- Ortsamtsleiter
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Der Begriff Ortsamt bezeichnet in mehreren bundesdeutschen Städten öffentliche Dienststellen auf Stadtteilebene, wobei ein Ortsamt meist für mehrere Stadtteile zuständig ist. Die Ortsämter werden jeweils von einem Ortsamtsleiter geführt.
Inhaltsverzeichnis
Standorte
In folgenden Städten sind Ortsämter eingerichtet:
Bremen
In der Stadt Bremen ist das Ortsamt eine örtliche Verwaltungsbehörde, die Aufgaben eigenständig wahrnimmt. Diese Aufgaben werden per Rechts- und Verwaltungsvorschrift und von Fachbehörden des Senats an die Ortsämter übertragen. In Bremen gibt es 17 Ortsämter (Stand: 2007).
Die stadtbremischen Ortsämter haben die Aufgabe, die bei ihnen wirkenden Beiräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre Beschlüsse bei den Behörden und anderen zuständigen Stellen zu vertreten. Sie sind verpflichtet, den gegenseitigen Kontakt zwischen den Einwohnern, Beiräten und Behörden zu fördern. Sie müssen bei allen Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind und ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich betreffen, tätig werden. Zudem Wünschen, Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung nachgehen.
Aufgaben, die örtlich erledigt werden können, sind von den Behörden den Ortsämtern als Außenstelle zu übertragen. Insbesondere gilt das für Melde- und Paßangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Wohnungsförderung. Letztendlich bestimmt die Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Senator den Umfang der Aufgaben und welchen Ortsämtern als Außenstellen die Aufgaben übertragen werden.
Die Ortsamtsleiter werden von den jeweiligen Beiräten vorgeschlagen und vom Senat haupt- oder ehrenamtlich berufen. Siehe dazu auch die Sitzverteilung in den Beiräten von Bremen.
Hamburg
In Hamburg war das Ortsamt keine eigenständige Behörde, sondern eine dezentrale Dienststelle des Bezirksamts, die aus Gründen der Bürgernähe eingerichtet wurde. Die Hamburger Ortsämter wurden durch einen Ortsamtsleiter geleitet. Zu jedem Ortsamt gab es einen Ortsausschuss, der gemäß den Wahlergebnissen des jeweiligen Bezirks besetzt wurde und den zuständigen Ortsamtsbereich abdeckte. In Hamburg gab es 15 Ortsämter (Stand: 2005). Zum 31. Januar 2007 wurden die Ortsämter in Hamburg abgeschafft.
Dresden
Ähnlich wird der Begriff in Hamburgs Partnerstadt Dresden verwandt. Gemäß der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsens können in kreisfreien Städten Stadtbezirke als nachrangige Verwaltungsstellen eingerichtet werden. Da der Begriff „Stadtbezirk“ in der Zeit zwischen 1958 und 1991 für die Dresdner Stadtuntergliederungen bereits verwendet worden war, diese fünf Bezirke jedoch sehr große Räume abgedeckt hatten. wollte man bei der Neugliederung Dresdens in kleinere Unterteilungen, mit denen die Einwohner vor Ort sich besser identifizieren konnten, diesen als vorbelastet angesehenen Begriff für das heutige Dresden nicht mehr verwenden. In Dresden gibt es seit 1991 zehn Ortsämter. Weitere später eingemeindete Ortsteile wurden zu Ortschaften zusammengefasst, die gegenüber Ortsämtern über weitreichendere Befugnisse verfügen. Eine Auflistung findet sich im Artikel Dresden.
Rostock
In Rostock gibt es acht Ortsämter (Stand: 2006), welche momentan jedoch auf einer Streichliste zur Kostenreduzierung stehen.
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