Deutsche Reichsgründung

Deutsche Reichsgründung
Anton von Werner: Die Proklamation des Deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871) (dritte Fassung 1885), Friedrichsruh, Bismarck-Museum

Die Deutsche Reichsgründung wurde vollzogen durch den Beitritt der drei souveränen süddeutschen Staaten Großherzogtum Baden sowie die Königreiche Württemberg und Bayern zum „Deutschen Bund“ während des siegreichen Verlaufs des Deutsch-Französischen Krieges. Dadurch wurde der föderale deutsche Staat im Jahr 1871 erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt und das politische System geändert.

Inhaltsverzeichnis

Gründung des Deutschen Reiches

Überblick

Die bekannteste Reichsgründung in der Deutschen Geschichte war 1871 die Reichseinigung und Gründung des Deutschen Reiches. Deutschland wurde als einheitlicher deutscher Nationalstaat gegründet, obgleich das Reich noch aus vielen teilsouveränen Staaten bestand mit jeweils einer eigenen Staatsbürgerschaft (die Bundesangehörigkeit wurde durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat erworben und erlosch mit deren Verlust[1]). Diese Reichsgründung bezieht sich jedoch nur auf den staatsrechtlichen und vor allem den politisch-psychologischen Aspekt; das Völkerrechtssubjekt, dessen Gebiet durch die Novemberverträge 1870 erweitert und dann in den Eigennamen „Deutsches Reich“ umbenannt wurde,[2] bestand nämlich schon seit der Umwandlung des Norddeutschen Bundes von einem Militärbündnis in einen Bundesstaat 1867.[3] Zeitgeschichtlich wurde es als das so genannte „zweite deutsche Reich“ nach dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet.

Im Jahr 1868 hatten spanische Militärs Königin Isabella II. abgesetzt. Als Anwärter für die Königsnachfolge wurde Prinz Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen gehandelt, der durch den preußischen Ministerpräsidenten, Otto von Bismarck, in seiner Kandidatur unterstützt wurde. Kurz nach der Annahme der Kandidatur verzichtete Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen aber unter dem Einfluss seines Vaters, Fürst Karl Anton, und des Königs von Preußen, Wilhelm I., auf den spanischen Thron, da es zu einer Androhung eines Krieges von Seiten Frankreichs wegen der Kandidatur gekommen war. Der Kaiser der Franzosen, Napoléon III., wollte sich jedoch mit dem einfachen Zurückziehen der Kandidatur nicht begnügen und entsandte seinen Botschafter, Vincent Benedetti, nach Bad Ems, um dort diesbezüglich in Verhandlungen mit dem König von Preußen zu treten. Napoléon forderte von Preußen eine offizielle Entschuldigung und den generellen Verzicht der Hohenzollern beziehungsweise Sigmaringer auf den spanischen Thron auch für die Zukunft, die König Wilhelm I. nicht akzeptieren wollte (siehe auch Emser Depesche). „Aber man wollte mehr: die preußische Regierung war noch nicht bloßgestellt, der Sieg schien noch nicht vollkommen. Darum erhielt Benedetti den Auftrag, von König Wilhelm eine Sanktion des Verzichtes zu verlangen. Der König solle erklären, dass er auch für die Zukunft den Sigmaringern verbieten würde, die spanische Krone anzunehmen.“[4]

Nachdem das Kaiserreich Frankreich am 19. Juli 1870 nach Streitigkeiten um die spanische Thronfolge dem Königreich Preußen den Krieg erklärt hatte, stellten sich die Herrscher der süddeutschen Staaten gemäß ihren Bündnisverträgen, die jedoch nur im Verteidigungsfall zum Tragen kamen, an die Seite Preußens. „Überdies sind die süddeutschen Staaten durch Schutz- und Trutzbündnisse mit dem Norddeutschen Bund verbunden.“[5] Die folgenden Siege über die französischen Armeen im August und September 1870 schufen die Möglichkeit, das seit 1866 bestehende Bündnis zwischen dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten in einen staatlichen Zusammenschluss mit föderativen Strukturen zu verwandeln.

