Dauernde Neutralität

Dauernde Neutralität

Als dauernde Neutralität bezeichnet man eine durch völkerrechtlichen Vertrag oder durch Erklärung und allgemeine Anerkennung entstandene grundsätzliche Verpflichtung eines Staates zu einer neutralen Außenpolitik. Im Fall der Schweiz und Österreichs sprach man lang von immerwährender Neutralität.

  • Die dauernde Neutralität des Vatikanstaates ist im Lateranvertrag von 1929 festgeschrieben. Die sehr geringe Ausdehnung des Staates macht jede Art von Verteidigung obsolet.
  • Die dauernde Neutralität Österreichs ging auf das zwischen Österreich und der UdSSR ausgehandelte Moskauer Memorandum vom 15. April 1955 zurück. In diesem wurden die sowjetischen Bedingungen für die Wiederherstellung der österreichischen Souveränität bzw. zum Abschluss des Österreichischen Staatsvertrages politisch akkordiert. Österreich verpflichtete sich, „immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird“. Diese Verpflichtung wurde am 26. Oktober 1955 mit der Festschreibung der „immerwährenden Neutralität“ in der österreichischen Verfassung eingelöst. Nach österreichischer Auffassung ist das Moskauer Memorandum, da der Vertragspartner Sowjetunion nicht mehr besteht, heute gegenstandslos. Das Land hat 1989 ohne Einspruch der UdSSR die EU-Mitgliedschaft beantragt und ist seit 1995 Mitglied. Das Neutralitätsgesetz 1955 wurde durch neuere Verfassungsgesetze überlagert, die die Teilnahme an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU rechtlich absichern. Österreich ist heute militärisch bündnisfrei.
  • Bis heute dauernd neutrale Staaten sind neben der Schweiz und dem Vatikan Malta (nach einer Erklärung von 1981 und entsprechender Anerkennung), Costa Rica (nach einer Erklärung aus dem Jahr 1983) und Kambodscha (seit der Regelung des Kambodscha-Konflikts in mehreren völkerrechtlichen Verträgen dauernd neutral).

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