Umzugsspediteur seine Aufträge meist im Selbsteintritt durch, was bedeutet, dass Spediteur und Frachtführer eine Person sind. Das Besondere ist, dass die komplette Dienstleistung, von Beratung, Verpackung, Verladung, Transport, Entladung, Auspacken, Möbelde- und remontage, Lampende- und remontage, von einem Unternehmen erbracht wird. Auch die gesetzliche Grundlage für die Lagerung ist eine Besonderheit und in den Allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports (ALB) beschrieben.
Rechtsgrundlage
Der Umzugsspediteur hat die Aufgabe, den Umzugsverkehr durchzuführen. Der Unternehmer befördert Umzugsgut, Erbgut und Heiratsgut mit Kraftfahrzeugen und leistet alle Dienste, die mit dem Umzug verbunden sind.
Die Durchführung des Möbeltransportes ist ein Frachtgeschäft im Sinne der §§ 407ff HGB. Der Möbelspediteur ist kein Spediteur im rechtlichen Sinne, er ist Frachtführer. Also solcher wird er auch als Möbeltransportunternehmer und sein Gewerbezweig als Möbeltransportgewerbe bezeichnet.
Im Umzugsverkehr werden die Umzugsgüter mit dem Lastkraftwagen ausgeführt. Damit unterliegt der Möbelspediteur dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Die Beförderung von Umzugsgut erfolgt wie der Transport von Neumöbeln im gewerblichen Güterkraftverkehr.
Pflichten des Frachtführers
Zu den Pflichten des Frachtführers gehört auch das Ab- und Aufbauen der Möbel, ebenso das Ver- und Entladen der Güter (§ 451 a, Ziff. 1 HGB) und, sofern nichts anderes vereinbart ist, auch die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogene Leistungen, wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes (§ 451 a, Ziff. 2).
Frachtbrief, gefährliches Gut, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten
Der Absender hat keine Pflicht, einen Frachtbrief auszustellen (§ 452 b, Ziff 1 HGB). Handelt es sich unter anderem um gefährliches Gut, so reicht es, sofern es sich beim Absender um einen Verbraucher handelt, wenn dieser dem Frachtführer die allgemeine vom Gut ausgehende Gefahr schildert. Einer besonderen Form der Mitteilung bedarf es nicht. Der Frachtführer muss den Absender jedoch auf diese Mitteilungspflicht hinweisen (§ 451 b, Ziff. 2 HGB). Wenn der Absender Verbraucher ist, hat ihn der Möbelspediteur auch auf die zu beachtenden Zoll- und sonstigen Verwaltungsvorschriften hinzuweisen (§ 451 b, Ziff. 3 HGB). Er ist jedoch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die vom Absender ausgestellten Urkunden und erteilten Auskünfte richtig und vollständig sind.
Der Umzug
Besichtigungen
Anders als bei anderen Speditionsbereichen ist in der Umzugsspedition der Kunde eine Privatperson. Aus diesem Grund werden Vorortbesichtigungen durchgeführt.Dabei nimmt der Spediteur alle umzuziehenden Güter in einer Umzugsgutliste auf und spricht mit dem Kunden über die Dienstleistungen, die er in Anspruch nehmen will. Die Vielfältigkeit, durch ständig wechselnde Be- und Entladeverhältnisse, Durchführungsmaßnahmen, Kundenwünsche und -erwartungen, sei im Gegensatz zu sonstigen Speditionsbereichen besonders hervorgehoben, die eine Besichtigung zwingend notwendig macht.
Grundlage zur Frachtberechnung
Auf der Grundlage der Besichtigung erstellt der Möbelspediteur, meist kostenlos und unverbindlich, ein Umzugskostenvoranschlag/Angebot. Mit der Umzugsgutliste ermittelt der Möbelspediteur sein Volumen. In der Möbelspedition wird nicht in Lademeter, sondern bis Mitte der 90er Jahre in Möbelwagenmetern gerechnet, die 5 m3 entsprechen. In Österreich entspricht 1 Möbelwagenmeter = 4 Kubikmeter.Seit Mitte der 90er Jahre wird der Laderaum in Kubikmeter errechnet. Der Kubikmeter dient als feste Größe zur Kalkulation der Dauer eines Umzugs. Unter normalen Bedingungen (maximal 2. Obergeschoss und keinem größeren Abtrageweg, vom LKW bis zum Hauseingang von 20 Meter) benötigt man zur Be- und Entladung von fünf Kubikmetern eine Stunde. Übereinstimmend mit allen Transportunternehmen beeinflusst die Transportstrecke wesentlich die Fracht.
