- 4-Dimethylaminophenol
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Strukturformel Allgemeines Freiname 4-Dimethylaminophenol Andere Namen N,N-Dimethyl-p-hydroxyanilin
Summenformel C8H11NO CAS-Nummer 619-60-3 PubChem 22174 ATC-Code V03AB27
Arzneistoffangaben Wirkstoffklasse Verschreibungspflichtig: Ja Eigenschaften Molare Masse 137,18 g·mol−1 Sicherheitshinweise Bitte beachten Sie die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Keine Einstufung verfügbarR- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. 4-Dimethylaminophenol (4-DMAP) ist ein Antidot (Gegengift) bei einer Vergiftung durch Cyanide bzw. Blausäure. Das Wirkungsprinzip beruht auf der Bildung von Methämoglobin zur Bindung freier Cyanid-Ionen. Als Nebenwirkung kann eine Hämolyse stattfinden.
Es gilt noch anzumerken, dass die Verabreichung von 4-DMAP, das in Deutschland von der Firma Dr. Franz Köhler Chemie GmbH in Bensheim unter diesem Namen vertrieben wird [2], nur einer der Schritte ist, um einer Vergiftung durch Cyanid-Ionen entgegenzuwirken. Die Gabe von Natriumthiosulfat oder Hydroxycobalamin ist unumgänglich.
Hinweis
Aufgrund identischer Kurzbezeichnungen (4-DMAP) kann es unter Umständen zur Verwechslung mit 4-(Dimethylamino)-pyridin kommen, welches jedoch kein Gegengift bei Blausäurevergiftungen ist.
Überdosierung
Als Antidot bei einer Überdosierung von 4-DMAP (Dimethylaminophenol) kann Methylenblau verabreicht werden.
Einzelnachweise
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