- Nichtangriffspakt
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Ein Nichtangriffspakt ist die vertragliche Zusicherung von mindestens zwei Parteien, keine militärischen Aktionen gegeneinander durchzuführen. Es ist meist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Nationen. Bei Verträgen, bei denen mehrere Parteien beteiligt sind, handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit. Derartige Verträge zwischen mehreren Staaten führen häufig zur Bildung von Defensivallianzen, wie zum Beispiel der NATO oder des ehemaligen Warschauer Pakts.
Der wohl bekannteste Nichtangriffspakt ist der so genannte Hitler-Stalin-Pakt.
Umgangssprache
Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 1982 in Spanien gab es den sogenannten Nichtangriffspakt von Gijon in der Gruppenphase zwischen Deutschland und Österreich. Durch das 1:0 für die deutsche Mannschaft qualifizierten sich beide Mannschaften für die Zwischenrunde, wodurch sich beide Mannschaften im Spielverlauf kaum bekämpften und mit dem Ergebnis zufrieden waren.
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