Oronbahnkonflikt

Oronbahnkonflikt

Der Oronbahnkonflikt war zwischen 1852 und 1857 ein Kampf um die Routenwahl einer Eisenbahnverbindung zwischen der West- und der Deutschschweiz.

Entstehung

Schon im Jahre 1852 hatten sich in einem Vertrag die Kantone Bern, Fribourg, Waadt und Genf über eine Bahnverbindung zwischen Genf und Bern geeinigt. Diese Linie sollte von Bern über Laupen-Murten-Payerne-Yverdon-Lausanne nach Genf führen.

Unmittelbar danach erhielt die Compagnie de l’Ouest-Suisse (Westbahn) die waadtländische Konzession für deren Teilstrecke.

Fribourg aber wollte auf die Linienführung zurückkommen und beharrte schließlich darauf, dass die Linie statt über Laupen über Fribourg führen müsse. Die Westbahn hingegen heharrte auf der Linienführung über Murten und rief dazu die Bundesversammlung zwecks einer Zwangskonzession gegen Fribourg an.

Der Grosse Rat von Fribourg beschloss darauf im November 1855 den Bau einer Eisenbahnlinie auf Staatskosten von Yverdon über Payerne-Fribourg nach Thörishaus an der Grenze zum Kanton Bern. Die Konzession sollte eine zu gründende Gesellschaft mit dem Namen Chemin de fer du canton de Fribourg ou du Centre Ouest Suisse erhalten.

Die Bundesversammlung entschied zugunsten von Fribourg, und der Kanton erteilte ihrem Unternehmen eine Konzession. Kurz darauf änderte Fribourg erneut seine Pläne und interessierte sich für den Bau einer direkten, über 26 Kilometer kürzeren Strecke über Oron und erteilte am 24. Mai 1856 der Genf-Lyoner-Bahn eine Konzession.

Lausanne hingegen gelangt darauf erneut an die Bundesversammlung und reichte ein Zwangskonzessiongesuch für die Linie über Murten ein. Darauf konsultierte der Bundesrat ausländische Experten, welche wegen der erheblichen technischen Schwierigkeiten und höheren Anlagekosten gegen die Oronbahn votierten. Trotzdem befürwortete die Bundesversammlung am 23. September 1856 prinzipiell die direkte Oronlinie.

Lausanne wollte darauf nicht in ein von der Bundesversammlung vorgeschlagenen Einigungsgespräch eintreten, und der Bund erteilte Fribourg die Zwangskonzession für den Bau der Linie auf Waadtländer Boden.

Die Waadt versuchte es nun dagegen mit einer Zwangskonzession für die Murten-Linie, wurde aber abgewiesen. Darauf lehnte sich Waadt gegen den Bundesentscheid auf und machte einen Kompetenzkonflikt geltend.

Schließlich lehnte die vereinigte Bundesversammlung am 19. Dezember 1857 den Kompetenzkonflikt ab und gewichtete die Landesinteressen für die Oron-Linie höher als für diejenige einer Murten-Linie.

Am 4. September 1862 konnte die Chemin de fer Lausanne-Fribourg-Berne, auch bekannt als Oronbahn, die Linie von Lausanne bis zur Kantonsgrenze zu Bern in Betrieb nehmen.

Quellen

  • Ein Jahrhundert Schweizer Bahnen 1847-1947; Verlag Huber & Co. AG, Frauenfeld; 1947; Band I, Seiten 80-82
  • Hans G. Wägli - Schienennetz Schweiz; Generalsekretariat SBB, Bern; 1980

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