Assistententagung Öffentliches Recht

Assistententagung Öffentliches Recht

Die Assistententagung Öffentliches Recht ist eine jährliche Veranstaltung für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter und Assistenten im öffentlichen Recht, die sich noch nicht habilitiert haben. Sie ist mit durchschnittlich 200 Teilnehmern die größte Veranstaltung dieser Art im deutschsprachigen Raum und wird gerne die „kleine Staatsrechtslehrer-Tagung“ genannt.

Die wissenschaftliche Konferenz findet jedes Frühjahr an einer anderen deutschen, österreichischen oder schweizerischen Universität statt und wird von den dortigen Nachwuchswissenschaftern organisiert. Sie bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit, Promotions- oder Habilitationsvorhaben der Fachöffentlichkeit vorzustellen. Darüber hinaus dient sie dem Knüpfen wissenschaftlicher Kontakte.

Die erste Assistententagung fand 1961 statt. Seit 1977 steht ihr wissenschaftliches Programm unter einem jährlich wechselnden Generalthema. Die etwa 10 bis 13 Referate werden in einem offenen Verfahren („call for papers“) von den Veranstaltern ausgewählt.

Die 52. Assistententagung mit dem Thema "Kollektivität: Öffentliches Recht zwischen Gruppeninteressen und Gemeinwohl" findet im März 2012 in Hamburg statt. Veranstalter sind die Universität Hamburg, die Helmut-Schmidt-Universität (Bundeswehruniversität Hamburg) und die Bucerius Law School.

Bisherige Veranstalter und Themen

Literatur

  • Helmuth Schulze-Fielitz: 25 Jahre Assistententagung. Über Geschichte und Funktion der Tagungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fachrichtung „Öffentliches Recht“ 1961-1985. In: JöR 34 (1985), S. 35–69.
  • Dirk Heckmann: Zwischen Spontaneität und Professionalität. Zehn weitere Jahre Assistententagung Öffentliches Recht (1986-1995). In: JöR 44 (1996), S. 237–254.
  • Florian Groeblinghoff und Konrad Lachmayer: Die Assistententagung Öffentliches Recht auf dem Weg ins 21. Jahrhundert. In: JöR 55 (2007), S. 429–454.

Weblinks

Die Homepage der Assistententagung


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