- Mütter des Grundgesetzes
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Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland konzipierten.
Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig (beide SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand – auch aus eigenen Reihen – die Aufnahme des 2. Absatzes im Artikel 3, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, in das bundesdeutsche Grundgesetz durch.
Helene Weber (CDU), die älteste der vier Frauen, hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie war von 1919 bis 1962, mit Ausnahme der 12 Jahre des Nationalsozialismus, ununterbrochen Parlamentsabgeordnete gewesen und reorganisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.
Helene Wessel war seit 1949 die Vorsitzende der Zentrumspartei und damit die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland sowie die erste weibliche Fraktionsvorsitzende.
Literatur
- Carmen Sitter: Die Rolle der vier Frauen im Parlamentarischen Rat: Die vergessenen Mütter des Grundgesetzes. Münster 1995, ISBN 3-825-82545-0.
Weblinks
- Der Parlamentarische Rat: Die Mütter des Grundgesetzes, historische Aufnahmen von Erna Wagner-Hehmke, Stiftung Haus der Geschichte
- Biographische Zeugnisse - Die Mütter des Grundgesetzes, Ständige Ausstellung im Deutschen Bundestag
- Gerda Kuhn; Brigitte Reimer: Die fast vergessenen Mütter des Grundgesetzes, Radiosendung in der ARD mediathek; Abschrift der Sendung (pdf.) vom 11. Mai 2010, Bayerischer Rundfunk
- Mütter des Grundgesetzes, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juni 2010 (pdf.)
- Ein Glücksfall für die Demokratie - Die Vier Mütter des Grundgesetzes Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 2009 (pdf.)
Kategorien:- Deutsche Geschichte (Nachkriegszeit)
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