- Neutral
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Das Wort neutral oder Neutralität (von lat.: ne-uter wörtlich: „keiner von beiden“; Verwendung im Sinne von: „unparteiisch, geschlechtslos, ungeladen, ausgewogen“) bezeichnet
Rechtswissenschaften:
- Nichtbeteiligung eines Staates an einem Krieg, verbunden mit bestimmten Neutralitätsrechten und Neutralitätspflichten gegenüber den Kriegführenden, siehe Neutralität (Internationale Politik)
- als dauernde Neutralität eines Staates eine besondere völkerrechtliche Stellung, die mit der zwingenden Neutralität in allen kriegerischen Konflikten verbunden ist
- Neutralität des Gerichts
Naturwissenschaften:
- elektrisch neutral: ein Körper, in dem sich positive und negative elektrische Ladungen gegenseitig ausgleichen, siehe Elektrische Ladung: Gesamtladung.
- das Fehlen von Farb-, schwachen oder elektrischen Ladungen auf Elementarteilchen, siehe Elementarteilchen: Wechselwirkungen und Ladungen.
- in der Biologie eine Mutation ohne Vor- oder Nachteile im Sinne der Selektion, siehe Neutrale Theorie der molekularen Evolution.
- in der Chemie eine weder saure noch alkalische Lösung, siehe pH-Wert.
Mathematik, Logik, Philosophie:
- in der Algebra ein neutrales Element.
- in der formalen Logik einen sich neutral verhaltenden Ausdruck (auch Neutralität genannt), siehe Kontingenz (Logik).
- in der Wissenschaftstheorie die Idee einer wertneutralen Beschreibung, siehe Wertfreiheit.
Gesellschaftswissenschaften:
- in der internationalen Politik die unparteiische Haltung im Konfliktfall und Bündnisfreiheit, siehe Neutralität (Internationale Politik).
- in den Kommunikationswissenschaften die Unabhängigkeit eines Standpunktes (Objektivität) oder einer Organisation (Überparteilichkeit).
- „Neutral“ als Bezeichnung der nordamerikanischen Kolonialisten für das Volk der Neutralen.
Siehe auch:Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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