Nationaldemokratische Partei (Österreich, 1967–1988)

Nationaldemokratische Partei (Österreich, 1967–1988)

Die Nationaldemokratische Partei (NDP) war eine von 1967 bis zur Aberkennung des Parteistatuts und der behördlichen Auflösung des Vereins wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung 1988 bestehende Partei in Österreich.

Parteigeschichte

1966 wurde die NDP in Innsbruck als Verein angemeldet. Die konstituierende Versammlung als bundesweite Organisation erfolgte im Februar 1967 in Linz. Gegründet wurde die Partei von Norbert Burger, der während ihres Bestehens die bestimmende Person blieb, Herbert Fritz und einer Reihe von „Südtirol-Aktivisten“ (siehe Geschichte Südtirols), nach dem Vorbild und als Schwesterpartei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Erster Obmann war Rudolf Watschinger. Die Mitglieder kamen mehrheitlich aus der FPÖ.

Burger, ehemaliger Bundesvorsitzender des Ringes Freiheitlicher Studenten (RFS, die FP-Studentenorganisation), Mitglied der Freiheitlichen Akademikerverbände und Alter Herr der Wiener Burschenschaft Olympia, war zuvor bereits Mitglied des 1957 gegründeten Befreiungsausschusses Südtirol (BAS), einer in Italien als terroristisch eingestuften Organisation gewesen und wurde wegen seiner Verbindungen zu gewalttätigen Anschlägen in Südtirol 1961 in Klagenfurt verhaftet. Es folgte ein Aufenthalt in Deutschland von wo er 1963 ausgewiesen wurde und nach Österreich zurückkehrte. Im selben Jahr trat er aus der FPÖ aus, deren Südtirol-Referent er war. 1971 wurde er in Italien in Abwesenheit wegen terroristischer Aktivitäten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Bei der Nationalratswahl 1970, der einzigen, an der sie im Verlauf ihres Bestehens teilnahm, erhielt die NDP 2.631 Stimmen (0,06 %).

Nach Inkrafttreten des Parteiengesetzes am 1. Juli 1975 suchte die NDP die Rechtsform als politische Partei i.S. dieses Gesetzes durch Hinterlegung einer Satzung beim Bundesministerium für Inneres am 8. August 1975 (§ 1 Abs 4 ParteienG) zu erreichen.

Am 15. Januar 1976 erschien erstmals die Parteizeitung Klartext. Zeitung für nationale Politik. Weitere periodisch erscheinende Publikationen der NDP waren Nationaldemokratische Information (seit 1969) und Wetterleuchten. Zeichen der europäischen Wiedergeburt (1987–1988).

Programmatisch strebte die NDP unter anderem den Anschluss Österreichs an Deutschland an. Neben Forderungen wie der Wiedereinführung der Todesstrafe war vor allem das Eintreten gegen eine drohende Überfremdung bzw. „biologische Unterwanderung“ Österreichs durch Gastarbeiter ein zentraler Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Die Bundesversammlung der NDP beschloss am 8. November 1974 in Krems, ein „Anti-Gastarbeiter-Volksbegehren“ zu organisieren. Dazu wurde eine „Volksinitiative für eine Ausländerbegrenzung“ genannte Gruppe gegründet, die die Vorbereitungen übernehmen sollte. Das Volksbegehren kam aber nicht zustande. Anhänger der Partei verteilten Flugzettel mit der Forderung: Fremdarbeiter Raus!“. Als Burger 1980 bei der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten als NDP-Kandidat antrat und 140.741 Stimmen (3,1 %) erhielt, hatte er die Thematik auch in seinen Wahlkampf übernommen, sein Wahlslogan lautete: „Gegen Überfremdung – für ein deutsches Österreich“.

In der Folge unternahm die NDP 1982 erneut einen Versuch über eine „Bürgerinititative zur Durchführung eines Volksbegehrens gegen die Überfremdung Österreichs“, der auch die Aktion Neue Rechte (ANR) und die Ausländer-Halt-Bewegung Gerd Honsiks angehörte, ein „Volksbegehren zum Schutze Österreichs gegen Überfremdung und Unterwanderung“ zu starten, was abermals scheiterte.

1986 unterstützte die NDP die Kandidatur Otto Scrinzis bei der Wahl zum Bundespräsidenten.

Der NDP wurde vom Verfassungsgerichtshof 1988 auf Basis des Verbotsgesetzes und Bezug nehmend auf Artikel 9 des Österreichischen Staatsvertrages (Auflösung nazistischer Organisationen) die Rechtspersönlichkeit als politische Partei aberkannt. Das Erkenntnis vom 25. Juni 1988,Gz B 999/87 hatte die Beschwerde des ersten Bundessprechers der NDP, Dr. Burger gegen eine gegen ihn gerichtetes im Instanzenzug ergangenes Straferkenntnis der NÖ Landesregierung vom 13. August 1987 wegen Übertretung des NÖ Ankündigungsabgabegesetz 1979 (Erstbehörde Magistrat der Stadt Krems) zum Gegenstand. Da die NDP nationalsozialistisches Gedankengut verbreite, komme ihr die im erwähnten Gesetz vorgesehene Abgabenbefreiung für politische Parteien nicht zu. In der Begründung stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das „Grundsatz- und Forderungsprogramm“ der NDP auf einem „biologisch-rassistischen Volksbegriff“ basiere und auch mit seiner „großdeutsche[n] Propaganda [...] in Kernpunkten mit Zielen des NSDAP“ übereinstimme. Als Verein wurde die NDP per Bescheid vom 21. November 1988 behördlich aufgelöst. Nach der Auflösung der NDP gründete Burger die Bürger-Rechts-Bewegung (BRB) von der bis kurz vor seinem Tod die Zeitschrift Klartext. Zeitschrift für Lebensschutz, Freiheit und Menschenrechte herausgegeben wurde.

Literatur

  • DÖW (Hg.): Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, Deuticke, Wien 1993 (2. Auflage), ISBN 3-216-30053-6

Weblinks

VfGH-Erkenntnis B999/87


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