- Norbert Gürke
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Norbert Gürke (* 14. März 1904 in Graz; † 29. Juni 1941 in Wien[1]) war ein Völkerrechtler, der in der NS-Zeit an den Universitäten München und Wien lehrte.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Gürke stammte aus Graz.[2] Er hatte schon frühzeitig durch umfangreiche Wanderungen in grenzländischen Gebieten ein Interesse für nationalitätenrechtliche Frage- und Problemstellungen entwickelt. Seit 1930 war er Mitglied der NSDAP; seine Promotion an der Universität Zürich erfolgte entweder 1929[2] oder 1930.[3] Anschließend arbeitete er bei Karl Gottfried Hugelmann in Wien über Nationalitätenrecht.[2]
Ab 1933 war er Assistent und Schwiegersohn von Prof. Otto Koellreutter, der in München lehrte.[2] Gürke habilitierte sich bei Koellreutter in München.[1] 1935 wurde Gürke Privatdozent in Breslau, 1937 an der Universität München zum außerordentlichen Professor ernannt.[1] Im Wintersemester 1939 erfolgte der Wechsel als ordentlicher Professor an die Universität Wien,[3] auf den Lehrstuhl von Ludwig Adamovich senior[2]. Bereits 1933 war Gürke in der Landesleitung der österreichischen NSDAP tätig. Er hatte die Leitung der Abteilung Rechtspolitik dieser Landesleitung inne.[2][3]
Gürke meldete sich freiwillig zum Kriegsdienst ab April 1940.[3] Gürke starb 1941 an den Folgen einer 1940 in der Marneschlacht erlittenen Verwundung. Eine zunächst harmlos erscheinende Fußverletzung entwickelte sich letztlich zu einer tödlichen Sepsis.
Lehren
Ganz im Sinne der Ideologie des Nationalsozialismus lehrte Gürke, das Völkerrecht sei als politisches Recht von der „völkischen Gemeinschaft“ her zu denken. Das Volk wird nach seinem Verständnis als „lebendige Einheit“ verstanden.
Gürke erklärte, dass alle völkerrechtlichen Begriffe „innenpolitisch bedingt“ seien (vgl. Gürke: Volk und Völkerrecht. Tübingen 1935 - zugl. Habilitationsschrift an der Universität München).
Er vertrat im Völkerrecht antisemitische Positionen. Eines der Pamphlete, die er herausbrachte, trug den Titel „Der Einfluß jüdischer Theoretiker auf die deutsche Völkerrechtslehre“ (erschienen in Heft 6 der Reihe „Das Judentum in der Rechtswissenschaft“).
Nach Kriegsende wurden Gürkes Schriften Der Nationalsozialismus, das Grenz- und Auslanddeutschtum und das Nationalitätenrecht (Braumüller, Wien 1932), Volk und Völkerrecht (Mohr, Tübingen 1935), Der Einfluß jüdischer Theoretiker auf die deutsche Völkerrechtslehre (Dt. Rechts-Verl., Berlin 1938) und Grundzüge des Völkerrechts (Spaeth & Linde, Berlin 1942) in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[4]
Literatur
- Gürke Norbert. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 102–240 (Direktlinks auf S. 102, S. 103, S. 104, S. 105).
Einzelnachweise
- ↑ a b c Herwig Schäfer, Juristische Lehre und Forschung an der Reichsuniversität Straßburg 1941-1944, S. 90.
- ↑ a b c d e f Michael Stolleis, Staats- und Verwaltungswissenschaft in Republik und Diktatur 1914-1945, S. 294.
- ↑ a b c d Lothar Becker, „Schritte auf einer abschüssigen Bahn“: Das Archiv des öffentlichen Rechts (aör) und die deutsche Staatsrechtswissenschaft im dritten Reich, S. 90.
- ↑ http://www.polunbi.de/bibliothek/1946-nslit-g.html
Weblinks
- Literatur von und über Norbert Gürke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
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