Das Deutsche Reich wurde formal bereits vor dem 18. Januar 1871 mit dem Inkrafttreten der Verträge ins Leben gerufen; der später so bezeichnete Reichsgründungstag steht vor allem für die künstlerisch gestalteten Darstellungsweisen der Kaiserproklamation in Versailles. Der Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) in der Fassung vom 1. Januar 1871[6] folgte ein aufgrund der Novemberverträge redigierter Entwurf einer Reichsverfassung vom 16. April 1871.[7] Diese trat schließlich am 4. Mai 1871[8][9] rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres in Kraft:[10] „Laut Vertrag existierte das Deutsche Reich seit dem 1. Januar 1871.“[11] Die Reichsgründung muss auf verschiedenen Ebenen, einer rechtlichen, einer parlamentarischen und einer symbolischen Ebene, untersucht werden, wobei der 18. Januar die symbolische Ebene widerspiegelt. Jedoch entsprach diese Symbolhandlung der tatsächlichen Realität des um Gesamtdeutschland vergrößerten Bundes(staates), weshalb dieser Tag den Geburts- und Gründungstag des Reiches darstellt.

Große Zeremonie in Versailles

Am 18. Januar 1871 marschierten deutsche Truppen in Paradeuniform hinter Musikzügen formiert rings um den Palast Ludwig XIV. auf. Für die Reichsgründung hatte man den 18. Januar ausersehen, weil an diesem Tage im Jahr 1701 der erste preußische König, Friedrich I., in Königsberg gekrönt und damit die Gründung des Königreichs Preußen vollzogen worden war. Die Erinnerung an dieses genau 170 Jahre zurückliegende Ereignis erlaubte es, sich des Aufstieges der Hohenzollern von Kurfürsten zu den mächtigsten Monarchen Europas zu erinnern.

Der Wille, die neue Stellung als europäische Großmacht kundzutun, führte zur Wahl eines bezeichnenden Rahmens, des prachtvollen Spiegelsaales im Schloss Versailles, in dem einst „der Sonnenkönig“ den Glanz seiner prunkvollen Feste entfaltet hatte. Jetzt drängten sich in diesem großen Raum die Abordnungen der deutschen Feldregimenter. Sie richteten ihre in Schlachten zerfetzten Fahnen zu einem bunten Wald empor.[12] In der Mitte des Saales stand ein Altar, ihm gegenüber erhob sich eine um einige Stufen erhöhte Estrade.

Vorgeschichte der Kaiserproklamation

Die Proklamation des Königs von Preußen, Wilhelm I., zum Deutschen Kaiser fand gegen Ende des Deutsch-Französischen Krieges im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles unter preußischer Vorherrschaft und ohne das deutschsprachige Österreich (westliche Hälfte,[13] das spätere Cisleithanien) statt[14] (siehe auch Kleindeutsche Lösung, Deutscher Dualismus, Deutsch-Deutscher Krieg, Deutsche Frage).

Die Franzosen konnten sich keineswegs geschmeichelt fühlen, dass man für dieses deutsche Ereignis das geschichtsträchtige Versailles als Veranstaltungsort ausgewählt hatte. Vielmehr war die Ortswahl ein Beweis für das Aufeinandertreffen gegensätzlicher französischer und deutscher Interessen im Bezug auf die Frage nach der deutschen Einigung. „Unter den europäischen Großmächten gilt Frankreich als das Land, das von der deutschen Einigung am meisten betroffen war.“[15] Im Gegensatz zu den Franzosen, die ihren neuen Staat zur Zeit der Französischen Revolution auf der Basis einer Volksbewegung und dem Willen des Volkes aufzubauen versucht hatten und mit der Zeit der Jakobinerherrschaft im Terror endeten, demonstrierte am 18. Januar 1871 die preußische beziehungsweise dann deutsche Führungsschicht einen konträren Weg zur Gründung eines neuen Reiches. An diesem Tage wurde der Kontrast sichtbar zwischen dem „Willensakt der Nation“ selbst,[16] der gescheiterten deutschen Revolution von 1849, und der reellen Reichsgründung, die als ein Ergebnis diplomatischer Aktionen das Werk weniger Männer und der preußischen Macht gewesen war. Das Oberhaupt dieses neuen Reiches wurde nicht durch das deutsche Volk, sondern durch die Herrscher der Einzelstaaten gekrönt und blieb ein Herrscher von Gottes Gnaden.

