- Grosser Rat
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Die Bezeichnung Grosser Rat ist in einigen deutschsprachigen sowie allen französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Schweizer Kantonen die offizielle Bezeichnung des jeweiligen Kantonsparlamentes. Eine Ausnahme ist der französischsprachige Kanton Jura; dort lautet die Bezeichnung für das gesetzgebende Gremium einfach Parlament.
Ein gewähltes Mitglied im Grossen Rat heisst entsprechend Grossrat bzw. Grossrätin.
Der Name Grosser Rat ist eine Bezeichnung, welche in der Zeit des Ancien Régime in eidgenössischen Städteorten entstand. Im Gegensatz zum Kleinen Rat, welcher die eigentliche Regierungsgewalt ausübte, war ein Grosser Rat vor allem ein beratendes Gremium, um der Bürgerschaft ein politisches Gewicht zu geben. Während der Helvetik bildete der Grosse Rat gemeinsam mit dem Senat das helvetische Parlament. Nach Verabschiedung der Mediationsverfassung wurden beide Gremien wieder aufgelöst; jedoch wurden in den wieder auferstandenen Kantonen nun Parlamente gegründet, deren Bezeichnung zumeist Grosser Rat lautete.
Im französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Teil der Schweiz lautet die Bezeichnung Grand Conseil, Gran Consiglio bzw. Cussegl grond.
In folgenden Kantonen lautet die Bezeichnung für die jeweiligen Parlamente Grosser Rat.
- Aargau
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Genf
- Graubünden
- Luzern (bis 2007)
- Neuenburg
- Tessin
- Thurgau
- Waadt
- Wallis
Weblinks
Kategorie:- Kantonsparlament (Schweiz)
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