- Novemberverträge
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Unter Novemberverträge versteht man die im November 1870 abgeschlossenen Staatsverträge über den Beitritt der süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen zum Norddeutschen Bund. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitern. Am 18. Januar 1871 folgte die Kaiserausrufung in Versailles, am 16. April die Verfassung für das Deutsche Reich.
Die Novemberverträge sind im Einzelnen der Bundesvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Baden und Hessen zur Gründung des Deutschen Bundes (nicht im Sinne des Deutschen Bundes von 1815) und Annahme der Bundesverfassung vom 15. November[1] sowie die Bundesverträge betreffend der Beitritte Bayerns und Württembergs zu dieser Verfassung des Deutschen Bundes vom 23. bzw. 25. November[2] inkl. den Verfassungsänderungen.[3]
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg von 1866 hatten sich 1867 die norddeutschen Staaten unter preußischer Führung zum Norddeutschen Bund zusammengeschlossen. 1870 griff Frankreich unter Napoleon III. Preußen an und wurde davon überrascht, dass die süddeutschen Staaten Preußen zur Seite standen. Schon 1867 hatte sich durch gegenseitige Schutz- und Trutzbündnisse eine nahende Einigung angebahnt, jetzt aber – nach der Niederlage Frankreichs – war der Weg für ein geeintes Deutschland frei.
Unterzeichnung
Während der Belagerung von Paris im November 1870 unterzeichneten Abgeordnete aus Preußen und den süddeutschen Staaten die Verträge. Eine Einigung war schnell erzielt, da die Bedingungen schon vor Kriegsbeginn feststanden: der schnelle Sieg über Frankreich und faire Bedingungen für eine Übernahme, die Bismarck schon vorher gewährt hatte. Bayern behielt einige Sonderrechte (eigene Armee und gewisse außenpolitische Rechte).
Folgen
Die Reichseinigung war vollzogen und das Deutsche Reich wurde gegründet, wenn auch „von oben“. Die Nationalliberalen waren mit ihrer Vision von „Einheit und Freiheit“ recht zufrieden und unterstützten Otto von Bismarck in der Folgezeit.
Quellen
- Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900, 3. Aufl., Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1992, ISBN 3-17-001845-0, Nr. 219 ff.
Einzelnachweise
- ↑ BGBl. 1870, S. 650
- ↑ BGBl. 1871, S. 9 bzw. 1870, S. 654
- ↑ Alle Texte abgedruckt bei: Huber, Verfassungsdokumente II, Nr. 219 ff.
Literatur
- Hartmut Maurer: Entstehung und Grundlagen der Reichsverfassung von 1871, in: Joachim Burmeister (Hrsg.): Verfassungsstaatlichkeit. Festschrift für Klaus Stern zum 65. Geburtstag, München 1997, S. 29–48.
Weblinks
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- Deutsche Geschichte (19. Jahrhundert)
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