Nachtflugverbot

Nachtflugverbot

Ein Nachtflugverbot ist ein durch Gesetz, Verordnung oder eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Flugverbot zum Schutz der Bevölkerung gegen Nachtfluglärm. Alternativ zum Schutz der Interessen aus der Luftfahrtindustrie verwendet der Präsident Klaus-Peter Siegloch, des im Dezember 2010 gegründeten Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), den Terminus Flüge in Tagesrandzeiten. [1]

Der Begriff des Nachtflugverbotes ist in den meisten Fällen eher als Nachtflugbeschränkung zu verstehen, da es sich in der Regel nicht um ausschließliche Verbote handelt. Zu beachten ist, dass die Definition von Nacht in der Luftfahrt annähernd mit dem Begriff Dunkelheit gleichzusetzen ist (Siehe Nachtflug). Die spezielle Problematik der Lärmbelästigung von Anwohnern von Flughäfen in den Nachtstunden ist mit dieser Definition von Nachtflug nicht immer deckungsgleich.

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt möglicherweise erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Bei Nachtflügen kann deshalb nicht zwangsläufig auf eine gesundheitliche Folgewirkung geschlossen werden.

Daher gibt es zumindest an vielen zivilen Flughäfen Begrenzungen des Nachtflugverkehrs. Generelle Nachtflugverbote sind aber – gerade in Bezug auf Ambulanz- oder Rettungsflüge – wenig sinnvoll. Zudem ist militärischer und hoheitlicher Flugverkehr (bspw. von der Bundespolizei) meist von den Verbotsregeln ausgenommen. Auch einige Fracht- oder Postflüge müssen bei Nacht durchgeführt werden.

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Situation in Deutschland

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Die in Deutschland zum Flugbetrieb bestehenden wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Luftverkehrsgesetz und das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971. Aus beiden Vorschriften lässt sich kein gesetzlich definiertes „Nachtflugverbot“ ableiten, aus dem sich ein „Recht auf Nachtruhe“ oder Lärmschutz ergibt.

Allerdings besteht für viele deutsche Flughäfen während der Nachtstunden eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung, die aber eventuell den Betrieb von Ambulanz- und Rettungsflügen und von Post- und Kurierflügen sowie den Einsatz von Flugzeugtypen mit geräuschärmeren Triebwerken zulässt. Derartige Begrenzungen des Nachtflugbetriebes gelten auf allen deutschen Flughäfen bis auf Flughafen Hahn.

Am Flughafen Frankfurt am Main war das Nachtflugverbot eine Bedingung für die neue Landebahn Nordwest.

Am Flughafen Köln/Bonn sind ausschließlich Flugzeuge nach Kapitel 3 Bonusliste erlaubt. Das heißt allerdings nur, dass die Flugzeuge relativ zu ihrem maximalen Startgewicht etwas weniger laut sind, als die Grenzen aus der Kapitel-3-Zertifizierung erlauben. Die Bonusliste ist somit kein Maß für die absolute Lautstärke des Flugzeuges, sondern nur für die relative Lautstärke.

Am Flughafen Leipzig/Halle sind zwischen 23:30 Uhr und 05:30 Uhr nur Fracht- und Kurierflüge erlaubt sowie jeweils 30 Minuten nach Anfang und vor Ende der Nachtflugbeschränkung auch Verspätungen/Verfrühungen von Passagierflügen.

Der am 25. Mai 2005 vom Bundeskabinett vorgeschlagene Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm enthält ebenfalls keine Rechtsgrundlage für ein gesetzliches Nachtflugverbot in Deutschland.

Siehe auch

Quellen

  1. [1] u.a. BDL-Pressemitteilung vom 19. September 2011. Verbände aus Luftfahrt, Industrie und Tourismus: „BER-Flüge in Tagesrandzeiten sind unverzichtbar für Wirtschaft und Arbeitsplätze!“ (abgerufen am 17. November 2011)

Literatur

  • Umweltbundesamt: Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung. November 2006. (online verfügbar unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3153.pdf)
  • Christian Giesecke: Nachtflugbeschränkungen und Luftverkehrsrecht. Luftverkehr im Spannungsfeld von Wirtschaft und Gesundheit. (= Schriften zum Luft- und Weltraumrecht; 21). Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26244-8 (zugl. Dissertation, Universität zu Köln, 2005)

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Nachtflugverbot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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