Münzwardein

Münzwardein

Wardein, auch Guardein, (lat. guardianus = Wächter, Hüter) ist der Titel eines Beamten, dem im Mittelalter die Kontrolle des Münzmeisters, des Prägegutes und seiner Qualität sowie der Legierung und des Gewichts oblag.

Wardeine wurden von Münzherren beauftragt und somit in amtlicher Funktion bei der Feingehaltskontrolle von Edelmetall und Edelmetallwaren im Handel. Er stellte Münzgewichte her und war bei ruhender Prägetätigkeit einer Münzstätte oft auch Verwahrer von Prägeeisen.

Die Berufsbezeichnung kommt vom französischen „gardien“ (Aufseher). Über das nordfranzösische „wardien“ und das niederländische „wardijn“ gelangte der Begriff ins Deutsche und ersetzte die ursprünglichen Begriffe Probierer, Hüter und Aufzieher. Anfänglich kam der Beruf des Wardeins aus dem Bergbau. Wardeine waren früher Chemiker in Berg- und Hüttenwerken und besaßen umfangreiche metallurgische Kenntnisse. Sie waren oft Goldschmiede und mussten auch das Scheiden von Gold-Silber-Legierungen (Güldischsilber) beherrschen.


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