- Nacht-Flüge
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Dieser Artikel beschreibt Flugbewegungen während der Nacht. Das Buch Vol de nuit von Antoine de Saint-Exupéry wird im Artikel Nachtflug (Exupéry) behandelt, die darauf basierende Oper im Artikel Volo di notte.
Unter Nachtflug versteht man Flugbewegungen, die während der Nachtzeit durchgeführt werden, scherzhaft auch red-eye flight genannt. Der erste Nachtflug wurde 1921 durch die US-amerikanische Luftpost von Omaha, Nebraska, nach Chicago, Illinois, durchgeführt. Die visuelle Unterstützung des Piloten fand nicht durch Lichter im Flugzeug, sondern durch starke bodenstationierte Scheinwerfer, alle 20 km entlang der Strecke, statt.
Die Nacht ist nach JAR-OPS definiert als der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (also dem Zeitraum der bürgerlichen Nacht) oder einem anderen von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgeschriebenen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach der LuftVO als Nacht der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang.
Im Winter kann also in Mitteleuropa ein Nachtflug schon ab etwa 17:15 Uhr MEZ durchgeführt werden.
Gemäß LuftPersV § 122 gilt: Privatluftfahrzeugführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, ausgeführt wurden. Für einen Flug nach Sichtflugregeln bei Nacht müssen von den drei Starts und Landungen mindestens zwei bei Nacht ausgeführt worden sein.
Dies wurde allerdings im Zuge der Umstellung auf JAP-FCL geändert. Gemäß JAR-FCL 1.026(b) ist für die Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur noch ein Start und eine Landung innerhalb der vorhergehenden 90 Tage nötig, sofern der Pilot keine Instrumentenflugberechtigung besitzt.
Inhaber einer Privatpilotenlizenz benötigen in der Regel eine spezielle Nachtflugqualifikation, um bei Nacht Überlandflüge durchführen zu dürfen.
Siehe auch Nachtflugverbot
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