Der Krieg Frankreichs gegen den Norddeutschen Bund und verbündete süddeutsche Armeen hatte der nationalen Bewegung in ganz Deutschland, auch wenn es noch zu keinem Bundesstaat zusammengefasst war, starke Impulse vermittelt und den letzten Anstoß für die staatliche Einigung gegeben, die an besagtem Tage auf dem Boden des nahezu geschlagenen Gegners verkündet und gefeiert wurde. Die Stimmung unter den Deutschen soll am Tage der Kaiserproklamation leidenschaftlich gewesen sein, während der Kaiser selbst sich eher nüchterner zeigte. Der zu diesem Zeitpunkt schon ins Alter gekommene Wilhelm I. hatte nach eigenem Ermessen „die glänzende preußische Krone gegen eine Schmutzkrone vertauschen müssen“, wie er seinem Sohn, dem Kronprinzen Friedrich III., mitteilte. Er bezeichnete es als ein großes Unglück, was er zu tragen hatte, da die Staatsräson es ihm abverlangte. Auch in einem Brief an seine Gemahlin, Kaiserin Augusta, indem er zudem den militärisch geprägten Ablauf der Proklamation schilderte, beklagte er, den preußischen Titel verdrängt zu sehen.[17]

Dass durch den Krieg und gegen dessen Ende der endgültige Schritt zur deutschen Einheit stand, erscheint demnach als unmittelbarer Sieg der Volksbewegung, muss jedoch unter der Berücksichtigung vieler weiterer Aspekte gesehen werden. Vor den in Versailles anwesenden deutschen Fürsten, Prinzen, Ministern und Diplomaten, sowie Generälen wurde in einer Proklamation an das deutsche Volk, die von Otto von Bismarck (preußischer Staatsmann, nach der Reichsgründung Reichskanzler) verlesen wurde, die Annahme der deutschen Kaiserwürde durch den König von Preußen verkündet. Die zivilen Parlamentarier spielten kaum eine Rolle, trotzdem war die bürgerliche Nationalbewegung ein konstitutives Element der Reichsgründung und somit auch des Reiches.[18] Hagen Schulze schrieb: „Gewiß wurde das Deutsche Reich nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse, sondern durch Blut und Eisen geeint, aber nichts führte zum Erfolg, das auf die Dauer dem Massennationalismus entgegenstand.“[19]

Den Umständen entsprechend wurde das Kaisertum aber errichtet, bevor noch der Deutsche Reichstag die Chance gehabt hatte, die künftige Verfassung zu beraten und zu beschließen. „Eine parlamentarische Adresse an den preußischen König, die ihm die Wiedererrichtung der Kaiserwürde empfahl, musste in der Eile genügen.“[20] Der Wunsch eines Nationalstaates, der von der breiten Volksmasse gefordert wurde, sollte erfüllt werden, aber nur unter der Berücksichtigung vieler Faktoren. Unter anderem waren die Hegemonie Preußens, die Stellung der Gliedstaaten, die Aufrechterhaltung einer starken Monarchie, das Zugeständnis zu einer schwächeren nationalen Demokratie entscheidende Faktoren dieser Reichsgründung.[21] Das nach Ort und Zeit befremdliche Ereignis war bedingt durch das Bedürfnis, einen Moment zu nutzen, als weder die innenpolitischen noch die außenpolitischen Gegner eines preußisch-deutschen Nationalstaats zu entscheidendem Widerstand fähig waren.[22]

