- Nachtflug
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Ein Nachtflug ist ein während der Nachtzeit durchgeführter Flug. Die Nacht ist nach JAR-OPS definiert als der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (also dem Zeitraum der bürgerlichen Nacht) oder einem anderen von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgeschriebenen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang.
Im Winter kann also in Mitteleuropa ein Nachtflug schon ab etwa 17:15 Uhr MEZ durchgeführt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach der LuftVO als Nacht der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang.
Inhaber einer Privatpilotenlizenz benötigen in der Regel eine spezielle Nachtflugqualifikation, um bei Nacht Überlandflüge durchführen zu dürfen. Nachtflüge mit Luftsportgeräten sind nicht zulässig. Gemäß JAR-FCL 1.026(b) ist für die Beförderung von Fluggästen bei Nacht ein Start und eine Landung bei Nacht innerhalb der vorhergehenden 90 Tage nötig, sofern der Pilot keine Instrumentenflugberechtigung, jedoch eine Nachtflugqualifikation besitzt.
Für viele Flughäfen gibt es Beschränkungen des Nachtflugverkehrs.
Geschichte
Der erste Nachtflug wurde 1921 durch die US-amerikanische Luftpost von Omaha, Nebraska, nach Chicago, Illinois, durchgeführt. Die visuelle Unterstützung des Piloten fand durch starke bodenstationierte Scheinwerfer, alle 20 km entlang der Strecke, statt. Auch in Europa wurden zahlreiche Nachtflugstrecken mit derartigen Flugstreckenfeuern errichtet.[1] Den ersten internationalen Nachtflug mit Passagierbeförderung absolvierte 1923 die französisch-rumänische Compagnie franco-roumaine de navigation aérienne, kurz CFRNA, zwischen Belgrad und Bukarest.[2] Im Sommer 1926 eröffnete die Deutsche Lufthansa die Nachtflugstrecke Berlin-Königsberg.[3] Seit der Einführung von Funkfeuern wird die Funknavigation für Nachtflüge genutzt.
Einzelnachweise
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