- Niemandsland
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Der Begriff Niemandsland (lat. terra nullius) bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also
- entweder staatsrechtlich herrenlos ist, oder
- von niemandem besiedelt und gepflegt oder bewirtschaftet wird, oder
- zwischen den Frontlinien eines Krieges liegt.
Im übertragenen Sinn wird damit auch ein besonders unwirtliches Gebiet bezeichnet.
Terra Nullius war ein bereits im römischen Rechtswesen geläufiger Rechtsbegriff. Verwandt in Bedeutung und Anwendung ist der Begriff Res Nullius, der so viel wie Niemandes Sache oder Eigentum bedeutet.
In moderner Anwendung bezieht sich der Begriff auf Doktrinen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, die Schlüsse auf die Besitzrechte an Gebieten, die von keiner Entität kontrolliert wurden, die von einer europäischen Macht anerkannt war, zuließen.
Im 18. Jahrhundert wurde unter anderem vom Schweizer Völkerrechtler Emerich de Vattel daraus abgeleitet, dass unkultiviertes Land, das keiner anerkannten Macht untersteht, niemandem gehört und man schuf damit quasi eine Rechtsgrundlage für die europäischen Mächte, von „primitiven“ Völkern bewohnte Gebiete zu kolonisieren.
Umgangssprachlich wird als Niemandsland auch das Gebiet zwischen den Kontrollstellen bei Grenzübergängen, bzw. auch der von den jeweiligen Staaten kontrollierten Grenzgebietsstreifen bezeichnet, der üblicherweise nicht unkontrolliert betreten werden darf.[1]
Anwendungsfälle
Typische Anwendungsfälle sind:
a) Staatsrechtlich:
- für ein Grenzgebiet zwischen zwei Hoheitsgebieten, das keiner rechtlichen Hoheit unterstellt ist.
- die internationalen Gewässer oder die Hohe See
- für ein im Krieg umkämpftes, zwischen den Fronten liegendes Gelände
- der Weltraum
b) Besitzrechtlich:
- ein Schiff in internationalen Gewässern, ohne Staatsflagge und/oder ohne Besatzung
- in der Soziologie, Stadt- und Freiraumplanung nutzungsoffene Stadtbrachen und dysfunktionale Freiräume
Terra Nullius im 20. Jahrhundert
Das größte Niemandsland weltweit ist Marie-Byrd-Land in der Antarktis, das von keiner Nation beansprucht wird. Daneben gibt es in der Antarktis Gebiete die zwar von bestimmten Nationen beansprucht werden, aber völkerrechtlich umstritten sind. Die Regierung der Vereinigten Staaten erklärte, dass sie Gebietsansprüche nicht anerkenne und die gesamte Antarktis Niemandsland sei (siehe Antarktisvertrag).
Noch 1931 besetzte Norwegen ein Gebiet im Osten Grönlands mit der Terra-Nullius-Begründung. Der Ständige Internationale Gerichtshof entschied 1933 jedoch in dieser Angelegenheit für Dänemark.
1992 stellte in Australien das höchste Gericht des Landes in der Mabo v. Queensland (No. 2) Entscheidung fest, dass der Kontinent vor Beginn der Kolonisierung durch England keine Terra Nullius war. Dies führte dazu, dass den Aborigines und Torres-Strait-Insulanern mit dem Native Title Landrechte gewährt wurden.
Im Nahostkonflikt gibt es die beispielsweise vom Völkerrechtler Elihu Lauterpacht, dem Herausgeber von Oppenheim's International Law vertretene – wenngleich stark umstrittene – Auffassung, dass kein Staat zu Beginn des Krieges von 1948/49 Souveränität über das Westjordanland hatte und Jordanien sich durch die militärische Aneignung im Verlauf dieses Krieges keine legitimen Rechte an dem Gebiet erwarb. In seinen Augen war das Gebiet daher Terra Nullius, „das sich jeder Staat aneignen durfte, der effektive und stabile Kontrolle ausüben konnte ohne auf illegale Mittel zurückzugreifen.“
Bir Tawil ist ein kleines Gebiet zwischen den Grenzen von Ägypten und Sudan, das aufgrund verschieden ausgelegter Grenzziehungen von 1899 und 1902 als Niemandsland gilt.
Eine Kuriosität stellt das Fürstentum Sealand dar. Ein Privatmann proklamierte 1967 eine verlassene Plattform vor der Küste Englands, die er als Terra Nullius ansah, zu einem unabhängigen Staat. Der Mikronation widerfuhr allerdings keinerlei internationale Anerkennung.
Quellen
- ↑ Burckhardt, Lucius: Wo Anne ihren ersten Kuß bekam. in Andritzky, Michael und Klaus Spitzer (Hg.): Grün in der Stadt. Seiten 114-115. rororo. Reinbek bei Hamburg. 1983.
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