Angebot und Umzugsvertrag
Im Angebot sind alle Dienstleistungen, das Volumen der Sendung, sowie Nebenleistungen und Packmaterial vermerkt und preislich festgehalten. Unterschreibt der Absender dieses Angebot, liegt ein Umzugsvertrag vor, der die geschäftliche Beziehung nachweist. Dienstleistungen wie Montagen, Schreinerarbeiten, Elektriker und Maler, sowie das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes werden bei Bedarf angeboten. Einen neuen Bereich stellt der sog. Relocation-Service dar. Hierbei werden neben dem Umzug, alle Rahmenbedingungen (z. B. besenreiner Auszug, d. h. die Wohnung ist übergabebereit für Nachmieter, An- und Abmeldung von Auto, Schule, Kindergarten; Verkauf der alten Wohnung; Besorgung Ausweis, Pass, benötigte Papiere, neue Wohnung) organisiert und angeboten.
Durchführung
Je nach Umzugsvolumen und Umfang der zu leistenden Arbeiten wird dem Kunden am vereinbarten Umzugstag eine Kolonne bereitgestellt, die nicht nur aus Fahrern besteht, sondern für gewöhnlich aus einem entsprechend großen LKW, einem Fahrer, einem Kolonnenführer, der oft auch gleichzeitig der Fahrer ist und Möbelträgern. Bei Zusatzdienstleistungen kommen dann Möbelpacker, Monteure, Möbelschreiner, Maler oder Elektriker hinzu. Auch der Einsatz von Schrägaufzügen, bei Umzügen aus und in höhere Etagen ist üblich.
Zahlung
Es ist üblich das der Absender, wenn er ein Verbraucher ist, das Entgelt in bar nach Beladung oder vor Entladung entrichtet. Die Art der Zahlung ist vereinbart und in dem Angebot festgeschrieben. Bei Stamm- und Firmenkunden ist die Zahlung nach Rechnungserhalt durch Überweisung üblich.
Doch neben dem Umziehen von privaten Haushalten, werden auch Projektumzüge durchgeführt. Das Umziehen von Büros, Bibliotheken, Archiven, Krankenhäusern und Banken gehören für den Möbelspediteur zum täglichen Geschäft.
Verbände
Organisation und Kooperation haben in der Möbelspedition inzwischen ein mehr als 125-jährige Tradition. Der Bundesverband der Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. ist die Dachorganisation der deutschen Möbelspedition. Gemeinsam mit 18 regionalen Mitgliedsverbänden vertritt die AMÖ die Interessen von etwa 1.100 Mitgliedsunternehmen. Diese sind tätig auf den Gebieten Umzug, Handelsmöbellogistik, EDV- und Kunstspedition.
Innerhalb des Verbandes haben sich über die Jahre mehrere so genannte Laderaumausgleichsgesellschaften gebildet. Sinn und Zweck dieser Kooperationen ist es, den vorhandenen Laderaum optimal zu nutzen, Leerfahrten zu minimieren, gemeinsame Qualitätsziele zu verfolgen und ein geschlossenes Auftreten an den Endkunden zu signalisieren (cooperate identity).
Die Europäische Dachorganisation der Möbelspeditionen heißt Fedemac und vertritt die europäischen Möbelspediteure.
Der amerikanische Dachverband (Household Goods Forwarders Association Of America, Inc. (HHGFAA)) lässt auch Mitglieder aus anderen Ländern zu ist somit als internationaler Verband zu sehen. Im Jahr 2009 hat die HHGFAA eine Namensänderung durchgeführt und nennt sich nun International Association of Movers (IAM).
Zertifizierungen
Möform-Zertifizierung
Bei der Möform-Zertifizierung handelt es sich um eine auf den Umzugstransport ausgerichtete Zertifizierung, welche Minimalstandards definiert, um so Qualitätsstandards für den Kunden zu sichern.
DIN:ISO 9002
Die DIN:ISO 9002 ist eine deutsche Industrienorm, welche sehr hohe Qualitätsstandards für Industrie und Privatkunden sichert. Diese wird durch zulässige Auditoren (TÜV SVG) regelmäßig geprüft.
FIDI FAIM
Bei der FIDI FAIM handelt es sich um eine internationale Umzugsnorm, die ähnlich hohe Qualitätsstandards sichert, wie die DIN-Norm. In dieser Norm sind zusätzlich noch weltweit gültige kaufmännische Standards geregelt. Diese Standards werden regelmäßig durch eine Unternehmensberatung geprüft.
Weblinks
Kategorie:- Logistikunternehmen
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