- Notfalldepot
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Das Notfalldepot ist eine Zusammenstellung von Medikamenten, die Apotheken in Deutschland für Notfälle vorrätig halten bzw. kurzfristig beschaffen können müssen. Die Verpflichtung zur Haltung eines Notfalldepots ergibt sich aus § 15 Apothekenbetriebsordnung und betrifft Arzneimittel, die wenig gebraucht werden, aber unter Umständen lebensnotwendig sind.
Stets verfügbar sein müssen:
- Gegenmittel (Antidote) gegen Vergiftungen und Überdosierungen mit Opiaten, Cholinesterase-Hemmern, Cyanid und Methämoglobinbildnern
- Brechmittel (Emetika)
- hochdosierte Corticosteroidlösung zur Injektion
- Mittel zur Behandlung von Rauchgasvergiftungen
- Antischaum-Mittel
- Medizinische Kohle
- Tetanus-Impfstoff
- Tetanus- Hyperimmunglobulin
Kurzfristig beschaffbar sein müssen folgende Arzneimittel:
- Botulismus-Antitoxin vom Pferd
- Diphtherie-Antitoxin vom Pferd
- Polyvalentes Immunserum gegen Schlangengifte europäischer Schlangenarten
- Tollwut-Impfstoff
- Tollwut-Immunglobulin
- Tetanus-Immunglobulin 2500 IE
- Prothrombinkonzentrat (PPSB)
- Polyvalentes Immunglobulin
- Röteln-Immunglobulin
- Varizella-Zoster-Immunglobulin
- Hepatitis-B-Immunglobulin
Meist übernehmen Krankenhausapotheken größerer Kliniken die Bevorratung der kurzfristig beschaffbaren Mittel im Auftrag der Landesapothekerkammern.
Weblinks
- Constanze Schäfer: Von Antidoten, Notfalldepots und mehr, Die PTA in der Apotheke 34 (2005), Heft 8, Umschau Zeitschriftenverlag.
Kategorien:- Arzneimittelrecht
- Gesundheitswesen (Deutschland)
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