Notstandshilfe

Notstandshilfe

Die Notstandshilfe ist eine soziale Transferleistung in Österreich.

Nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes, das nur für einen gewissen Zeitraum bezogen werden kann, kann man bei Vorliegen einer Notlage die Notstandshilfe beantragen. Die Notstandshilfe erhält man, nach Prüfung durch das Arbeitsmarktservice, längstens für 52 Wochen, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Notstandshilfe kann bei sich wiederholenden Anträgen zeitlich unbegrenzt bezogen werden. Die Notstandshilfe ist beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Höhe

Die Höhe der Notstandshilfe beträgt in der Regel 95 % des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn der tägliche Grundbetrag des Arbeitslosengeldes nicht mehr als 1/30 des Ausgleichzulagenrichtsatzes des ASVG (2009: 772,40 Euro) beträgt. Unter Grundbetrag versteht man dabei 55 % des täglichen Nettoeinkommens, das aus dem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des jeweils letzten Kalenderjahres ermittelt wird. Bei der Ermittlung der Höhe wird das Einkommen des Ehepartners (Lebensgefährten) genauso berücksichtigt wie Zuverdienst aus eigener Arbeit. Zusätzlich gibt es auch Familienzuschläge. Jede Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse muss daher unverzüglich gemeldet werden.

Beim Zuverdienst zur Notstandshilfe gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Arbeitslosengeld, bei der Notstandshilfe wird aber jedes sonstige Einkommen angerechnet, z. B. auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Spenden oder Schenkungen. Grundsätzlich muss aber, wie bei der Bemessung des Zuverdienstes beim Arbeitslosengeld, im Falle von Lohneinkommen und selbstständigem Einkommen, der gültige Steuerbescheid herangezogen werden. Gerade dadurch kann in einzelnen Fällen die Bemessung des Zuverdienstes kompliziert und undurchschaubar werden. Nicht zuletzt wegen der Zeitverzögerungen, die durch nachträgliche Steuerbescheide eintreten.

Sonderregelungen gibt es bei:

  • Behinderung
  • Krankheit in der Familie
  • Aufwendungen aus Anlass einer Schwangerschaft oder Niederkunft
  • Aufwendungen aus Anlass eines Todesfalles in der Familie
  • Rückzahlungsverpflichtungen für Darlehen infolge Gründung eines Hausstandes oder Beschaffung einer Wohnung

Dauer

Die Notstandshilfe wird zeitlich unbegrenzt gewährt. Der Bewilligungszeitraum beträgt jedoch jeweils längstens 52 Wochen. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen.

Missbrauch

Wer zu Unrecht Notstandshilfe bezieht, kann wegen Betrugs und ab 3000 Euro Schaden wegen schweren Betrugs belangt werden. Der rasantere Anstieg der Notstandshilfebezieher in den letzten Jahren ist ein Symptom für strukturelle Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch ein Zeichen für Missbrauch. Jährlich werden bei ca. 3 %-5 % der Notstandshilfebezieher Sperren verhängt. Vor allem in Wien ist es Praxis, Sozialhilfefälle in der Notstandshilfe zu belassen. In Wien wird der Missbrauch weniger oft sanktioniert, sodass der Empfängerkreis dort überdurchschnittlich groß ist. Dadurch überträgt die Stadt Wien die Last auf die Arbeitslosenversicherung, denn für Sozialhilfe muss die Stadt Wien, für die Notstandshilfe aber der Bund aufkommen.

Siehe auch

Weblinks

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