Im Wesentlichen waren es zwei Gesichtspunkte, die dafür sprachen, die Reichsgründung so zügig wie möglich zu vollenden: Einerseits sollte das neue Reich noch während des Krieges gegründet und ausgerufen werden, weil dadurch der Partikularismus der süddeutschen Staaten geschwächt war und weder Österreich noch Frankreich den süddeutschen Staaten zu Hilfe hätte eilen können. Österreich war erschöpft und nahezu handlungsunfähig durch den Preußisch-Österreichischen Krieg (in dem beide Mächte um die Führungsrolle im Deutschen Bund gekämpft hatten) und Frankreich entkräftet durch den noch andauernden Deutsch-Französischen Krieg. Die bayrische Regierung hatte zu Beginn des „Siebziger Krieges“ noch ihre Souveränität betont und wollte nichts Wesentliches davon preisgeben. Doch selbst die Entscheidungsträger aus dem Königreich Bayern gelangten aufgrund der Umstände Mitte September zu der Einsicht, dass sie aus außen- wie innenpolitischen Gründen ein nationales Bündnis eingehen mussten.

Zum anderen galt es seinerzeitig für Preußen, die außenpolitische Lage grundsätzlich zu beachten und den Moment zu nutzen. Frankreichs Macht war zwar gebrochen, doch der Krieg zog sich hin, und die Franzosen suchten Verbündete, um ein Gegengewicht zur preußisch-deutschen Expansion zu formen. Sie appellierten an England, Russland, Österreich und Italien, die sich im Spätsommer als sogenannte Liga der Neutralen etabliert hatten. Die Rolle Frankreichs in der letzten Phase vor Kriegsausbruch und die Tatsache, dass es Frankreich war, das den Krieg gegen Preußen erklärt hatte, hatten zunächst dazu geführt, dass der Krieg auf Deutschland und Frankreich begrenzt blieb und die übrigen europäischen Mächte sich nicht einmischten. Gegen Kriegsende jedoch hatten die Deutschen ihre Annexionsforderungen erhoben, während Frankreich Friedensbereitschaft und die Hinnahme einer preußischen Lösung betreffend der „Deutschen Frage“ signalisiert hatte, aber auf der Verteidigung der territorialen Grenzen pochte. Dies änderte auch die grundsätzliche Stimmung innerhalb Europas, und eine Kritik gegenüber den nun expansiven Ansprüchen Preußens beziehungsweise der deutschen Staaten blieb nicht aus. Eine Intervention der noch neutralen Großmächte war zu diesem Zeitpunkt demnach keinesfalls auszuschließen gewesen. Allerdings herrschte in diesem Moment bezüglich einer Intervention gegenüber Deutschland keine Einigkeit unter den Neutralen. Österreich setzte eher auf Verständigung zwischen sich und Preußen, um so die Anziehung des neuen Reiches auf die Deutschen Österreichs aufzufangen und vielleicht Unterstützung für die eigene Balkanpolitik zu gewinnen. Das Russische Reich, zu Beginn des Krieges und unter anderem bedingt durch die zuvor erlittene Niederlage im Krimkrieg zunächst zurückhaltend, nutzte dann aber die Gunst der Stunde des deutsch-französischen Krieges, um die sogenannte „Pontus-Klausel“ des Pariser Friedensvertrages, die das Schwarze Meer neutralisierte, aufzukündigen. „Die weitgehend passive Haltung des Zarenreiches gegenüber dem Aufstieg Preußens zur Führungsmacht war durch die Niederlage im Krimkrieg […] verursacht.“[23] Die Kündigung dieser Klausel brachte das Vereinigte Königreich zunächst einmal gegen das Russische Reich auf und verhinderte somit auch ein gemeinsames Vorgehen des zaristischen Russlands und Großbritanniens gegen Preußen. Auch Italiens Einmarsch in Rom stand entgegen einer europäischen Front zu Gunsten Frankreichs, denn Italien machte sich die französische Niederlage im deutsch-französischen Krieg zunutze, ohne auf entscheidenden Widerstand zu stoßen. Frankreich war zuvor gezwungen, die Schutztruppen abzuziehen. Somit gelang es Preußen, eine Europäisierung der Deutschen Frage zu verhindern.

