Normenpyramide im Arbeitsrecht

Normenpyramide im Arbeitsrecht
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Die Normenpyramide im Arbeitsrecht bezeichnet das Verhältnis verschiedenen Rechtsquellen zueinander.

Die Hierarchie der arbeitsrechtlichen Normen gestaltet sich hiernach wie folgt:

Im Verhältnis zueinander setzt die höhere Rechtsquelle sich gegen die niederrangige durch. Allerdings muss ein Sachverhalt hiernach in den Regelungssachverhalt der höherrangigen Norm fallen. Hierbei gilt es zu beachten, dass bei einem Tarifvertrag zum Beispiel beide Seiten gebunden sein müssen. Ferner muss die höherrangige Norm zwingenden Charakter haben.

Die Normenpyramide wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen. Hiernach kommt immer die günstigste Norm für den Arbeitnehmer zur Geltung.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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