- Oberlehrer
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Der Begriff Oberlehrer war eine Amtsbezeichnung für Lehrer und ist eine historische Benennung. Umgangssprachlich gilt der Begriff auch als abwertende Bezeichnung oder als Schimpfwort für sogenannte „Besserwisser“.
Inhaltsverzeichnis
Amtsbezeichnung
Der Oberlehrer folgte dem „Lehrer“ an den Volksschulen als Amtsbezeichnung im deutschen Sprachraum.
In der jüngeren Bundesrepublik Deutschland wurde diese Amtsbezeichnung durch die Reform der Bundesbesoldungsordnung abgeschafft. Der Oberlehrer war zuvor ein Aufstiegsamt für Schullehrer an Haupt-, Real-, Sonder- und Berufsschulen (Hauptschuloberlehrer, Sonderschuloberlehrer, Realschuloberlehrer, Berufsschuloberlehrer) gewesen. Der Aufstieg zum Oberlehrer ist heute nur noch für technische Lehrer (Fachlehrer) und Polizeidienst möglich. Diese erhalten damit ein Beförderungsamt der Besoldungsstufen A 10 bis A 11. Oberlehrer im Justizvollzugsdienst befinden sich in der Besoldungsstufe A 13.
In Bayern gibt es noch das Beförderungsamt „Realschuloberlehrer“ in A 14. Derzeit gibt es insgesamt 8 Realschuloberlehrer, die den Ministerialbeauftragten für die Realschulen (Mittlere Schulaufsicht, vergleichbar mit den Schulämtern und Regierungen) als Sachbearbeiter zugewiesen sind.
Im Justizdienst gibt es Oberlehrer, die in der Regel eine Ausbildung als Grund-, Haupt- oder Realschullehrer aufweisen können, aber besser als ihre Kollegen an den staatlichen Schulen bezahlt werden.[1]
In der Schweiz werden Gymnasiallehrer als Oberlehrer bezeichnet.
In Österreich ist der Titel bei pragmatisierten Lehrern noch in Verwendung.
DDR-Bezeichnung
Zu DDR-Zeiten war der „Oberlehrer“ keine Amtsbezeichnung, sondern ein vom Staat verliehener Ehrentitel. Er konnte an Lehrer verliehen werden, die neben ihrer fachlichen Qualifikation auch aktiv Mitglied in der SED waren. Weitere Ehrentitel waren Oberstudienrat oder Oberstudiendirektor.[2]
Schimpfwort
Mit dem Ausdruck „Oberlehrer“ wird im übertragenen Sinn ein Mensch bezeichnet, der – nach Ansicht des Sprechers – glaubt, andere (ungefragt) belehren zu müssen. Es wird dem „Oberlehrer“ angekreidet, dass er sich eingemischt habe oder sich als Besserwisser gebärde. Für dieses Verhalten ist auch der Ausdruck „schulmeistern“ gebräuchlich.
Nachweis
- ↑ [1]Berufe in der Justiz - Niedersächsisches Landesjustizportal
- ↑ Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. de Gruyter, Berlin u. a. 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 159.
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