Der Spiegelsaal von Versailles verband die Reichsgründung am 18. Januar 1871 mit dem Sieg im Kriege und war von einer Dominanz der Uniformen und der Demonstration eines Militärstaates bestimmt. „…, daß an der Wiege nationaler Einheit nicht mehr die gewählten Repräsentanten der Nation standen, sondern fürstliche Obrigkeiten, einzelstaatliche Kabinette und die militärische Macht des von Preußen geführten Deutschland.“[24] Das Reich von 1871 war aber dennoch vieles zugleich: Bundesstaat, konstitutioneller Verfassungsstaat, Kaiserstaat, preußischer Hegemonialstaat, Macht- und Militärstaat, vor allem aber ein Nationalstaat.

Bundesglieder des Deutschen Reichs

Das Deutsche Kaiserreich setzte sich als Bundesstaat bei seiner Gründung wie folgt zusammen (Beteiligung):[25]

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Böhme: Die Reichsgründung, München 1967.
  • Jean-Baptiste Duroselle: Die europäischen Staaten und die Gründung des Deutschen Reiches. In: Schieder, Theodor, Deuerlein, Ernst (Hrsg.), Reichsgründung 1870/71, Stuttgart 1970.
  • Michael Fischer, Christian Senkel, Klaus Tanner (Hrsg.): Reichsgründung 1871. Ereignis – Beschreibung – Inszenierung, Münster 2010.
  • Lothar Gall: 1871 – Fragen an die deutsche Geschichte. Ausstellungskatalog, Bonn 1971.
  • Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien, Opladen 1983.
  • Dieter Hertz-Eichenrode: Deutsche Geschichte 1871–1890. Das Kaiserreich in der Ära Bismarck. Stuttgart 1992.
  • Eberhard Kolb: Europa und die Reichsgründung. Preussen-Deutschland in der Sicht der grossen europäischen Mächte 1860–1880. In: Schieder, Theodor, Gall, Lothar (Hrsg.), Historische Zeitschrift, München 1980.
  • Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2, München 1992.
  • Bastian Schot: Die Entstehung des Deutsch-Französischen Krieges und die Gründung des Deutschen Reiches. In: Helmut Böhme (Hrsg.), Probleme der Reichsgründungszeit 1848–1879, Köln 1968.
  • Hagen Schulze: Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung. In: Martin Broszat, Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.), Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 1985.
  • Michael Stürmer: Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks. München 1993.
  • Egmont Zechlin: Die Reichsgründung. In: Walter Hubatsch (Hrsg.): Deutsche Geschichte. Ereignisse und Probleme, Frankfurt am Main 1967.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870
  2. Vgl. den Beschluss des Norddeutschen Bundesrats und Reichstags mit Einverständnis der Regierungen von Baden, Hessen, Bayern und Württemberg vom 9. und 10. Dezember 1870, wiedergegeben in: Ernst Rudolf Huber (Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. II: Deutsche Verfassungsdokumente 1851–1900, 3. Aufl., Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1986, Nr. 232. Zum Vergleich hinsichtlich des Eigennamens sollte die Paulskirchenverfassung von 1849 lediglich die Verfassung des „deutschen Reiches“ sein (wiedergegeben in: Ernst Rudolf Huber (Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. I: Deutsche Verfassungsdokumente 1803–1850, 3. Aufl., Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1978, Nr. 108).
  3. Vgl. Werner Ogris, Der Norddeutsche Bund. Zum hundertsten Jahrestag der Augustverträge von 1866, in: JuS 6 (1966), S. 306 ff.
  4. Bastiaan Schot, Die Entstehung des Deutsch-Französischen Krieges und die Gründung des Deutschen Reiches, in: Helmut Böhme (Hrsg.), Probleme der Reichsgründungszeit 1848–1879, Köln 1968, S. 290.
  5. Lothar Gall, 1871 – Fragen an die deutsche Geschichte. Ausstellungskatalog, Bonn 1971, S. 128.
