Oberförster

Oberförster
Bernhard Danckelmann 1896 in der Gala-Uniform eines königlich preußischen Oberforstmeisters. Reproduktion eines Gemäldes von Heinrich Lauenstein

Oberförster und Forstmeister sind historische Bezeichnungen für die Leiter eines Forstamtes. Sie traten im 16. Jahrhundert allmählich in Erscheinung. Dieses geschah mit der Ausbildung einer landesherrlichen Forstorganisation und einer wenigstens anteiligen Besoldung von Forstbediensteten. Regional (z. B. im Königreich Hannover) wurde auch der Begriff reitender Förster verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Gemeint waren mit all diesen Titeln zumeist Forstleute in leitenden Positionen, vergleichbar dem heutigen höheren Dienst innerhalb der Verwaltungen.

War „Forstmeister“ anfangs Titel für einen Inspektionsbeamten mit zumeist großem Einfluss auf die jeweilige örtliche Verwaltung, wurden um die Wende zum 20. Jahrhundert erst in Preußen und einigen anderen deutschen Staaten die vormaligen Oberförster zu Forstmeistern ernannt, ohne dass sich jedoch etwas an ihrer Tätigkeit änderte. In Bayern allerdings war „Forstmeister“ bereits seit 1885 Amtsbezeichnung für alle Revierverwaltungsbeamten, was später auch die anderen Länder übernahmen. Zuletzt war Forstmeister dann die Bezeichnung für einen Beamten des höheren Forstdienstes. Die Rangfolge reichte vom Forstmeister über den Oberforstmeister bis hin zum Landforstmeister und Oberlandforstmeister. Letztere Titel waren den leitenden Beamten an der Spitze der Forstverwaltung, etwa innerhalb der Ministerien, vorbehalten. So trug der Chef der Hessischen Landesforstverwaltung noch bis in die 1980er-Jahre hinein die Amtsbezeichnung „Landesforstmeister“ (vgl. Hans Joachim Fröhlich).

In Preußen hatten die Oberforstmeister Stimme und Sitz in der Kammer und saßen neben dem Kammerpräsidenten.[1] In einigen Fürstentümern setzten die Landesherren einen oder mehrere Oberforstmeister ein, welche für das Gebiet des gesamten Fürstentums zuständig waren.[2] Der Oberforstmeister war Leiter der Forstaufsicht über einen Distrikt der landesfürstlichen Waldungen. Das Amt stellte ein Hofamt dar.[2]

Die Benutzung der Begriffe in der Forstpraxis ist heute ansonsten eher ungewöhnlich. So schreiben Karl Hasel und Ekkehard Schwartz[3]: „Die typisch forstlichen Dienstbezeichnungen (Revierförster, Oberförster, Forstmeister usw.) sind weitgehend beseitigt und denen anderer Verwaltungen angepasst worden.

Die heutigen Amtsbezeichnungen lauten daher analog zu den übrigen Beamtenlaufbahnen des höheren Dienstes

  • Forstreferendar/Forstratanwärter
  • Forstassessor/Forstrat zur Anstellung (Abkürzung „z. A.“),
  • Forstrat
  • Oberforstrat (oder Forstoberrat)
  • Forstdirektor
  • Leitender Forstdirektor

Als historische Vertreter seien Hans Carl von Carlowitz, Johann Georg von Langen genannt.

Der Oberförster in der DDR

Schulterstück des Dienstranges "Oberförster" in der DDR

In der Forstwirtschaft der DDR bestand bis 1991 ein hierarchisches Dienstgradsystem (siehe Dienstgrade in der Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik), das in der Praxis jedoch in den letzten Jahrzehnten sehr gelockert war. Oberförster war einerseits die Berufsbezeichnung desjenigen, der die Oberförsterei, also einen Forstbezirk mit durchschnittlich sieben Revieren, leitete. Andererseits war Oberförster auch ein Dienstgrad. Den Dienstgrad Oberförster trugen auch manche ältere Revierförster, während einige Oberförster den Dienstgrad des Forstmeisters innehatten.
Bei der persönlichen Anrede wurden keine Rangbezeichnungen verwendet.

Der Forstmeister in Österreich

Den Titel Forstmeister trägt in Österreich ein Absolvent eines forstwirtschaftlichen Studiums, der die entsprechenden Zulassungsprüfungen für den Forstdienst bestanden hat. Das österreichische Forstgesetz sieht ab bestimmten Betriebsgrößen einen Forstmeister als Betriebsleiter zwingend vor.

Urteil

Anonymisiertes Urteil

Das Amtsgericht Tiergarten entschied am 26. Mai 2008 (Aktenzeichen (412 Ds) 2 JU Js 186/08 (74/08) Jug).

„Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster" stellt keine strafbare Beleidigung dar.“

Dem Angeschuldigten wurde vorgeworfen, einem Polizeikommissar „Herr O...., zum Wald geht es da lang!“ zugerufen zu haben.

Einzelnachweise

  1. Acta Borussica: Akten vom Juli 1714 bis Ende 1717. - 1898. S. 534.
  2. a b Vgl. Heino Speer: Oberforstmeister. In: Deutsches Rechtswörterbuch - Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. hrsg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Band 10, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2001 S. 109
  3. Karl Hasel, Ekkehard Schwartz: Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis, Kessel, Remagen 2002, ISBN 3-935638-26-4 2002 (S. 192)

Literatur

  • Brandenburgisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (Hrsg.): In Verantwortung für den Wald - Die Geschichte der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR; Potsdam; 1998; 516 S.

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