  6. Michael Kotulla, Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden, Springer, 2005, ISBN 978-3-540-26013-4, S. 247.
  7. Kotulla, Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden, Springer, 2005, ISBN 978-3-540-26013-4, S. 249.
  8. Kotulla, Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495–1934), Springer, 2008, ISBN 978-3-540-48705-0, Rn 2052, 2054.
  9. Vgl. Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 55, 66.
  10. Peter Schwacke, Guido Schmidt, Staatsrecht, 5. Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-555-01398-5, Rn 164 (S. 59).
  11. Helmut Böhme, Die Reichsgründung, München 1967, S. 234.
  12. Georges Roux: Die große Zeremonie in Versailles 1871. Aus: Meilensteine der Geschichte (dt. Ausgabe; OT: George Weidenfeld / Nicolson: Milestones of History, London), S. 555, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH, Herrsching 1990, ISBN 3-88199-748-2.
  13. Ulrich Ammon, Die deutsche Sprache in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Das Problem der nationalen Varietäten, de Gruyter, Berlin/New York 1995, ISBN 3-11-014753-X, S. 120 f.
  14. Die Niederlage von Königgrätz im Deutschen Krieg (Deutscher Bund unter Vorsitz des Kaisertums Österreich gegen das Königreich Preußen) führte zur Auflösung des Deutschen Bundes. Hintergrund des Preußisch-Österreichischen Krieges von 1866 war, dass Otto von Bismarck ein deutsches Bündnissystem unter der Hegemonie Preußens anstrebte. Eine solche Hegemonialmacht war nach Einschätzung Bismarcks nur ohne Österreich möglich, da die Habsburgermonarchie faktisch wegen ihrer bisherigen hegemonialen Führungsposition im Deutschen Bund wirtschaftlich und militärisch zu bedeutend war (vgl. Jürgen Müller, Der Deutsche Bund, 1815–1866, Oldenbourg, München 2006, S. 35 f.). Nach dem preußischen Sieg bei Königgrätz konnte Bismarck gegen den Willen der Habsburger die Gründung des Norddeutschen Bundes ohne Österreich durchsetzen.
  15. Jean-Baptiste Duroselle, Die europäischen Staaten und die Gründung des Deutschen Reiches, in: Schieder, Theodor, Deuerlein, Ernst (Hrsg.), Reichsgründung 1870/71, Stuttgart 1970, S. 388.
  16. Vgl. für den Ausdruck und dessen Bedeutung z. B. Matthias Zimmer, Moderne, Staat und internationale Politik, VS Verlag, 2008, S. 173.
  17. Vgl. Manfred Görtemaker, Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. Opladen 1983, S. 210–215.
  18. Vgl. Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2, München 1992, S. 80.
  19. Hagen Schulze, Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung, in: Martin Broszat, Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.), Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 1985, S. 124.
  20. Michael Stürmer, Die Reichsgründung. Deutscher Nationalstaat und europäisches Gleichgewicht im Zeitalter Bismarcks, München 1993, S. 82.
  21. Vgl. Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1866–1918, Bd. 2, München 1992, S. 85.
  22. Vgl. Dieter Hertz-Eichenrode, Deutsche Geschichte 1871–1890. Das Kaiserreich in der Ära Bismarck, Stuttgart 1992, S. 9–14.
  23. Eberhard Kolb, Europa und die Reichsgründung. Preussen-Deutschland in der Sicht der grossen europäischen Mächte 1860–1880, in: Theodor Schieder, Lothar Gall (Hrsg.), Historische Zeitschrift, München 1980, S. 105.
  24. Egmont Zechlin, Die Reichsgründung, in: Walter Hubatsch (Hrsg.), Deutsche Geschichte. Ereignisse und Probleme, Frankfurt am Main 1967, S. 170.
  25. Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871
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